Über die
frühen Jahre
von
Claussbergs
gibt es nur
wenige
gesicherte
Fakten. Er
soll in
Danzig als
Sohn
jüdischer
Eltern
geboren
sein. Im
Jahre 1709
soll er sich
acht Monate
lang in
Leipzig
aufgehalten
haben. Am
28. Oktober
1716 wurde
er in
Clausthal
(Harz) vom
dortigen
evangelischen
Superintendenten
Kaspar
Calvör
getauft,
jedoch
enthält die
Taufeintragung
keine
Hinweise auf
seinen
Geburtsort
oder seine
Eltern. Da
ein
Vertreter
des
Clausthaler
Bergamtes
und einer
des
Stadtrats
als
Taufpaten
auftraten,
kann man
vermuten,
daß von
Claussberg
möglicherweise
am Bergamt
tätig war.
Warum und
wie lange er
sich in
Clausthal
aufhielt,
ist
ebenfalls
unbekannt,
doch soll er
dann wieder
in Danzig
seinen
Unterhalt
als
Rechenmeister
und Lehrer
des
Hebräischen
verdient
haben. Nur
kurze Zeit
hielt er
sich 1719
zum Studium
an der
Universität
Altdorf auf,
verschwand
aber schnell
wieder wegen
eines
Raufhandels
und wegen
des
Verdachts,
eine Sackuhr
gestohlen zu
haben. Um
1725 wirkte
er wieder in
Danzig als
Rechenmeister
und begab
sich 1730
auf eine
Reise nach
Hamburg und
Lübeck, ging
aber bald
wieder nach
Leipzig.
Als
Rechenmeister
muß er einen
guten Ruf
gehabt
haben, denn
1733 wurde
er nach
Kopenhagen
an den Hof
König
Christians
VI.
(1730–1746)
berufen, wo
er den
Kronprinzen,
den späteren
König
Friedrich V.
(1746–1766),
in der
Rechenkunst
unterweisen
sollte. Er
stieg bald
zum Revisor
der
Privatkasse
König
Christians
auf und
wurde am 12.
Februar 1740
zum
Justizrat,
1744 zum
Etatsrat
ernannt. Als
König
Christian
starb,
verlor von
Claussberg
offenbar
seinen
Fürsprecher
am Hof, da
er ab 1746
Revisor beim
Sundzoll
war. Es ist
nicht
bekannt, ob
er
möglicherweise
vom
Königshof
entfernt
wurde, weil
er kurz nach
1740 beim
Bau mehrerer
repräsentativer
Bauten
führend
mitwirkte
und sich
dadurch
einflußreiche
Persönlichkeiten
in
irgendeiner
Weise
berührt
fühlten. Er
starb
schließlich
auf seinem
Landsitz
Solitude,
den er in
den Jahren
1741–1742
errichtet
hatte.
Hierher war
er bald nach
seiner
Heirat im
Jahre 1737
mit seiner
Frau Anna
Margretha,
geb. Heymann
(1715–1760)
gezogen, mit
der er
insgesamt
zwölf Kinder
hatte.
Seine Witwe
verließ am
30. Oktober
1753 ihre
acht noch
unmündigen
Kinder, um
mit einem
Freiherrn
von Bothmer
zu leben,
den sie
später auch
heiratete.
Den
Zeitgenossen
fiel auf,
daß von
Claussberg
in allen
Teilen der
Mathematik
sehr
erfahren
war, auch in
der
„Buchstabenrechenkunst“.
Er
veröffentlichte
zunächst
„Licht und
Recht der
Kaufmannschaft
...“ (3
Teile,
Danzig
1724–1726)
und
„Hamburger
Wechsel-Arbitragen-Manual“
(Hamburg
1730). In „Kurzgefaßte
Erklärung
des
eigentlichen
Inhalts der
Multiplikation,
Division
...“
(Hamburg
1731) und
„Vorläufige
Abweisung
der von A.
F. M.
angemaßten
ungründlichen
Anzeige ...“
(Hamburg
1731) wies
er die
Kritik an
seinem
„Hamburger
Wechsel-Arbitragen-Manual“
zurück. Sein
Hauptwerk
wurde die
„Demonstrative
Rechenkunst,
oder
Wissenschaft,
gründlich
und kurz zu
rechnen ...“
(4 Teile,
Leipzig
1732, 5.
Aufl.
Leipzig
1795). In
ihr suchte
er
Rechenvorteile
aufzuzeigen,
vor allem
aber aus der
zeitgenössischen
Polemik
herauszukommen.
Deshalb
bewies er im
Gegensatz zu
anderen
Rechenmeistern
in diesem
Werk seine
Sätze, so
daß die
anderen
Rechenkünstler
nicht die
vom Autor
gemachten
Feststellungen
glauben
mußten,
sondern vom
Autor
überzeugt
wurden, der
alle seine
bisherigen
Erkenntnisse
in diesem
Werk
zusammenfaßte.
Er wandte
sich gegen
den damals
üblichen,
auf
mechanischen
Regeln
aufgebauten
Rechenunterricht,
empfahl aber
nach altem
Muster
komplementäre
Multiplikation
und Division
sowie die
Elferprobe
statt der
üblichen
Neunerprobe.
Neben vielen
anderen
Fragen
suchte er
die
Zinsrechnung
zu
vereinfachen
und
behandelte
sehr
ausführlich
die
Wechselrechnung,
da
angesichts
der
verschiedenen
Maße,
Gewichte,
Münzen und
Rechnungsmünzen
jener Zeit
der
vorteilhafteste
Weg zur
Begleichung
von Schulden
gesucht
werden mußte.
Für den
Geldwechsel
prägte er
den Begriff
„Wechselarbitrage“.
Beim Problem
der
Rabattierung
durch
Anwendung
des
Zinseszinses
wandte er
sich gegen
die damals
im Handel
übliche
Praxis und
zeigte auf,
daß die von
Gottfried
Wilhelm
Leibniz
aufgestellte
Berechnung
richtig war.
Am Ende
seines
Lebens galt
Christlieb
von
Claussberg
als einer
der größten
Rechenmeister
seiner Zeit.
Lit.:
Klaus
Bürger: C.
v. C., in:
Altpreußische
Biographie,
Bd. IV, 2.
Lieferung,
Marburg/Lahn
1989, S.
1191–1192;
dort alle
Nachweise.
Klaus Bürger