Helmut
Allardt
wurde in der
ostpreußischen
Hauptstadt
als Sohn des
preußischen
Oberleutnants
Willy
Allardt
geboren, der
im
Geburtsjahr
des Sohnes
bereits
verstarb.
Die Mutter
Martha geb.
Heilgendorff
zog nach
Berlin. Dort
bestand
Helmut im
März 1927 an
dem
bekannten
Gymnasium
Berlin-Steglitz
das Abitur.
Er studierte
anschließend
vom Mai 1927
bis Ende
1929 an der
Friedrich-Wilhelms-Universität
zu Berlin
und 1930 bis
zum Sommer
1931 in
Göttingen
Jura. Vor
dem
Oberlandesgericht
in Celle
legte er am
16. Oktober
1931 sein
Referendarexamen
ab. An der
Berliner
Friedrich-Wilhelms-Universität
wurde er in
dem zum
Kösener-Senioren-Conventsverband
(KSCV)
zählenden
Corps
Normannia
aktiv, dem
er ein Leben
lang die
Treue hielt.
– An der
Göttinger
alma mater
wirkte
Allardt von
Oktober 1931
bis Ende
1932 als
Assistent
bei dem
renommierten
Staats- und
Verfassungsrechtler
Professor
Dr. Gerhard
Leibholz,
der später
der
Bundesrepublik
Deutschland
als Richter
am
Bundesverfassungsgericht
diente.
Leibholz
promovierte
den jungen
Allardt im
September
1934 cum
laude
und der
Dissertation
Das
deutsche
Volk als
Gemeinschaft
(Berlin
1935) zum
Dr. jur. Das
2.
juristische
Staatsexamen
legte der
junge Jurist
im Herbst
1935 vor dem
Kammergericht
zu Berlin
ab. In
seiner
Referendarzeit
war er
während der
entsprechenden
Ausbildungsstation
und dann als
freier
Mitarbeiter
bei dem
Rechtsanwalt
Dr. Alfons
Sack tätig,
einem der
bekanntesten
Berliner
Strafverteidiger
jener Jahre,
der u.a. den
Kommunisten
Torgeler
erfolgreich
im
Reichstagsbrand-Prozess
vertrat und
bei dem
Allardt viel
lernte. Dass
der damals
nebenbei
auch die
große und
schillernde
Berliner
Welt und
Halbwelt
kennen
lernte, sei
nicht
verschwiegen.
Am 17. März
1936
heiratete
Allardt
Annemarie
geb. Rynert
mit der er
einen Sohn
Alexander
hatte, geb.
am 24. Juni
1938; in
zweiter Ehe
heiratete er
am 6. März
1964 Irene
Martino.
Frühzeitig
bewarb sich
der junge
Jurist um
den Eintritt
in den
Auswärtigen
Dienst des
Deutschen
Reiches. Er
hatte Erfolg
und wurde
zum 1. April
1936 in das
Auswärtige
Amt in der
Berliner
Wilhelmstraße
einberufen
und als
Attaché dem
Generalreferat
für
Wirtschafts-
und
Finanzfragen
(W I) der
damaligen
Handelspolitischen
Abteilung
(W) zur
Ausbildung
zugeteilt.
Diese
Abteilung
stand damals
unter der
Leitung des
erfahrenen
und
befähigten
Ministerialdirektors
Karl Ritter,
der für eine
gründliche
Ausbildung
sorgte, so
dass Allardt
fortan in
seiner
gesamten
Laufbahn als
Wirtschaftsfachmann
galt. – Wie
der
einschlägige
Bericht der
Reichsleitung
der
damaligen
Staatspartei
an das
Auswärtige
Amt nach
einem
entsprechenden
Schulungslager
der NSDAP in
Bad Tölz
1938
beweist,
stand der
junge
Attaché der
braunen
Bewegung
fremd
gegenüber.
Dennoch trat
er am 1.
August 1939
in die
Partei ein.
Am 16. Juni
1938 bestand
er die
diplomatisch-konsularische
Prüfung und
wurde an
demselben
Tage der
Gesandtschaft
in Teheran
zugeteilt;
die
Ernennung
zum
Legationssekretär
erfolgte zum
15. April
1939. Nach
kurzer
kommissarischer
Beschäftigung
in der
Berliner
Zentrale –
wiederum in
der
Handelspolitischen
Abteilung –
seit dem 19.
Januar 1940
wurde
Allardt zum
15. Juni
desselben
Jahres der
Gesandtschaft
in
Kopenhagen
überwiesen
und zum 21.
Juni 1941 an
die
Botschaft in
Ankara
versetzt,
die Franz v.
Papen
leitete.
Allardt
wurde mit
Wirkung vom
17. November
1943 die
Amtsbezeichnung
Gesandtschaftsrat
(II. Klasse)
beigelegt.
Die
Tätigkeit an
der
Botschaft
endete am 2.
August 1944
mit dem
Abbruch der
diplomatischen
Beziehungen
zwischen dem
Deutschen
Reich und
der Türkei,
die damals
in den Krieg
gegen
Deutschland
eintrat.
Nach dem
Zweiten
Weltkrieg
wurde
Allardt
zunächst für
anderthalb
Jahre in
Neumünster
arretiert
und war dann
Mitarbeiter
der
Redaktion
von
Keesings
Archiv der
Gegenwart
(Wien). Mit
dem 1.
Februar 1950
kehrte er in
den
öffentlichen
Dienst
zurück, und
zwar
zunächst in
das
Bundesministerium
für
Wirtschaft,
wo er am 21.
April 1951
zum
Ministerialrat
ernannt
wurde. Seine
Aufgabe war
der
organisatorische
und
personelle
Aufbau der
Wirtschaftsabteilungen
der
wiedererstehenden
deutschen
Auslandsvertretungen.
Gleichzeitig
wurde er
Vertreter
seines
Ministeriums
bei der
Handelspolitischen
Abteilung
des am 15.
März 1951
wiedererrichteten
Auswärtigen
Amts in
Bonn, in das
Allardt am
6. August
1952
einberufen
wurde, seit
August 1952
als
Vortragender
Legationsrat
I. Klasse.
Bis zum
Dezember
1952 wurde
er mit der
Wahrnehmung
der
Geschäfte
des
Dirigenten
der
Handelspolitischen
Abteilung
des Amts
beauftragt.
Mit Urkunde
vom 29.
September
1954
erfolgte
Allardts
Ernennung
zum
Botschafter.
In dieser
Eigenschaft
vertrat er
vom 16.
Dezember
1954 bis zum
21. Juni
1958 die
Bundesrepublik
Deutschland
in
Indonesiens
Hauptstadt
Djakarta.
Vom 1. Juli
1958 bis zum
31. Oktober
1960 wurde
Allardt zur
Europäischen
Wirtschaftsgemeinschaft
(EWG)
beurlaubt
und wirkte
in ihrer
Kommission
als
Generaldirektor
für die
überseeischen
assoziierten
Gebiete. Am
2. November
1960 trat
Allardt
wieder
seinen
Dienst im
Auswärtige
Amt in Bonn
an, zunächst
als Leiter
einer
Unterabteilung
der
Handelspolitischen
Abteilung,
bis er zum
3. Oktober
1961 als
Ministerialdirektor
die Leitung
der
Abteilung 4,
der
nunmehrigen
Wirtschaftsabteilung
des
Auswärtigen
Amts,
übernahm.
Diese
Funktion
übte er so
lange aus,
bis er am
25. Juni
1963 seinen
Dienst als
Botschafter
seines
Landes in
Madrid
antrat.
Anschließend
leitete
Allardt vom
15. Januar
1968 kurze
Zeit als
Ministerialdirektor
die
Politische
Abteilung I
des
Auswärtigen
Amts.
Den
wichtigsten
und
schwierigsten
Posten
seiner
Amtszeit
übernahm
Allardt am
5. April
1968, als er
auf
Vorschlag
des
damaligen
Bundesministers
des
Auswärtigen,
Willy
Brandt,
völlig
überraschend
zum
Botschafter
in Moskau
berufen
wurde.
Allardt war
Wirtschafts-
und kein
Ostexperte,
schon gar
nicht für
die
Sowjetunion,
und russisch
sprach er
auch nicht.
Er fühlte
sich aber in
die Pflicht
genommen und
trat seinen
Dienst in
der
Sowjetunion
am 6. Mai
1968 an,
musste
jedoch noch
bis zum 29.
Mai 1968
warten, um
dann endlich
sein
Beglaubigungsschreiben
übergeben zu
können. Bis
zu seinem
Eintritt in
den
Ruhestand am
31. März
1972 blieb
er auf
diesem
Dienstposten.
Von Moskau
reiste er
erst einige
Tage später,
am 3. April,
ab.
Allardt war
stets für
Verhandlungen
mit der
Sowjetunion
eingetreten
und hatte
z.B.
Adenauer
scharf dafür
kritisiert,
dass er
nicht auf
die
Stalin-Note
von 1952
eingegangen
war, auch
wenn es nur
gewesen
wäre, sie
als Falle zu
entlarven.
Diese
Grundhaltung,
wegen der er
1954 wohl
nach
Djakarta
„strafversetzt“
worden war,
mag zu
Allardts
Berufung
nach Moskau
geführt
haben. Ein
Parteigänger
der von der
sozialliberalen
Bundesregierung
nach 1969
eingeschlagenen
neuen
Ostpolitik
freilich
wurde der
erfahrene
Berufsdiplomat
nicht. Er
durchschaute
das in
seinen Augen
Amateurhafte
der
Brandt-Bahrschen
Vertragspolitik
und
kritisierte
es geradezu
bissig. Auf
den Moskauer
Vertrag vom
12. August
1970 hatte
er als an
sich
zuständiger
Botschafter
vor Ort
keinen
Einfluss,
und man
hielt ihn
sogar
bewusst von
allen
einschlägigen
Informationen
fern. Dieser
Vertrag sei,
so urteilte
Allardt,
„alles
andere als
ein
Meisterstück,
es sei denn,
man
bezeichnet
die
Vorbereitung
wie vor
allem auch
die
Durchführung
als
Meisterstück
diplomatischen
und
taktischen
Dilettantismus“
(Politik vor
und hinter
den
Kulissen, S.
261 f.).
Verbittert
und tief
enttäuscht
schied der
Spitzendiplomat
aus dem
Dienst.
Der nach
außen hin
eher robust
wirkende
Diplomat,
der auch
gelegentlich
gerne als
„Renaissance-Mensch“
bezeichnet
wurde, war
viel
feinfühliger
und
empfindlicher
als er auf
seine
Mitmenschen
wirkte. Er
litt unter
einer
Politik, die
er in der
Ausführung
für falsch
hielt.
Werke:
Helmut
Allardt: Das
deutsche
Volk als
Gemeinschaft.
Eine
kritische
Wertung der
deutschen
Staatslehre,
Berlin 1935.
– Ders.:
Aufgaben und
Ziele der
Europäischen
Wirtschaftsgemeinschaft
in Afrika,
Brüssel
1959. – Ders.:
Praktische
Möglichkeiten
der
Entwicklungshilfe
in Afrika,
Brüssel
1960. – Ders.:
Moskauer
Tagebuch.
Beobachtungen,
Notizen,
Erlebnisse.
Düsseldorf-Wien
1973. – Ders.:
Politik vor
und hinter
den
Kulissen.
Erfahrungen
eines
Diplomaten
zwischen Ost
und West,
Düsseldorf-Wien
1979.
Lit.:
Deutsche
Corpszeitung
3 und 4,
1987. –
Ludwig
Biewer:
Allardt,
Helmut, in:
Altpreußische
Biographie,
Bd. IV, 3.
Lieferung,
Marburg an
der Lahn
1993, S.
1309f. –
Allardt,
Helmut, in:
Biographisches
Handbuch des
deutschen
Auswärtigen
Dienstes
1871-1945,
Bd. 1 A-F,
Paderborn
u.a. 2000,
S. 21f. –
Politisches
Archiv des
Auswärtigen
Amts (PA
AA), Berlin.
Bild:
Politisches
Archiv des
Auswärtigen
Amts (PA
AA), Berlin.
Ludwig
Biewer