Der aus
Niederschlesien
gebürtige
Franckenberg
war einer
der
schärfsten
Kritiker der
kirchlichen
Reformpläne
Josephs II.,
die darauf
abzielten,
die Kirche
der
uneingeschränkten
Staatsaufsicht
zu
unterwerfen.
Trotz seiner
unbezweifelbaren
Loyalität
gegenüber
dem
Kaiserhof
war er nicht
bereit,
Eingriffe in
die
rechtliche
und soziale
Autonomie
der Kirche
oder in
seine
geistliche
Jurisdiktionsgewalt
hinzunehmen.
„Niemand“,
so drückte
Franckenberg
Ende 1787
selbst
seinen
inneren
Konflikt
aus, „ist
von größerer
Ehrfurcht
für die
erhabene
Person Sr.
Majestät
durchdrungen
als ich,
niemand
eifriger,
ihr die
vollkommenste
Unterwürfigkeit
zu bezeigen.
Nichts
verursacht
mir einen so
empfindlichen
Schmerz, als
wenn die
Pflichten
meines
Gewissens
sich in
Widerspruch
mit Dero
Willen
befinden.“
Angesichts
der schwer
zu lösenden
Pflichtenkollision
zwischen der
Loyalität
gegenüber
dem
Landesherrn
und den
Belangen
seines
Hirtenamtes
entschied
sich der
kämpferische,
unbeugsame
Kardinal
schließlich
für seine
bischöflichen
Pflichten
und damit
für den
Widerstand
gegen das
österreichische
Staatskirchentum.
Er habe „nur
diese
Alternative,
entweder
Gott oder
den Menschen
zu
gehorchen“,
schrieb er
Joseph II.
im Januar
1788. „In
der Sache
Gottes gehe
ich festen
Schrittes,
vergewissert
durch ein
sicheres
Geleit.“
Die
kirchliche
Karriere
Franckenbergs,
dessen
Familie
mütterlicherseits
bereits eine
episkopale
Tradition
besaß,
verlief
zunächst
glatt und
unauffällig.
Der 1726 auf
dem Schloß
zu Glogau
geborene
zweite Sohn
des
Landeshauptmanns
Graf Otto
Venantius
von
Franckenberg,
Baron von
Schellendorf
und Herr von
Gröditzberg,
und der
Gräfin
Franziska
Gaudentia
von Khünburg,
besuchte in
den Jahren
1736 bis
1741 das
Jesuitengymnasium
der
niederschlesischen
Kleinstadt.
Da sein
Vater nach
dem
Einmarsch
Friedrichs
II. von
Preußen
seine
schlesische
Heimat
verlassen
hatte und
nach Wien
emigriert
war, fühlte
sich Maria
Theresia
auch dessen
Kindern
verpflichtet.
Johann
Heinrich war
zunächst für
die
österreichische
Offizierslaufbahn
vorgesehen,
fühlte sich
bald aber zu
einer
geistlichen
Tätigkeit
hingezogen.
Ausgebildet
wurde er bei
den Jesuiten
in Breslau
und am
Collegium
Germanicum
et
Hungaricum
in Rom. In
der Ewigen
Stadt, in
der er durch
überdurchschnittliche
theologische
Leistungen
sowie durch
seine
homiletische
Begabung
aufgefallen
war, erhielt
er auch die
Priesterweihe.
1749 kam ihm
die
besondere
Ehre zu, die
traditionelle
Allerheiligenpredigt
vor Papst
und
Kardinalskollegium
zu halten.
Damals soll,
wie mehrere
Quellen
berichten,
der
Pontifex
Romanus
begeistert
über
Franckenberg
geäußert
haben: „Die
Kirche wird
in diesem
Jüngling
einen großen
Mann
erhalten.“
Nach kurzer
Seelsorgetätigkeit
als
Koadjutor
des
Erzbischofs
von Görz,
Karl Michael
von Attems,
wurde der
junge
Germaniker
Dekan der
Allerheiligen-Stiftskirche
in Prag
(1754) und
infulierter
Stiftsdekan
an St.
Cosmas und
Damian in
Altbunzlau
(1755). Es
sprach für
das hohe
Ansehen, das
der als
eifriger
Seelsorger
geltende
Franckenberg
am Kaiserhof
genoß, daß
ihn Maria
Theresia
1759 nicht
erst auf ein
ordentliches
Bistum
nominierte,
sondern
sogleich zum
Erzbischof
von Mecheln
und damit
zum Primas
der
Österreichischen
Niederlande
ernannte.
Die
Bischofsweihe
erhielt der
33jährige
Graf in der
Kapelle des
kaiserlichen
Schlosses
Schönbrunn
durch seinen
ehemaligen
römischen
Kommilitonen,
den kurz
zuvor zum
Erzbischof
von Wien
aufgestiegenen
Christoph
Anton
Migazzi.
1778 erhielt
Franckenberg
den von
Papst Pius
VI.
verliehenen
Kardinalshut
aus der Hand
Josephs II.,
der bereits
die
Kaiserkrone
trug und
zwei Jahre
später auch
die
Herrschaft
in der
österreichischen
Monarchie
übernehmen
sollte.
In den
zehn Jahren
seiner
Alleinregierung
erfuhr der
unter Maria
Theresia
eingeleitete
Modernisierungsprozeß,
der durch
Motive und
Ziele eng
mit den
Bewegungen
der
europäischen
Aufklärung
verknüpft
war, eine
unerhörte
Dichte. Die
neue
Einstellung
des
Herrschers
zu Staat und
Untertanen,
die Idee von
der
Gleichheit
und der
Gleichwertigkeit
aller
Menschen,
änderte das
Verhältnis
von Staat
und Kirche
grundlegend.
Von einer
Stütze der
Habsburgermonarchie
wurde die
katholische
Kirche so zu
einer jener
Kräfte der
Tradition,
deren
Sonderstellung
und deren
Eigenrechte
nun
beseitigt
werden
sollten. Auf
schärfsten
Protest
stieß der
österreichische
Reformabsolutismus
dabei an der
Peripherie
des Reiches:
in Ungarn
und in
Belgien.
Der
Widerstand,
den
Franckenberg
dem
josephinischen
Staatskirchentum
entgegenstellte,
ähnelt denn
auch in
vielem der
Opposition
Jószef
Batthyánys
in Ungarn.
Der
Verordnung
Josephs II.,
der 1786 im
Rahmen der
Vereinheitlichung
und
Verstaatlichung
der
theologischen
Ausbildung
das
Mechelner
erzbischöfliche
Seminar
aufgehoben
und in Löwen
ein
Generalseminar
eingerichtet
hatte,
stellte sich
Franckenberg
mit aller
Kraft
entgegen. Er
war nicht
gewillt,
seine
Alumnen an
die
staatliche
Ausbildungsstätte
zu schicken
und so die
Oberaufsicht
des
Ortsbischofs
aufzugeben.
Ein Jahr
später wurde
er nach Wien
zitiert,
doch auch
hier ließ er
sich nicht
umstimmen.
Unter
Androhung
der
Temporaliensperre
wurde ihm
befohlen,
sich von der
Rechtgläubigkeit
des
theologischen
Unterrichts
in Löwen zu
überzeugen.
Franckenberg,
der in
seinem
Widerstand
von
zahlreichen
anderen
Oberhirten
unterstützt
wurde, kam
jedoch zu
einem
anderen
Ergebnis: In
einem
Hirtenbrief
verurteilte
er die
Lehrbücher
und den
Unterricht
der
Professoren
als
nichtorthodox.
Mit seiner
auf
französisch
verfaßten „Déclaration“,
die 1790 in
Mecheln
illegal im
Druck
erschien,
brach er
zugleich die
ihm
auferlegte
Schweigepflicht.
Die
kirchenpolitische
Auseinandersetzung
spitzte sich
dann noch
weiter zu,
als die
vereinigten
Stände im
Dezember
1789 unter
Vorsitz
Franckenbergs
die
Unabhängigkeit
des Landes
erklärten
und die
‚Vereinigten
Belgischen
Staaten’
konstituierten.
Der Kaiser,
der im
Primas das
Haupt der
ständischen
und
kirchlichen
Opposition
sah,
verlangte
von ihm das
von seiner
Mutter
verliehene
Großkreuz
des Sankt
Stephans-Ordens
zurück, bat
ihn aus
politischer
Rücksichtnahme
aber kurze
Zeit später
um
Vermittlung
mit den
Ständen.
Anders als
in
Österreich
und Ungarn
kehrte in
Belgien nach
dem Tod
Josephs II.
1790 keine
Ruhe ein.
Der
Einmarsch
der
französischen
Revolutionstruppen
in die
Österreichischen
Niederlande
zwang
Franckenberg,
der mutig
Widerstand
leistete,
sich zu
verbergen.
Für kurze
Zeit
vertrieben,
rückten die
Franzosen
1794 erneut
in das Land
ein, das sie
in kurzer
Zeit
militärisch
niederwarfen
und
annektierten.
Der Kardinal
floh in die
Niederlande,
konnte aber
1795 nach
dem Sturz
Robespierres
in seine
Diözese
zurückkehren,
wo man ihm
als Ersatz
für die
unterdessen
konfiszierten
Kirchengüter
eine
jährliche
Rente
zusicherte.
Da er die
von der
Republik
geforderte
persönliche
Loyalitätserklärung
auf die
Verfassung
jedoch
verweigerte,
wurde
Franckenberg
1797 – als
letzter
Bischof
Belgiens –
ausgewiesen.
Der
gesundheitlich
angeschlagene
Kardinal
begab sich
zunächst ins
niederrheinische
Emmerich auf
das Gebiet
des
preußischen
Herzogtums
Kleve, wo er
im Kloster
der
Tertiarinnen
rund zwei
Jahre lang
Asyl fand.
Auf Wunsch
des
Direktoriums
aus Preußen
ausgewiesen,
begab er
sich im Mai
1799 ins
westfälische
Borken, das
zu jener
Zeit noch
dem
Erzbischof
von Köln
unterstand.
Eine von der
päpstlichen
Kurie in
Aussicht
gestellte
Übersiedlung
nach Rom
lehnte
Franckenberg,
der
unverändert
auf eine
Rückkehr in
seine
nahegelegene
Diözese
hoffte, ab.
Nach
Abschluß des
Konkordats
mit der
französischen
Republik vom
Juli 1801
beugte er
sich jedoch
bereitwillig
dem
päpstlichen
Ersuchen,
sein
Hirtenamt
zur
Verfügung zu
stellen.
Seine
letzten
Lebensjahre
verbrachte
Franckenberg,
der ein Jahr
später, als
Preußen im
Zuge der
Durchführung
des
Reichsdeputationshauptschlusses
das
Fürstbistum
Münster
besetzte,
abermals
ausgewiesen
wurde, im
apostolischen
Vikariat von
Breda auf
dem
Territorium
der
Batavischen
Republik.
Hier starb
der
gebürtige
Schlesier,
der von den
Katholiken
verehrt und
in der
antijosephinischen
Publizistik
als
Glaubensverteidiger
vom Schlage
eines
Athanasius
gerühmt, der
aber auch
von
protestantischer
Seite
respektiert
wurde, im
78.
Lebensjahr
an einem
Schlaganfall.
Bestattet
wurde er in
der Kirche
des
nahegelegenen
Dorfes
Rijsbergen.
Seine
Gebeine
wurden 1923
in die
Kathedrale
St. Rombaut
nach Mecheln
überführt,
in der
bereits im
Jahr 1818
ein Grabmal
für den
zehnten
Erzbischof
von Mecheln
errichtet
worden war.
Werke:
J. H. v.
Franckenberg:
Versameling
der
uytmuntende
Sermoonen
gemaekt in
het Fransch
door Syne
Eminentie
den
Cardinael
Arts-Bischop
van Mechelen,
ende door
hem
gepredickt
zoo in de
Collegiale
en Parochiale
Kerken van
Brussel en
Loven, als
in de
Metropolitaene
Kerke van
den Heyligen
Rumoldus
binnen
Mechelen.
Eerste Deel,
Loven 1786.
– Ders.:
Déclaration
de Son
Éminence de
cardinal de
Franckenberg,
archevêque
de Malines,
sur
l’enseignement
du
séminaire-général
de Louvain,
Malines
1790. –
Denkschriften
in: Recueil
des
Représentations,
Protestations
et
Réclamations
faites à S.
M. J. par
les
Représentants
et Etats des
Pays-Bas
Autrichiens,
Bde. 1-7, o.
O.
1787-1790.
Lit.:
J. Bahlcke :
Ungarischer
Episkopat
und
österreichische
Monarchie.
Von einer
Partnerschaft
zur
Konfrontation
(1686-1790),
Stuttgart
2005. – H.
Hoffmann:
Glogauer
Bischöfe,
Breslau
1927. – Ders.:
Johann
Heinrich
Graf von
Franckenberg,
in: F.
Andreae u.a.
(Hrsg.),
Schlesier
des 16. bis
19.
Jahrhunderts,
Sigmaringen
21985
[Breslau
11931],
191-196. –
W. Romberg:
Johann Ignaz
von Felbiger
und Kardinal
Johann
Heinrich von
Franckenberg.
Wege der
religiösen
Reform im
18.
Jahrhundert,
Sigmaringen
1999. – A.
Theiner: Der
Cardinal
Johann
Heinrich
Graf von
Franckenberg,
Erzbischof
von Mecheln,
Primas von
Belgien, und
sein Kampf
für die
Freiheit der
Kirche und
die
bischöflichen
Seminarien,
Freiburg i.
Br. 1850. –
A. Tihon:
Catholicisme
et politique.
Justifications
religieuses
de la
Révolution
brabançonne,
in: J.
Lorette u.a.
(Hrsg.):
Handelingen
van het
Colloquium
over de
Bravantse
Omwenteling
13-14
oktober
1983.
Brussel
1984,
93-113. – A.
Verhaegen:
Le Cardinal
de
Franckenberg,
Archeveque
de Malines
(1726-1804),
Brügge 1890.
– K.
Wittstadt:
Der
Schlesier
Johann
Heinrich
Graf von
Franckenberg
vor der
Übernahme
der
Erzdiözese
Mecheln im
Jahre 1759,
in: Archiv
für
schlesische
Kirchengeschichte
28 (1970)
237-243.
Bild:
Kupferstich
von N.
Daindeleau
nach einem
Gemälde von
A. B. de
Quertenmont,
1787.
Joachim
Bahlcke