Johannes
Bugenhagen
wurde am 24.
Juni 1485
als Sohn
eines
Ratsherrn in
Wollin
geboren. Er
studierte in
den Jahren
1502 und
1503 an der
Artistenfakultät
der
Greifswalder
Universität.
Durch die
Vermittlung
des Abtes
des nahe bei
Treptow a.d.
Rega
gelegenen
Prämonstratenserklosters
Belbuck
wurde
Bugenhagen
1504 als
Rektor an
die
Lateinschule
in Treptow
berufen. Das
Kloster
besaß die
Patronatsrechte
an dieser
Schule.
Gleichzeitig
nahm
Bugenhagen
in Treptow
Aufgaben
eines
kirchlichen
Notars wahr.
Unter seiner
Leitung
entwickelte
sich die
Schule in
Treptow zur
bedeutendsten
Bildungseinrichtung
im Herzogtum
Pommern. Sie
wurde auch
von Schülern
aus
Westfalen
und Livland
besucht.
Bugenhagen
erschloss
sich
unabhängig
von den
theologischen
Lehrmeinungen
jener Zeit
das
humanistische
Gedankengut.
Über den
Münsteraner
Humanisten
Johannes
Murmellius
gewann
Bugenhagen
1512
Anschluss an
den Kreis
der
Humanisten.
Murmellius
verwies ihn
auf Erasmus
von
Rotterdam.
Seit jener
Zeit begann
Bugenhagen,
die
biblischen
Schriften in
humanistischem
Geist
auszulegen.
In
öffentlichen
Vorlesungen
erläuterte
er einzelne
biblische
Bücher. Auch
am
herzoglichen
Hof war man
inzwischen
auf ihn
aufmerksam
geworden.
Der
pommersche
Herzog
Bogislaw X.
beauftragte
Bugenhagen,
in den
Kloster- und
Stadtarchiven
des
Herzogtums
geschichtliche
Nachrichten
zu sammeln.
Bugenhagen
fügte diese
Nachrichten
1517/18 zu
einer ersten
Gesamtdarstellung
der
Geschichte
Pommerns
zusammen.
Als der
Belbucker
Abt,
Johannes
Boldewan,
1517 mit dem
Aufbau einer
Ordensschule
in Belbuck
begann,
berief er
Bugenhagen
an diese
Schule.
In der
Begegnung
mit Luthers
Schrift
Von der
babylonischen
Gefangenschaft
der Kirche
erlebte
Bugenhagen
im
Spätherbst
1520 seine
reformatorische
Wende.
Treptow/Belbuck
wurde nun
zum
Ausgangspunkt
der
reformatorischen
Bewegung in
Pommern. Zu
Bugenhagens
Schülern
gehörten:
Andreas
Knopke, der
spätere
Reformator
Rigas,
Christian
Ketelhut,
der spätere
Reformator
Stralsunds
sowie
Johannes
Äpinus, der
Verfasser
der
Stralsunder
Kirchenordnung
von 1525 und
später
erster
Superintendent
von Hamburg.
Auch Hermann
Bonnus, der
erste
Superintendent
von Lübeck
war
vermutlich
ein Schülern
Bugenhagens
gewesen.
Bugenhagen
ging 1521
nach
Wittenberg
und fand
Zugang zum
engeren
Kreis der
Reformatoren.
Auf Drängen
Melanchthons
– Luther war
noch in
Worms und
dann auf der
Wartburg –
begann
Bugenhagen
Vorlesungen
über
biblische
Bücher zu
halten. Vor
allem sein
1524 in
Basel
erstmals
gedruckter
Psalmenkommentar
brachte ihm
über
Wittenberg
hinaus hohe
Anerkennung
ein. Die
Harfe wurde
zum
Wappenbild
Bugenhagens.
„Mein Lob
ist Davids
Harfe.“
Bereits 1522
heiratete
Bugenhagen.
Er war einer
der ersten
Priester,
die in jener
Zeit des
Umbruchs
heirateten.
Auch für
Außenstehende
wurde nun
erkennbar,
dass
Bugenhagen
alle Brücken
hinter sich
abgebrochen
hatte. Nicht
erst mit
Luthers Ehe,
die
Bugenhagen
drei Jahre
später
einsegnete,
sondern
bereits mit
Bugenhagens
Heirat
beginnt die
Geschichte
des
evangelischen
Pfarrhauses,
dessen
Bedeutung
für die
deutsche
Bildungsgeschichte
kaum
überschätzt
werden kann.
Luther
setzte 1523
die Berufung
Bugenhagens
zum
Stadtpfarrer
von
Wittenberg
durch.
Bugenhagen
war nicht
nur Luther
zum Freund
geworden,
sondern
wurde nun
auch Luthers
Seelsorger.
Als Luther
1546 in
Wittenberg
starb, hielt
Bugenhagen
die
Trauerfeier.
Die von
Bugenhagen
1524
erstmals
herausgegebene
Passionsharmonie,
eine
Zusammenstellung
der
biblischen
Berichte zur
Passionsgeschichte,
ist ein
deutliches
Zeugnis für
seine
pastorale,
seelsorgerliche
Arbeit als
Pfarrer.
Diese später
auch ins
Niederdeutsche
übertragene
Passionsharmonie
ist vielfach
nachgedruckt,
bearbeitet
und
erweitert
worden. Bis
zum Beginn
des 20.
Jahrhunderts
war sie –
wie der
Kleine
Katechismus
Luthers –
ein
selbstverständlicher
Bestandteil
der
evangelischen
Gesangbücher.
Auch an der
Übertragung
der
Bibelübersetzung
Luthers ins
Niederdeutsche
hatte
Bugenhagen
Anteil.
Bugenhagens
Schrift
Von dem
christlichen
Glauben ...
an die
ehrenreiche
Stadt
Hamburg
... bot
1525/26 eine
erste
gedruckte
Darlegung
seiner
Gedanken zur
evangelischen
Kirchenordnung.
Bugenhagen
wurde nun,
wo es um die
Ordnung des
neuen
evangelischen
Kirchenwesens
ging, um
seine
Mitarbeit
gebeten. Er
reiste zu
diesem Zweck
1528 nach
Braunschweig,
1528/29 nach
Hamburg,
leitete 1529
die
Flensburger
Disputation
und folgte
1530/32
einem Ruf
nach Lübeck.
Sowohl in
Hamburg als
auch in
Lübeck war
Bugenhagen
an der
Errichtung
der dortigen
Lateinschulen,
dem
Johanneum in
Hamburg und
dem
Katharineum
in Lübeck,
beteiligt.
Von Lübeck
aus nahm
Bugenhagen
Einfluss auf
die
reformatorische
Entwicklung
in Wismar
und Rostock.
Nach
Wittenberg
zurückgekehrt
ernannte ihn
der Kurfürst
zum
Obersuperattendenten
(Generalsuperintendenten)
des
rechtselbischen
Kurkreises.
Die
Wittenberger
Universität
promovierte
Bugenhagen
1532 zum
Doktor der
Theologie.
Drei Jahre
später wurde
er zum
Professor an
der
Wittenberger
Universität,
an der er
seit über
zehn Jahren
Vorlesungen
gehalten
hatte,
berufen.
Im Herbst
1534
erreichte
Bugenhagen
eine weitere
Aufforderung
zur
Mitarbeit.
Die
pommerschen
Herzöge
Barnim XI.
und Philipp
I. baten
Bugenhagen,
ihnen bei
der Ordnung
der
kirchlichen
Verhältnisse
zu helfen.
Bugenhagen
gewann
maßgeblichen
Anteil bei
der
Vorbereitung
der
Beschlüsse
zur
Einführung
der
Reformation
im Herzogtum
und nahm an
dem am 13.
und 14.
Dezember in
Treptow a.d.
Rega
zusammengetretenen
Landtag, auf
dem die
Einführung
der
Reformation
proklamiert
wurde, teil.
Anschließend
formulierte
Bugenhagen
die
Endfassung
der
pommerschen,
1535
gedruckten
Kirchenordnung
und reiste
als von den
Herzögen
beauftragter,
von
herzoglichen
Räten
begleiteter
Visitator
durch
Pommern, um
in
zahlreichen
Städten
selber die
Kirchen- und
Schulverhältnisse
zu ordnen.
Bugenhagen
beteiligte
sich auch an
der
Vermittlung
der Ehe
zwischen
Philipp von
Pommern und
Maria, der
Tochter des
Kurfürsten
Johann von
Sachsen. Bei
der Trauung
des
fürstlichen
Paares 1536
sprach
Bugenhagen
den Segen.
Auch in der
Folgezeit
bezeugte
Bugenhagen
auf
vielerlei
Weise seine
Verbundenheit
mit Pommern.
Er fügte
seinem Namen
Pomeranus, D.
hinzu.
Weitere
kirchenordnende
und oft in
deren
Gefolge auch
politische
Aufgaben
folgten. Der
dänische
König
Christian
III. rief
Bugenhagen
1537/39 nach
Dänemark zur
Erarbeitung
einer
Kirchenordnung
für Dänemark
und
Norwegen. In
der
Kopenhagener
Frauenkirche
krönte er
1537 das
dänische
Königspaar.
Bugenhagen
hielt
Vorlesungen
an der
Kopenhagener
Universität
und war
zeitweilig
deren
Rektor.
Während
seiner
Anwesenheit
in Dänemark
erreichte
Bugenhagen
die Bitte
der
pommerschen
Herzöge, im
Streit um
den Besitz
der auf der
Insel Rügen
liegenden
Tafelgüter
des Bistums
Roskilde
zwischen
Pommern und
Dänemark zu
vermitteln.
In den
folgenden
Jahren
ordnete
Bugenhagen
das
Kirchenwesen
1542 in
Schleswig-Holstein
und 1542/43
in
Hildesheim
für das
Herzogtum
Braunschweig-Wolfenbüttel.
Die
Wertschätzung,
die
Bugenhagen
durch seine
Zeitgenossen
erfuhr, fand
in
zahlreichen,
ehrenvollen
Berufungen,
die an ihn
ergingen,
ihren
Niederschlag.
Die Gemeinde
der
Nikolaikirche
in Hamburg
wählte
Bugenhagen
1524 zu
ihrem
Pfarrer. Der
Rat der
Stadt lehnte
ihn damals
jedoch noch
ab, u.a.
weil der
Priester
Bugenhagen
verheiratet
war. Einer
Berufung
nach Danzig
im folgenden
Jahr
widersprach
die Gemeinde
in
Wittenberg,
die ihren
Pfarrer
nicht
freigab. Als
Christian
III.
Bugenhagen
bat, Bischof
von
Schleswig zu
werden,
schlug
Bugenhagen
das Angebot
aus. Im Jahr
1544
drängten die
pommerschen
Herzöge und
Räte
Bugenhagen,
als Bischof
von Cammin
die Leitung
der
pommerschen
Kirche zu
übernehmen.
Bugenhagen
lehnte
jedoch nach
längerem
Zögern ab.
Mit diesem
Bischofsamt
war die
weltliche
Herrschaft
im Camminer
Stiftsgebiet
verbunden.
Bugenhagen
wusste um
die
Problematik,
die sich bei
der
Verbindung
der Kirche
mit
weltlicher
Gewalt
ergibt.
Nach Luthers
Tod 1546 und
nach der
Niederlage
im
Schmalkaldischen
Krieg sowie
bei der
Übergabe
Wittenbergs
an den
Kaiser im
April/Mai
1547 hat
sich
Bugenhagen
in realer
Einschätzung
der
politischen
Situation
der
notwendigen
Zusammenarbeit
mit dem
Sieger nicht
entzogen.
Wittenberg
blieb
daraufhin
unbesetzt
und
evangelisch,
die Arbeit
an der
Universität
konnte
wieder
aufgenommen
werden.
Viele, fern
von
Wittenberg,
haben
Bugenhagens
Handeln
nicht
verstanden.
Sie blieben
bei immer
prinzipieller
werdenden
theologischen
Überlegungen.
Die
Auseinandersetzungen
um die
Beurteilung
des
Interims,
der
sogenannten
kaiserlichen
Zwischenreligion,
verschärften
die
Spannungen.
So war
Bugenhagens
letztes
Lebensjahrzehnt
von
Verdächtigungen
seiner
Feinde und
ungerechtfertigter
Kritik
seiner
Freunde
überschattet.
Bugenhagen
starb in der
Nacht vom
19. zum 20.
April 1558
nach kurzem
Krankenlager.
In der
Wittenberger
Stadtkirche,
an der er
über 35
Jahre als
Pfarrer
gewirkt
hatte, wurde
er
beigesetzt.
Die sich
herausbildende
lutherische
Orthodoxie
begann
Bugenhagen
an den Rand
der
Erinnerung
zu drängen.
Vieles von
seinem
Lebenswerk
verblasste
im
Gedächtnis
der
nachfolgenden
Generation,
obgleich es
wirksam
blieb.
Der aus
Pommern
stammende
Reformator
gehört zum
weithin
leuchtenden
Wittenberger
Dreigestirn:
Martin
Luther,
Philipp
Melanchthon
und Johannes
Bugenhagen.
Wie
Melanchthon
wurde
Bugenhagen
auch zum
Kreis der
Humanisten
gezählt. Man
hat ihn
außerhalb
Deutschlands
nicht nur
als
Reformator,
sondern auch
als
Humanisten
und
Kirchenorganisator
gewürdigt.
Wie Luther
war
Bugenhagen
ein von
seinen
theologischen
Kollegen
hochgeschätzter
Ausleger der
Heiligen
Schrift
gewesen. Als
Pfarrer und
Seelsorger
blieb er
unbeirrt ein
aufrichtiger
Verteidiger
der
reformatorischen
Erkenntnis
Luthers von
der
Rechtfertigung
allein aus
dem Glauben.
Unüberbietbar
sind
Bugenhagens
Verdienste
um die
Ordnung des
aus der
lutherischen
Reformation
erwachsenen
Kirchenwesens.
Sie weisen
ihm einen
hervorgehobenen,
unverwechselbaren
Platz bei
der
Sicherung
der
Reformation
in
Norddeutschland
und
Skandinavien
zu. Zum
Kirchenwesen
aber
gehörten
damals nicht
nur die
Gottesdienstordnungen,
die Ordnung
der
Amtshandlungen,
die
Einschärfung
der
Predigtverpflichtung,
die
Bereitstellung
von
Andachtsbüchern,
sondern auch
die Ordnung
und
Weiterentwicklung
des
Schulwesens
sowie die
Neuordnung
des
Sozialwesens.
In jener
Zeit des
Umbruchs
erfuhr das
Schul- und
Sozialwesen
neue,
stärkere
Beachtung
als zuvor
und erlebte
einen
beachtlichen
Entwicklungsschub.
Die
einschlägigen
Teile der
kirchenordnenden
Tätigkeit
Bugenhagens
boten
Grundlage
und
Ausgangspunkt
für diese
Weiterentwicklung
und
Verbesserung
des Schul-
und
Sozialwesens.
Von den drei
Wittenberger
Reformatoren
waren
Bugenhagen
die mit der
kirchlichen
Wirksamkeit
verbundenen
politischen
und sozialen
Verzahnungen
und
Folgerungen
am besten
vertraut.
Seine
Beteiligung
an der
Ausarbeitung
der
Kirchenordnungen
für
unterschiedlich
strukturierte
Gebiete
erwies sich
als ein
reicher,
nutzbar zu
machender
Erfahrungsschatz.
Bugenhagen
hat mehrfach
auch
politische
Aufträge
übernommen.
Der Erfolg
seiner
Verhandlungen
ergab sich
aus seiner
Fähigkeit
zur realen
Einschätzung
der
Situation.
Dazu
gehörten
eine genaue
Beobachtung
und ein
Erkennen
dessen, was
den
jeweiligen
Verhandlungspartnern
an
Vereinbarungen,
gemessen an
deren
Interessen,
möglich und
zuzumuten
war.
Wie
anlässlich
des 500.
Geburtstages
von
Bugenhagen
im Jahr
1985, so
richtet auch
anlässlich
seines 450.
Todestages
die
Pommersche
Evangelische
Kirche, in
Verbindung
mit
zahlreichen
Partnern,
Gedenkveranstaltungen
und
wissenschaftliche
Tagungen
aus,
erinnert an
Bugenhagens
Verdienste
und verweist
auf seine
Schriften.
Bei den
Gedenkveranstaltungen
zum 500.
Geburtstag
konnte
erstmals in
der DDR die
von der
damaligen
Partei- und
Staatsführung
zuvor
verdrängte
Geschichte
Pommerns
wieder
öffentlich
dargestellt
werden. Das
jetzige
Gedächtnis
wird
wiederum mit
einer
Ausstellung
verbunden,
die diesmal,
im Blick auf
Pommern und
in
Zusammenarbeit
mit
polnischen
Partnern,
auch in
Polen
gezeigt
werden wird.
Lit.:
Im Blick auf
die neuere
Literatur
ist vor
allem auf
die
zahlreichen
Arbeiten von
Hans-Günter
Leder
hinzuweisen.
Beispielhaft
genannt
seien:
Johannes
Bugenhagen.
Gestalt und
Wirkung,
Berlin 1984,
und Johannes
Bugenhagen
Pomeranus.
Vom Reformer
zum
Reformator.
Studien zur
Biographie,
Frankfurt/M.
2002. Im
Blick auf
die
Bedeutung
Bugenhagens
für sein
Heimatland
sind jene
Veröffentlichungen
zu nennen,
die
anlässlich
des
Ökumenischen
Bugenhagen-Gedenkens
1985 in
Greifswald
erschienen:
Hans-Günter
Leder/Norbert
Buske,
Reform und
Ordnung aus
dem Wort.
Johannes
Bugenhagen
und die
Reformation
im Herzogtum
Pommern,
Berlin 1985.
– Norbert
Buske
(Hrsg.), Die
pommersche
Kirchenordnung
von Johannes
Bugenhagen
1535. Text
mit
Übersetzung,
Erläuterungen
und
Einleitung,
Berlin 1985,
und Norbert
Buske
(Hrsg.),
Johannes
Bugenhagen.
Niederdeutsche
Passionsharmonie.
Faksimiledruck
nach der
Barther
Ausgabe von
1586, Berlin
1985. Eine
Dokumentation
der
Gedenkveranstaltungen
und
Veröffentlichungen
anlässlich
des 500.
Geburtstages
von
Bugenhagen
wurde 1986
unter dem
Titel:
Verpflichtendes
Vermächtnis.
Ökumenisches
Bugenhagen-Gedenken
in
Greifswald
von der
pommerschen
Landeskirche
vorgelegt.
Bild:
Holzschnitt
aus der
Cranachwerkstatt,
aus den
1540er
Jahren.
Norbert
Buske