Arnoldt
entstammte
einer
Königsberger
Kaufmannsfamilie.
Bereits als
Fünfzehnjähriger,
am 2.
Oktober
1721, an der
Königsberger
Universität
immatrikuliert,
geriet er
dort
frühzeitig
in den
pietistischen
Kreis um den
Theologie-Professor
Georg
Friedrich
Rogall
(1701-1733),
ohne
allerdings
jemals
dessen
radikale
Observanz zu
teilen.
Ebenso
prägend wie
die
Begegnung
mit Rogall,
dessen
jüngere
Schwester
Maria
Juliana
Arnoldt am
10. August
1733 in
erster Ehe
heiratete,
wurde für
ihn jedoch
die
Wolffsche
Philosophie,
die eben
damals durch
seinen
Cousin
Christoph
Friedrich
Baumgarten
(1696-1746)
an der
Albertina
vertreten
wurde. Noch
Jahrzehnte
später zog
er wegen
seiner
Vernunft-
und
Schriftmäßigen
Gedanken von
den
Lebenspflichten
der Christen
(Königsberg
und Leipzig
1764), einer
Systematik
der
theologischen
Morallehre
auf der
Basis des
Naturrechts,
die Kritik
Johann Georg
Hamanns auf
sich, der
seinen „Wolfinanismum“
scharf
verurteilte.
Dennoch
führte ihn
sein Studium
kurzzeitig
nach Halle,
aus dem
Christian
Wolff 1723
vertrieben
worden und
das damals
das Zentrum
des
Pietismus in
Deutschland
war; hier
wurde er am
25. Oktober
1728 zum
Magister
promoviert.
Zurückgekehrt
nach
Königsberg,
erhielt
Arnoldt
dort,
gefördert
von König
Friedrich
Wilhelm I.,
1729 eine
außerordentliche
Professur
für
Moralphilosophie.
Ebenfalls
dem
Wohlwollen
des Königs,
der die
pietistischen
Strömungen
in
Königsberg
durch seine
Personalpolitik
unterstützte,
verdankte
Arnoldt 1732
seine
Berufung zum
Konsistorialrat,
außerordentlichen
Professor
der
Theologie
und
stellvertretenden
Pfarrer an
der
Altstädtischen
Kirche.
Nachdem er
im November
1733 unter
dem Vorsitz
von Franz
Albrecht
Schulz
(1692-1763),
professor
tertii
an der
theologischen
Fakultät,
Pfarrer an
der
Altstädtischen
Kirche und
sein
freundschaftlicher
Förderer,
zum Doktor
der
Theologie
promoviert
worden war,
erhielt
Arnoldt 1734
eine
ordentliche
Professur
sowie die
Stelle als
zweiter
Hofprediger
an der
Schloßkirche.
1763 folgte
er Schulz
als Direktor
des
Friedrichskollegs
und 1770 als
Generalsuperintendent
nach, dessen
Zuständigkeit
vor allem
auch das im
18.
Jahrhundert
in Preußen
planmäßig
ausgebaute
Schulwesen
betraf; 1772
wurde er
schließlich
Oberhofprediger.
Von Hause
aus
Theologe,
war Arnold
weit mehr
Gelehrter
als
Geistlicher.
Er trat als
Verfasser
philosophischer,
theologischer
und
historischer
Werke in
Erscheinung.
Zu seinen
frühen
Schriften
gehörten
eine
verbesserte
und
gereinigte
Ausgabe des
großen
Katechismus
von Luther
(Königsberg
1734) und
eine
vornehmlich
auf die
Kirchenlieddichtung
berechnete,
allerdings
literaturgeschichtlich
wirkungslose
Poetik (Versuch
einer
systematischen
Anleitung
zur Poesie
überhaupt,
Königsberg
1732,
erweiterte
und
überarbeitete
Auflage ebda.
1741); zudem
verfaßte er
deutsche
Epicedien,
von denen
einige in
Christian
Friedrich
Weichmanns
Poesie
der
Nieder-Sachsen
(Hamburg
1721-1738)
Eingang
fanden.
Seine Poetik
und seine
eigenen
poetischen
Versuche
führten ihn
zur
Mitgliedschaft
in der 1744
im Geiste
Gottscheds,
mit dem er
eine
Korrespondenz
pflegte,
gegründeten
„Deutschen
Gesellschaft“,
deren
Präsident er
1770 wurde.
Untrennbar
verbunden
ist Arnoldts
Name jedoch
mit seiner
Ausführliche[n]
und mit
Urkunden
versehene[n]
Historie der
Königsbergischen
Universität,
deren erste
Auflage
(Königsberg
1746) erst
vor kurzem
wieder,
anläßlich
des
450jährigen
Jubiläums
der
Albertina,
in einem
Nachdruck
erschienen
ist (Aalen
1994). Damit
ist eine der
herausragenden
biobibliographischen
Quellen zur
Königsberger
und
ostpreußischen
Gelehrtengeschichte
wieder
leicht
greifbar
geworden.
Denn
Arnoldts
Historie
ist weit
mehr als nur
ein Abriß
der damals
gerade
zweihundertjährigen
Geschichte
der
Königsberger
Universität.
Werden im
ersten Teil
die Gesetze,
Statuten und
Verordnungen
der
Albertina
dargestellt
und mit
reichen
Beilagen
dokumentiert,
so behandelt
der zweite
Teil die
einzelnen
Fakultäten
in der Form,
daß nach
jeweils
kurzen
historischen
Einführungen
in die
Entwicklung
der vier
klassischen
Fakultäten –
der
theologischen,
der
juristischen,
der
medizinischen
und der
philosophischen
– sämtliche
dort seit
1544
wirkenden
Professoren
in knappen
Viten in
ihrem Wirken
und mit
ihren Werken
vorgestellt
werden.
Hinzu kommt
ein Anhang,
der
einhundert
Gelehrte,
„so zwar bey
der Academie
nicht
gestanden,
aber doch
durch
Schriften
und sonsten
sich bekannt
gemacht, und
entweder aus
dem
Brandenburgischen
Preußen
bürtig
gewesen,
oder doch in
demselben
öffentliche
Aemter
bekleidet
haben, und
insgesamt
bereits
verstorben
sind, nach
alphabetischer
Ordnung“
vorstellt.
Die
Zusätze
zu dieser
Universitätsgeschichte,
die Arnoldt
zehn Jahre
später in
Königsberg
veröffentlichte
(und die
jetzt
ebenfalls im
Nachdruck
vorliegen),
fügen neben
umfangreichen
Korrekturen
und
Ergänzungen
zu den
ersten
beiden
Teilen die
Lebensbeschreibungen
weiterer 250
preußischer
Gelehrten
hinzu. So
ist aus der
Feder
Arnoldts ein
preußisches
Gelehrtenlexikon
entstanden,
das in der
Breite
seines
literärgeschichtlichen
Ansatzes nur
noch mit dem
großen
Entwurf
einer
preußischen
Literärgeschichte
Georg
Christoph
Pisanskis
(1725-1790)
zu
vergleichen
ist.
Nicht minder
bedeutend
ist Arnolds
Stellung in
der
preußischen
Kirchengeschichtsschreibung.
Nach
Christoph
Hartknochs
(1644-1687)
Preußischer
Kirchen-Historia
(Frankfurt/M.
und
Leipzig
1686) schuf
Arnold mit
seiner
Kurzgefaßten
Kirchengeschichte
des
Königreichs
Preußen
(Königsberg
1769) die
zweite große
preußische,
allerdings
auf das
ehemalige
Herzogtum
beschränkte
Gesamtdarstellung,
die von den
heidnischen
Prußen bis
in seine
Zeit
reichte.
Diesem Werk
zur Seite
stehen mit
seiner
Abhandlung
zum
Kirchenrecht
des
Königreichs
Preußen
(Königsberg
1771) und
seinen
posthum
publizierten
Kurzgefaßte[n]
Nachrichten
von allen
seit der
Reformation
an den
lutherischen
Kirchen in
Ostpreußen
gestandenen
Predigern
(Königsberg
1777) zwei
weitere
wichtige
Arbeiten zur
ostpreußischen
Kirchengeschichte.
Seine von
Friedrich
Wilhelm
Benefeldt
vollendete
Presbyterologie
macht für
Königsberg,
die
ostpreußischen
Städte und
Provinzen
die Priester
jeder Kirche
namhaft und
bietet damit
– allerdings
im Gegensatz
zur
Historie der
Königsbergischen
Universität,
ohne deren
Schriften
anzuführen –
wertvolles
und nach wie
vor
unersetztes
biographisches
Material.
Zweifellos
gehört
Daniel
Heinrich
Arnoldt zu
jenen großen
Königsberger
Gelehrten
des 18.
Jahrhunderts,
deren Werke
wegen ihres
Reichtums an
Namen und
zitierten
handschriftlichen
wie vor
allem
gedruckten
Quellen
heute, nach
dem
Untergang
der
Königsberger
Archive und
Bibliotheken
im Zweiten
Weltkrieg,
unentbehrliche
Nachschlagewerke
für jede
kulturgeschichtliche
und regional
perspektivierte
Forschung zu
Königsberg
und
Ostpreußen
geworden
sind.
Lit.:
Eine
Bibliographie
seiner
Schriften (v.a.
auch seiner
akademischen
Programmschriften
und
Predigten)
fehlt, die
umfangreichsten
Angaben
bieten Georg
Christoph
Pisanski:
Entwurf
einer
preußischen
Literärgeschichte.
Hrsg. v.
Rudolf
Philippi.
Königsberg
1886 (ND
Hamburg
1994), und
Heinrich
Doering: Die
gelehrten
Theologen
Deutschlands
im 18. und
19.
Jahrhundert.
Nach ihrem
Leben und
Wirken
dargestellt.
Bd. 1.
Neustadt an
der Orla
1831, S.
14-16. In
beiden
Werken
findet sich
auch vieles
zur
Biographie.
Eine
wissenschaftliche
Gesamtdarstellung
seines
Lebens und
Werkes ist
ein
Desiderat.
Biographische
Artikel
finden sich
in der
Allgemeinen
Deutschen
Biographie 1
(Erbkam), in
der
Altpreußischen
Biographie 1
(Borrmann),
in der Neuen
Deutschen
Biographie 1
und in dem
von Walther
Killy
herausgegebenen
Literatur
Lexikon 1 (Rathje).
Das
umfangreichste
Lebensbild
entwirft
Ludwig von
Baczko:
Annalen des
Königreichs
Preußen.
Königsberg
1793, S.
45-73.
Einzelaspekte
behandeln
Gerhard
Kessler: D.
Daniel
Heinrich
Arnoldt und
der
Pietistenkreis
in
Königsberg.
In:
Altpreußische
Geschlechterkunde
8 (1924)
9-24; Ders.:
Daniel
Heinrich
Arnoldts
Ahnentafel.
In: ebda.,
S. 25-34;
Wolfgang-Dieter
Baur:
Arnoldt und
Hamann. Eine
Kontroverse
um die
Begründung
christlicher
Ethik. In:
Königsberg.
Beiträge zu
einem
besonderen
Kapitel der
deutschen
Geistesgeschichte
des 18.
Jahrhunderts.
Begründet
und hrsg. v.
Joseph
Kohnen.
Frankfurt/M.
[u.a.] 1994,
S. 161-178;
sowie das
Nachwort zu:
Christian
Friedrich
Weichmanns
„Poesie der
Niedersachsen“.
Neuausgabe
hrsg. v.
Christoph
Perels,
Jürgen
Rathje und
Jürgen
Stenzel.
Wolfenbüttel
1983, S.
48-50.
Wichtig für
Arnoldts
Stellung in
der
ostpreußischen
Kirchengeschichtsschreibung
ist der
Anhang 1 bei
Walther
Hubatsch:
Geschichte
der
evangelischen
Kirche
Ostpreußens.
Bd. 1.
Göttingen
1968, S.
532f. Dort
findet sich
auch einiges
zu Arnoldts
Stellung im
Königsberger
Pietismus
(s.
Register);
dazu sind
auch die
Briefe von
Arnoldt zu
nehmen, die
Theodor
Wotschke:
Der
Pietismus in
Königsberg
nach Rogalls
Tode in
Briefen.
Königsberg
1929-30,
veröffentlichte.
Zu Arnoldts
Tätigkeit am
Friedrichskolleg
vgl. G.
Zippel:
Geschichte
des Kgl.
Friedrichskollegs
zu
Königsberg.
Königsberg
1898, S.
133f.