Rudolf Brandsch gehört zu den
bedeutendsten rumäniendeutschen und
auslandsdeutschen Politikern der
Zwischenkriegszeit, der für den
Schutz der nationalen Minderheiten
Europas die Schaffung von
Landesverbänden und gemeinsamer
internationaler Gremien initiiert
hat und in diesen Organismen führend
tätig war. Als Siebenbürger Sachse
brachte er dafür die erforderliche
Erfahrung ein, da die Sachsen im
Kampf für die Aufrechterhaltung
ihrer ethnischen Eigenart auf eine
bewährte Tradition zurückblickten.
Brandsch durchbrach zugleich die
traditionelle sächsische
Volkspolitik, die sich bis 1918
durch Abkapselung gegenüber anderen
Volksgruppen auszeichnete. Er
plädierte für eine Öffnung, für
einen gemeinsamen Kampf mit anderen
deutschen Volksgruppen und
nationalen Minderheiten, vor allem
mit den Deutschen des damaligen
Ungarns. Für internationale
Betätigung bot sich ihm nach dem
Ersten Weltkrieg ein reiches
Betätigungsfeld, da sich in
Ostmittel- und Südosteuropa für fast
80 Millionen Menschen die
Staatsbürgerschaft geändert hatte.
In diesem Raum lebten über 30
Nationen und Nationalitäten, es gab
hier kein Land, das nicht
beachtliche nationale Minderheiten
besaß. Den größten Anteil machten
die Deutschen mit 8,3 Millionen in
13 Staaten und die Ukrainer mit 10
Millionen in fünf Staaten aus. Die
neu entstandenen Staaten hatten zwar
Minderheitenschutzverträge
unterschreiben müssen, deren
Überwachung dem Völkerbund
übertragen worden war, hielten sich
aber nur zum Teil daran.
Die nationalen Minderheiten schufen
sich zwecks Durchsetzung von
Minderheitenrechten und zur Stärkung
ihrer Position neben nationalen auch
internationale Gremien – den
„Verband der Deutschen in Europa“
und den „Europäischen
Nationalitätenkongreß“. Brandsch
gehörte zu den Gründern beider
Organismen und zu deren Führung.
Rudolf Brandsch hatte nach dem
Abschluß des Mediascher Gymnasiums
von 1898 bis 1903 Theologie und
Philologie in Marburg, Klausenburg,
Berlin und Jena studiert, war dann
bis 1913 Lehrer in Großschenk und
Hermannstadt und von 1910 bis 1918
zugleich Abgeordneter im ungarischen
Parlament. 1913 trat er aus dem
Schuldienst aus und wurde
Berufspolitiker und dann Beamter. In
seiner politischen Tätigkeit stützte
er sich in Hermannstadt bis in die
1930er Jahre auf den sogenannten
„Bürgerabend“, der von
kleinbürgerlichen Gewerbetreibenden
getragen wurde.
Als Politiker machte Brandsch
erstmals 1910 auf sich aufmerksam,
als er sich entgegen der offiziellen
sächsischen Politik seiner Kollegen
im ungarischen Parlament, welche
sich nach einem
„Versöhnungsabkommen“ mit der
Regierung und aus taktischen Gründen
ausschließlich auf die Verteidigung
sächsischer Interessen beschränkten,
zum Sprecher der Schwaben machte,
die im Reichstag nicht vertreten
waren, und sich für eine
Zusammenarbeit aller Deutschen
Ungarns aussprach. Gleichzeitig nahm
er Verbindung zu rumänischen
Abgeordneten auf. Er stieß mit
dieser Haltung auf Ablehnung. Der
ungarische Ministerpräsident nannte
sein Plädoyer für eine gemeinsame
ungarndeutsche Politik einen
„unerhörten Dummen-August-Streich“.
Er ließ sich jedoch nicht
abschrecken und trug durch Besuche
in ungarndeutschen Siedlungen dazu
bei, daß sich die Donauschwaben
politisch zu organisieren begannen
und den Kampf gegen die bereits
stark fortgeschrittene
Magyarisierung aufnahmen. Er
gründete den „Deutschen Bauernbund“
Ungarns und verhalf vielen
schwäbischen Mittelschülern
siebenbürgisch-deutsche Gymnasien zu
besuchen.
Die Beziehungen Brandschs zu
führenden rumänischen Politikern
machten sich nach 1918 bezahlt, als
Siebenbürgen mit Rumänien vereinigt
wurde. Ebenso sahen die Banater- und
Sathmarschwaben, die Bukowina-,
Bessarabien- und
Dobrudscha-Deutschen und natürlich
die Sachsen, die nun alle zu
Rumänien gehörten, in ihm den
berufenen Politiker, diese deutschen
Volksgruppen, zwischen denen es
bisher kaum Verbindungen gegeben
hatte, als rumäniendeutsche
Minderheit zu organisieren. Bereits
1919 stellten ihre Vertreter unter
der Leitung von Brandsch ein
gemeinsames Wahl- und Volksprogramm
auf und beteiligten sich erfolgreich
an den Parlamentswahlen. Unter
seinem Vorsitz konstituierte sich
1921 der „Verband der Deutschen
Großrumäniens“, der als
Dachorganisation die Tätigkeit der
politischen Organisationen, der
sogenannten Volksräte oder
Volksgemeinschaften der
verschiedenen rumäniendeutschen
Provinzen, koordinierte. Brandsch
war bis 1931 Vorsitzender dieses
Verbandes. Gleichzeitig leitete er
anfangs auch die sogenannte
„Deutsche Partei“ im Parlament. Da
es über die Parlamentspolitik zu
Meinungsverschiedenheiten innerhalb
der deutschen Fraktion kam und dabei
sich die Linie von Hans Otto Roth
durchsetzte, wurde dieser 1922 zum
Sprecher der rumäniendeutschen
Parlamentarier. Brandsch verblieb
aber weiterhin im Parlament. Die
persönliche Rivalität zwischen
diesen beiden Männer wirkte sich
indes äußerst negativ auf ihr Wirken
aus.
Bis Anfang der 1930er Jahre
entfaltete Brandsch auf
internationalem Parkett eine
umfangreiche Tätigkeit als
Nationalitätenpolitiker. Gemeinsam
mit dem Baltendeutschen Ewald Amende
lud er im Jahre 1922
Spitzenvertreter deutscher
Minderheiten aus 14 Ländern zu einer
Besprechung nach Wien ein. Auf
dieser Zusammenkunft wurden
gemeinsame Grundsätze für eine
Minderheitenpolitik ausgearbeitet
und der „Verband der deutschen
Volksgruppen in Europa“ gegründet.
Ihrem Initiator Brandsch vertraute
man das Amt als Vorsitzenden an. Es
bahnte sich nun eine enge
Zusammenarbeit zwischen den
deutschen Minderheiten an, deren
Vertreter sich jährlich auf Tagungen
trafen. Als ihr Organ erschien seit
1927 in Wien „Nation und Staat.
Deutsche Zeitschrift für das
europäische Minderheitenproblem“,
herausgegeben von einem Kollegium,
bestehend aus Brandsch, dem
Baltendeutschen Paul Schiemann, dem
Ungarndeutschen Jakob Bleyer und dem
Nordschleswiger Johannes
Schmidt-Wooder. Brandsch gehörte bis
1933 dem Redaktionskollegium an und
veröffentlichte in der Zeitschrift
wesentliche Beiträge zur
Minderheitenpolitik. Als Presseorgan
für seine politische Arbeit in
Rumänien und die des „Verbandes der
Deutschen in Großrumänien“ gab er
von 1921 bis 1927 die monatlich
erscheinenden „Deutschen politischen
Hefte Großrumäniens“ heraus.
Brandsch hatte auch wesentlichen
Anteil an der Gründung des
„Nationalitätenkongresses“ (1925),
der sich als Sprachorgan aller
nationalen Minderheiten Europas
verstand. In ihm dominierten die
deutschen Vertreter. Brandsch
spielte bei der Vorbereitung und
Gestaltung der Kongresse eine
beachtliche Rolle, dies aufgrund
seiner Zugehörigkeit zum Präsidium
des Gremiums und als Vorsitzender
des Verbandes der deutschen
Volksgruppen Europas. Sein Bestreben
war insbesondere die Schaffung von
Minderheitenministerien und von
Minderheitenschutzgesetzen in den
europäischen Staaten. Er selbst
wurde 1931 in Rumänien in die
Regierung von Nicolae Iorga als
Unterstaatssekretär für
Minderheitenfragen berufen, mußte
aber aus diesem Grunde zugleich den
Vorsitz des Verbandes der Deutschen
in Rumänien und des Verbandes der
deutschen Volksgruppen in Europa
abgeben, den nun Hans Otto Roth
übernahm. Es war Brandsch leider
nicht vergönnt, eine wesentliche
Änderung der rumänischen
Nationalitätenpolitik zu bewirken
oder gar ein Minderheitengesetz zu
schaffen. Mehr noch, er wurde sowohl
von nationalistischen rumänischen
Politikern als auch von den
unzufriedenen nationalen
Minderheiten Rumäniens, vor allem
seitens der Ungarn, unter Beschuß
genommen. Seine eigenen Landsleute
warfen ihm Regierungsopportunismus
und einen zu geringen Einsatz
hinsichtlich sächsischer
Angelegenheiten vor. Dabei übersah
man, daß er beauftragt worden war,
sich um alle nationalen Minderheiten
zu kümmern und nach Lösungen suchen
sollte, um zwischen diesen und dem
rumänischen Staatsvolk ein besseres
Zusammenleben herzustellen. Brandsch
war enttäuscht, als beim
Regierungswechsel gerade die
nationalzaranistischen Politiker
Iuliu Maniu und Vaida-Voevod, auf
die er so vertrauensvoll gesetzt
hatte, ihn 1932 entließen. Er wurde
auch sächsischerseits fallengelassen
und 1933 nicht mehr als Kandidat
fürs Parlament nominiert. Es war ein
unverdienter Ausschluß von der
weiteren Mitgestaltung des
politischen, öffentlichen Lebens,
zumal damals die
nationalsozialistische
Erneuerungsbewegung immer mehr an
Boden gewann. Zu dieser nahm er
allerdings eine schwankende Haltung
ein: Während er anfangs die
„Schreier“ dieser Bewegung ablehnte,
unterstützte er, als es zu deren
Spaltung kam, 1935 die Gründung der
radikalen nationalsozialistischen
„Deutschen Volkspartei“. Er dürfte
dies als Reaktion gegen die
etablierte Volksführung der
„Volksgemeinschaft“ getan haben, die
ihn ausgeschlossen hatte. Dank
seiner guten Beziehungen zu
rumänischen Politikern erhielt er
einen Posten als
Verwaltungsinspektor im
Innenministerium, den er bis 1944
behalten konnte.
Nachdem Rumänien am 23. August 1944
das Waffenbündnis mit Deutschland
kündigte, mit den Alliierten einen
Waffenstillstand abschloß und dem
Deutschen Reich den Krieg erklärte,
setzte die Verfolgung der Deutschen
in Rumänien ein. Brandsch versuchte
nun mit anderen Männern wie Hans
Otto Roth, anstelle der geflohenen
nationalsozialistischen
Volksgruppenführung eine neue,
demokratische Vertretung der
Rumäniendeutschen aufzubauen. Eine
solche wurde den Deutschen jedoch
nicht zugestanden, sie wurden als
angebliche Faschisten und
Hitleristen diskriminiert.
Gleichwohl versuchten Brandsch und
andere Rumäniendeutsche vor allem
durch Fürsprachen beim
Ministerpräsidenten Nicolae Rădescu,
die von den Sowjets angeordnete
Deportation der arbeitsfähigen
rumäniendeutschen Männer und Frauen
zu Zwangsarbeit in die Sowjetunion
zu verhindern, was leider nicht
gelang.
Als am Ende des Krieges als Folge
von Flucht, Deportation,
Kriegsgefangenschaft sich von den
250.000 Sachsen etwa 90.000
außerhalb des Landes befanden, war
Brandsch der Ansicht, daß es für sie
keine Zukunft mehr in Siebenbürgen
gebe, und er plädierte für eine
Umsiedlung nach Deutschland.
Nach 1944 hatte Brandsch keine
Anstellung und auch kein Einkommen,
eine Staatsrente wurde ihm nicht
gewährt. Mehr noch, im Zuge der
kommunistischen Verfolgung und
Repressalien wurde er als
bürgerlicher Politiker erstmals 1948
und dann wieder 1952 verhaftet, in
Verwaltungsgewahrsam genommen und
ohne Prozeß gefangen gehalten. Am
23. September 1953 ist er im
Gefängnis in Bukarest verstorben,
wobei die Familienangehörigen erst
nach Monaten über seinen Tod
verständigt wurden. Dasselbe
Schicksal hatte auch Hans Otto Roth
am 1. April desselben Jahres ereilt.
Werke: Rudolf Brandsch: Das
Deutschtum Ungarns, seine Verteilung
und Bedeutung. Wien 1908. – Gegen
Volksschädigung, politische Torheit
und Verleumdung. o. J. (um 1933). –
Die magyarische Frage. Bukarest
1940. – Umfangreiche publizistische
und herausgeberische Tätigkeit.
Lit.: Sabine
Bamberger-Stemmann: Der Europäische
Nationalitätenkongreß 1925 bis 1938,
Marburg 2000. – Eduard Eisenburger:
Rudolf Brandsch. Zeit- und
Lebensbild eines Siebenbürger
Sachsen, Klausenburg 1983. – Karl
Kessler: Rudolf Brandsch. Ein
südostdeutscher Volksmann, München
1969. – Wolfgang Miege: Das Dritte
Reich und die Deutsche Volksgruppe
in Rumänien 1933-1938. Ein Beitrag
zur nationalsozialistischen
Volksgruppenpolitik, Frankfurt/M.
1972. – Mads Ole Balling: Von Reval
bis Bukarest.
Statistisch-Biographisches Handbuch
der deutschen Parlamentarier in
Ostmittel- und Südosteuropa
1919-1945. Kopenhagen 1991, Bd. II,
S. 561-580, 614-615.
Bild: Zeichnung von Harald
Meschendörder
Michael Kroner