Der in
Ansbach
geborene
Albrecht war
ein Enkel
jenes
Albrecht
Achilles,
der in der
Dispositio
Achillea die
Erbfolge im
Hause
Hohenzollern
festgelegt
hatte.
Danach
sollten
niemals mehr
als drei
Hohenzollernfürsten
gleichzeitig
regieren,
und zwar in
der Mark
Brandenburg
sowie in den
fränkischen
Markgrafschaften
ober- und
unterhalb
des
Gebirges,
also in
Bayreuth und
Ansbach. Im
Jahre von
Albrechts
Geburt war
die
brandenburgische
Stellung im
Reich
besonders
zerrissen,
sein Vater
regierte
lediglich
über die
fränkischen
Besitzungen.
Er war
verheiratet
mit einer
Tochter des
polnischen
Königs
Kasimir IV.
und
Schwester
Sigismunds
I.
Der dritte
Sohn dieser
Ehe, aus der
nicht
weniger als
18 Kinder
hervorgingen,
Albrecht,
wurde schon
bald für den
geistlichen
Stand
bestimmt,
eine
fürstliche
Versorgung
in der
Heimat war
ihm im
Gegensatz zu
seinen
älteren
Brüdern
Kasimir und
Georg
verwehrt.
Nur wenig
scheinen die
jungen
Markgrafen
in der
bescheidenen
fränkischen
Residenz von
Kunst und
Wissenschaft
erfahren zu
haben, was
der Herzog
später
verschiedentlich
bedauerte.
Schon 1501
empfing der
junge
Albrecht vom
Bamberger
Weihbischof
die niederen
Weihen;
vorgesehen
war, ihm auf
längere
Sicht die
Dompropsteien
in Würzburg
und Bamberg
zu
verschaffen.
Zunächst
ging
Albrecht im
gleichen
Jahr an den
Hof des
Kurfürsten
Hermann von
Köln, hier
erst erhielt
er eine
Erziehung,
die diesen
Namen
verdiente
und an die
er sich
später
dankbar
erinnerte.
Als der
Kurfürst
1508 starb,
verfügte der
junge
Markgraf
zwar über
Pfründen in
Würzburg,
Bamberg und
Hof,
Aufstiegsmöglichkeiten
in Köln
boten sich
aber unter
dem neuen
Erzbischof
nicht, und
so kehrte
Albrecht
nach Ansbach
zurück.
Einige Jahre
unsteten
Lebens auf
einem
Kriegszug
Kaiser
Maximilians
in Italien
und in
Ungarn, wo
er ererbte
Ländereien
seines
Bruders
verwalten
sollte,
folgten.
Nach dem
Tode des
Deutschordens-Hochmeisters
Friedrich
von Sachsen
eröffnete
sich dem
erst
20jährigen
Ansbacher
die
Möglichkeit,
dessen
Nachfolger
zu werden.
Nachdem sich
Kaiser
Maximilian
und Herzog
Georg von
Sachsen, der
Bruder des
Verstorbenen,
für den so
nah mit der
Krone Polens
verbundenen
Albrecht
verwendet
hatten,
erklärten
sich die
Ordens-Regenten
in Preußen
mit ihm
einverstanden.
Am 13.
Februar 1511
wurde er in
Zschillen
bei Chemnitz
in den Orden
aufgenommen,
in das
„Spital des
deutschen
Adels“, das
zur
standesgemäßen
Versorgung
nachgeborener
Söhne wie
geschaffen
schien. Auf
welch heikle
Aufgabe sich
der am 6.
Juli 1511 in
Königsberg
endgültig
Gewählte
einließ, war
diesem
sicher nicht
in vollem
Umfang
bewußt. Es
mußte für
den
Deutschen
Orden in
dieser Zeit
darum gehen,
die
Ergebnisse
des Zweiten
Thorner
Friedens vom
Jahre 1466
zu
revidieren,
der weite
Gebiete,
darunter
Pommerellen
mit Danzig,
das Kulmer
Land und
Christburg,
Elbing,
Marienburg
und Stuhm
unter die
polnische
Krone
gebracht
hatte. Auch
galt es, die
Forderung
nach dem
persönlichen
Eid des
Hochmeisters
zurückzuweisen,
den dieser
dem
polnischen
König
schwören
sollte.
Als der
Hochmeister
nach
eineinhalb
Jahren im
Ordenslande
eintraf,
mußte er
bald
erkennen,
daß ihm die
Versprechungen
von Kaiser
und Reich,
die ihn auf
seinem Wege
nach „Nova-Germania“,
wie eine
zeitgenössische
Quelle
Ostpreußen
nannte,
begleitet
hatten,
wenig nutzen
sollten.
Vier Jahre
lang zog
sich die
Sache mit
diplomatischen
Verhandlungen
hin, bis
sich der
Hochmeister
entschloß,
sein Heil im
Krieg zu
suchen. Ohne
daß der
Streit
entschieden
wurde,
verheerte
dieser
„Reiterkrieg“
große Teile
Preußens.
Der
Anfangserfolg
des
Hochmeisters,
der sich der
Stadt
Braunsberg
im
Handstreich
bemächtigte,
blieb
Episode, die
polnische
Übermacht
rückte
schließlich
bis vor
Königsberg.
Noch einmal
schien sich
das Blatt zu
wenden, als
ein
gewaltiges
von
deutschen
Grafen und
Herren
ausgerüstetes
und vom
Hochmeister
finanziertes
Heer an der
Weichsel
erschien.
Dieser
jedoch zog
nicht dem
Hilfsheer
entgegen,
sondern
berannte
vergeblich
Heilsberg,
die Residenz
des
ermländischen
Bischofs.
Und als
weitere
Geldzahlungen
ausblieben,
liefen die
Söldner,
von den
Polen
verfolgt,
wieder
auseinander.
Immerhin
gelang es
den
Bemühungen
kaiserlicher
und
ungarischer
Unterhändler,
im April
1521 einen
Waffenstillstand
auf vier
Jahre zu
vermitteln,
währenddessen
ein
fürstliches
Schiedsgericht
die
Streitfrage
entscheiden
sollte. In
der
Folgezeit
hielt sich
der
Hochmeister,
von Schulden
und der
Sorge um die
Geldbeschaffung
belastet,
für gut drei
Jahre im
Reiche auf,
vermochte
jedoch
nichts zu
bewirken, da
ihm sogar
der
Deutschmeister,
der höchste
Befehlshaber
des
Deutschen
Ordens im
Reich, den
Gehorsam
verweigerte.
Im Jahre
1525, als
sich der
Waffenstillstand
dem Ende
näherte, ein
Urteil des
Schiedsgerichts
aber in
weiter Ferne
lag, trieben
die Dinge
auch aus
anderen
Gründen
einer
Entscheidung
entgegen.
Inzwischen
war nämlich
der
Hochmeister
für die neue
Lehre Martin
Luthers
gewonnen
worden,
zunächst
durch die
Predigten
des Andreas
Osiander in
Nürnberg,
dann in
Wittenberg
durch den
Reformator
selbst, der
ihm riet,
die Regel
des Ordens
abzuwerfen,
die Ehe
einzugehen
und Preußen
in ein
weltliches
Fürstentum
zu
verwandeln.
Wenn er
Luthers
Ratschlägen
folgen und
der
Reformation,
die im
Ordensland
von Erfolg
zu Erfolg
eilte, zum
Sieg
verhelfen
wollte,
mußte
Albrecht den
Ausgleich
mit Polen
selber ins
Werk setzen.
Am 10. April
1525 empfing
er
schließlich
von seinem
polnischen
Oheim in
Krakau die
Belehnung
mit Preußen
als
erblichem
Herzogtum,
damit war
der Frieden
– ohne eine
Revision der
polnischen
Erwerbungen
des 15.
Jahrhunderts
–
hergestellt,
der für die
nächsten 150
Jahre
Bestand
haben
sollte.
Proteste des
Kaisers und
des
Deutschmeisters,
Achterklärung
und
Exekutionsmandate
des
Kammergerichts
fruchteten
nichts – der
Deutsche
Orden war
aufgelöst
und eine
neue
Dynastie
begründet.
Letzteres
kam deutlich
in dem
Streben des
Herzogs sich
zu
verheiraten
zum
Ausdruck.
Schon im
Juni 1526
hatten seine
Bemühungen
Erfolg, als
er Dorothea,
die Tochter
König
Friedrichs
I. von
Dänemark,
heimführte.
Nun
verheimlichte
Albrecht
auch sein
Bekenntnis
nicht
länger, „in
voller
Fahrt, mit
prallen
Segeln“, wie
Luther sich
freute „eilt
das
Evangelium
nach
Preußen“.
Alsbald
wurde eine
lutherische
Kirchenordnung
erlassen,
wurden
Visitationen
und
Disputationen
durchgeführt,
an allen
kirchenpolitischen
Maßnahmen
beteiligte
sich der
Herzog auch
persönlich.
Gleichzeitig
führte er
auch eine
Veränderung
in der
weltlichen
Verwaltung
durch, noch
1525 wurde
die
allgemeine
Landesordnung
vom Landtag
beschlossen.
Dagegen
sowie gegen
die
Personalpolitik
mit vielen
„Ausländern“
und die
ständigen
Geldforderungen
des Herzogs
erhob sich
bald der
Widerspruch
der Städte
und der
Adligen. Im
Jahre 1542
vermochten
sich
letztere mit
der
Forderung
durchzusetzen,
daß die
hohen
Würdenträger
und Beamten
des
Herzogtums
keine
Ausländer
sein
sollten.
Auch die
Frage, wer
Regentschaft
und
Statthalterschaft
bei
Abwesenheit
und
Unmündigkeit
des Fürsten
innehaben
sollte,
wurde
geregelt.
Die
Verwaltungstradition
des Ordens
wurde
modifiziert
und in
dieser Form
vorbildlich
für die
Nachbarstaaten.
Das
ausgedehnte
Steuersystem
machte den
Aufbau des
durch die
vorausgegangenen
Kriege und
Bauernaufstände
zerstörten
Landes
möglich. In
der
Außenpolitik
gelang es
dem Herzog,
sein Land
durch
geschickte
Verbindung
mit den
evangelischen
Reichsfürsten
unabhängig
zu halten.
Die spätere
preußische
Provinz
Ostpreußen
verdankt
Albrecht
auch die
Gründung der
Universität
in der
Renaissanceresidenz
Königsberg.
Mannigfaltige
Schwierigkeiten
hatte der
Herzog, der
dringend
wissenschaftlich
gebildeter
Theologen
bedurfte, zu
überwinden,
ehe im Jahre
1544 die
Albertina
ihre Pforten
öffnete.
Melanchthons
Schwiegersohn,
Georg
Sabinus,
wurde ihr
erster
Rektor.
Alsbald aber
gingen von
der
neugegründeten
Universität
die
religiösen
Zwistigkeiten
aus, die
bald das
ganze Land
ergriffen.
Deren
Urheber war
Osiander,
der Albrecht
zum
Evangelium
geführt
hatte, und
den er als
seinen
„geistlichen
Vater“
verehrte.
Anfang 1549
kam der
wegen des
Interims aus
Nürnberg
Vertriebene
nach
Königsberg,
und es
dauerte
nicht lange,
bis Osiander,
Pfarrer an
der
altstädtischen
Kirche und
Universitätslehrer,
den Herzog
ganz für
seine Lehren
einnehmen
konnte, die
in
wesentlichen
Punkten von
den als
orthodox
geltenden
Glaubenssätzen
abwichen.
Insbesondere
Osianders
Rechtfertigungslehre
schied die
Geister:
Seine von
einem
spiritualistischen
Gottesbegriff
aus
konstruierte
Behauptung,
die
Rechtfertigung
bestehe in
der inneren
Einwohnung
der
göttlichen
Natur im
Glaubenden –
gestützt auf
Eph. 3,17 –
und nicht im
Glauben an
Jesu
Versöhnungstod
am Kreuz,
wurde von
den übrigen
Reformatoren
nahezu
einhellig
abgelehnt.
Obwohl schon
1552
Osiander
starb, blieb
Albrecht
doch
Anhänger
seiner
Lehre.
Widerstand
gegen die
Osiandristen
wurde zum
Widerstand
gegen die
herzogliche
Partei, der
religiöse
Zwist zum
politischen.
Immer wieder
wurden auf
den
Landtagen
die
Maßnahmen
des Herzogs
auf dem
Kirchensektor
– die
Einsetzung
von
Präsidenten
statt
Bischöfen,
eine neue
Kirchenordnung,
die
Einführung
des
Exorzismus
bei der
Taufe, die
Verbannung
mißliebiger
Geistlicher
– hin und
wider
diskutiert,
und
allmählich
bildete sich
ein
Gegensatz
zwischen
Fürst und
Land heraus,
der dem
alternden
Fürsten die
letzten
Jahre seiner
Regierung
vergällten
sollte.
Schwierig
gestaltete
sich auch
die Frage
der
Erbfolge.
Nachdem 1547
die Gemahlin
des Herzogs
gestorben
war und man
bereits, da
aus dieser
Ehe nur eine
Tochter
hervorgegangen
war, an die
Nachfolge
eines der
jungen
fränkischen
Markgrafen
gedacht
hatte,
heiratete
Albrecht
erneut, und
seine zweite
Gemahlin,
Anna Maria
von
Braunschweig-Calenberg,
schenkte dem
lang
ersehnten
Erben
Albrecht
Friedrich
das Leben.
Indes zeigte
sich bald,
daß der
junge Herzog
der Würde
eines
Landesherren
geistig
nicht
gewachsen
sein würde.
Zu dieser
Enttäuschung
kamen
schlechte
Ratgeber des
altersschwachen
Herzogs,
neben dem
Beichtvater
Johannes
Funcke unter
ihnen seit
1561 Paul
Skalich, ein
Hochstapler,
„Magier und
Astrologe“,
der Albrecht
bald ganz an
sich zu
fesseln
verstand
und, indem
er sich
selbst
bereicherte,
die
Regierungsgeschäfte
in hohem
Maße
beeinflußte.
Die
Mißwirtschaft
nahm solche
Formen an,
daß auf dem
Landtag des
Jahres 1567
eine
polnische
Delegation
erschien,
die die
eingerissenen
Mißstände
abstellen
sollte.
Schließlich
wurden die
Räte des
Herzogs
entlassen,
Funcke
hingerichtet,
Skalich
geächtet.
Alle
herzoglichen
Verschreibungen
seit 1563
wurden
kassiert,
die
Testamente
widerrufen
und Albrecht
zugunsten
des Adels in
seiner
Entscheidungsfreiheit
stark
eingeschränkt.
Am 20. März
1568, wenige
Stunden vor
seiner
Gemahlin,
starb der
Herzog, ohne
daß alle
Änderungen
bereits
vollzogen
waren, sein
Land seinem
minderjährigen,
sich bald
als
geistesschwach
erweisenden
Sohn
hinterlassend.
Ein halbes
Jahrhundert
später fiel
Preußen an
die
brandenburgische
Linie der
Hohenzollern.
Der
Grundstein
für die
Entwicklung
Preußens zur
Großmacht
ist in der
Entscheidung
des
Hochmeisters
Albrecht
begründet,
1525 den
Ordensstaat
in ein
weltliches
Herzogtum zu
verwandeln.
Der Zufall,
daß ein
Brandenburger
im
Reformationszeitalter
die
Hochmeisterwürde
bekleidete,
wurde so zum
Schicksal
der beiden
Länder
Preußen und
Brandenburg.
Lit.:
Hubatsch,
Walther:
Albrecht von
Brandenburg-Ansbach.
Deutschordens-Hochmeister
und Herzog
in Preußen
1490-1568,1960
(Studien zur
Geschichte
Preußens 8);
Joachim,
Erich: Die
Politik des
letzten
Hochmeisters
in Preußen
Albrecht von
Brandenburg,
1892-1895
(Publikationen
aus den k.
Preußischen
Staatsarchiven
50, 58, 61).
Rainer
Täubrich