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Er war einer der
prominentesten deutschen Staats- und Völkerrechtler der Gegenwart. Am 2.
April 2005 ist Dieter Blumenwitz nach kurzer schwerer Krankheit im Alter
von nur 65 Jahren gestorben.
Am 11. Juli 1939
in Regensburg geboren, begründete er frühzeitig seinen Ruf als
exzellenter Staatsrechtslehrer und hervorragender Verfassungsrechtler,
als er schon als junger Hochschullehrer mit 33 Jahren die Bayerische
Staatsregierung 1973 in dem Normenkontrollverfahren zum
Grundlagenvertrag mit der „DDR“ vertrat. Die damals in Karlsruhe
erstrittene Entscheidung sollte die Rechtslage Deutschlands
stabilisieren und die weitere Entwicklung auf Jahrzehnte prägen. Das
Festhalten an der staatlichen Einheit und an der gemeinsamen
Staatsangehörigkeit für alle Deutschen wurde 17 Jahre später zur
Voraussetzung und Grundlage für den Beitritt der mitteldeutschen Länder
zur Verfassungsordnung der Bundesrepublik und zur Vereinigung
Deutschlands immerhin in den heutigen Grenzen.
Seit 1972
ordentlicher Professor an der Universität Augsburg, folgte er 1976 dem
Ruf auf den Lehrstuhl für Völkerrecht an der Würzburger Universität, der
er die folgenden fast drei Jahrzehnte bis zu seinem Tode die Treue
gehalten hat. Im Mittelpunkt seines umfangreichen wissenschaftlichen
Werkes steht die Nachkriegsordnung in Europa und ihre Weiterentwicklung
auf den jeweils aktuellen Stand.
Fragen der
Rechtsstellung Deutschlands, von Gebietshoheit und Souveränität, des
Selbstbestimmungsrechts der Völker, des Minderheitenschutzes und des
Rechtes auf die Heimat und deren Verankerung und Ausgestaltung in der
nationalen wie internationalen Rechtsordnung hat er unermüdlich
nachgespürt. Früher als andere erkannte er, daß das Schicksal der am
Ende der Zweiten Weltkrieges Vertriebenen – wenn es ungesühnt bliebe –
als böses Beispiel wirken und auch künftige Machthaber zu dem Versuch
ermutigen würde, ethnische Konflikte gewaltsam durch Völkermord zu
lösen. Die so genannten „wilden Vertreibungen“ der vergangenen
Jahrzehnte auf dem Balkan und anderswo sind leider Bestätigungen für
diese Befürchtung.
Insofern verlief
das Forschen und Lehren von Dieter Blumenwitz immer eng an der
politischen Entwicklung, ohne daß er sich jedoch durch den jeweiligen
Zeitgeist hätte irritieren oder ablenken lassen, und nah an dem
Schicksal der betroffenen Menschen. Umfangreiche und immer wieder
aktualisierte Untersuchungen widmete er – nach dem Grundlagenvertrag mit
der „DDR“ – auch den weiteren völkerrechtlichen Verträgen, die im Zuge
er so genannten „neuen Ostpolitik“ geschlossen wurden. So erschien 1982
„Die Ostverträge im Lichte des internationalen Vertragsrechts“; 1985
folgte das grundlegende Werk zum „Prager Vertrag“, eine Analyse des
deutsch-tschechoslowakischen Vertrages von 1973 unter besonderer
Berücksichtigung des Münchner Abkommens von 1938, und 1992 „Das
Offenhalten der Vermögensfrage in den deutsch-polnischen Beziehungen“.
Dem Kreis der
Wissenschaftler, die sich zu Beginn der siebziger Jahre des vergangenen
Jahrhunderts in der Studiengruppe für Politik und Völkerrecht
zusammengefunden hatten, schloß er sich früh an und zählte schon bald zu
ihren führenden Repräsentanten. Seit dem zweiten Band (1984) ist er
Mitherausgeber der „Staats- und völkerrechtlichen Abhandlungen“ der
Studiengruppe, von denen inzwischen 22 Bände vorliegen. Daneben ist er
in der Schriftenreihe „Forschungsergebnisse der Studiengruppe für
Politik und Völkerrecht“, die in unregelmäßiger Folge erscheint, mit 14
eigenen Titeln vertreten, von denen mehrere auch in englischer Sprache
vorgelegt wurden.
In der Debatte
um die Beitrittsfähigkeit der Tschechischen Republik zur Europäischen
Union bezog Dieter Blumenwitz die Gegenposition zu dem Heidelberger
Völkerrechtler Jochen Frowein. In einem Gutachten für die
Sudetendeutsche Landsmannschaft forderte er 2002 die Aufhebung der
menschen- und völkerrechtswidrigen Beneš-Dekrete vor einer Aufnahme
Tschechiens in die EU und vertrat dieses Position im März 2004 auch
vehement in einer Anhörung vor dem zuständigen Ausschuß des Europäischen
Parlamentes in Straßburg.
Dieter
Blumenwitz war ein Gelehrter, dessen wissenschaftliches Wirken nicht auf
den akademischen Raum beschränkt blieb. Er vereinigte in seiner Person
höchste fachliche Kompetenz in seltener Weise mit staatspolitisch
begründeter Verantwortung. Seinen letzten Auftritt durften wir bei der
Zeitgeschichtlichen Fachtagung der Kulturstiftung der deutschen
Vertriebenen Ende Oktober 2004 in Ellwangen erleben. Die deutschen
Heimatvertriebenen verlieren mit Dieter Blumenwitz einen ebenso
streitbaren wie unbestechlichen Anwalt.
Bild:
Kulturstiftung der deutschen Vertriebenen.
Hans-Günther Parplies
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