Als Sohn
eines
Richters in
Reetz (Prov.
Brandenburg)
und in
Berlin
aufgewachsen,
besuchte F.
in Stettin
die
Friedrich-Wilhelmschule,
studierte in
Heidelberg
und in
Berlin, wo
er 1861 mit
einer Arbeit
über die
Abgrenzung
zwischen
kirchlicher
und
staatlicher
Gerichtsbarkeit
promovierte
und sich
1862 bei A.
L. Richter
habilitierte.
Auf Grund
seines Buchs
über die
Entwicklung
des
Eheschließungsrechts
(1865) wurde
er Professor
in Halle,
1868 in
Freiburg.
1872 war er
an der
preußischen
Kirchengesetzgebung
(Maigesetze
1873)
beteiligt
und stellte
dem
preußischen
Staat durch
seine
Schriften
„das
geistige
Rüstzeug für
den
Kulturkampf
bereit“ (H.-J.
Becker). Von
1873 bis zu
seinem Tode
am 7.9.1910
lehrte er an
der
Universität
Leipzig das
Kirchen-,
Staats- und
Handelsrecht.
Von ihm
stammt die
erste
„wahrhaft
kritische“
und bis
heute
maßgebliche
Ausgabe des
Corpus Juris
Canonici
(1879-81;
Nachdruck
1955) und
ein Buch
„Verlobung
und Trauung“
(1876),
zahlreiche
Quellenausgaben
und
Einzelstudien
geschichtlicher,
dogmatischer
und
kirchenpolitischer
Art, die
Erörterung
des
deutschen
Bischofwahlrechts,
ein Lehrbuch
des
katholischen
und
evangelischen
Kirchenrechts
(1880) und
ein Werk
über „Das
geltende
Verfassungsrecht
der
evangelischen
Landeskirche
in
Deutschland
und
Österreich“
(1888). Auch
mit der
Geschichte
der
juristischen
Fakultät
in Leipzig
hat er sich
anläßlich
des dortigen
Universitätsjubiläums
1909
intensiv
befaßt. Zu
seinem 70.
Geburtstag
überreichten
ihm seine
Schüler eine
Festgabe
„Beiträge
zum
Kirchenrecht“
(Leipzig
1908);
mehrere
seiner
Schriften
liegen in
Neudrucken
vor.
Lit.:
Ernst
Landsberg,
Geschichte
der
Deutschen
Rechtswissenschaft,
3.
Abteilung,
2. Halbband,
München
und Berlin
1910, Text
S. 583-584,
Noten S.
257-258;
Festgabe der
Deutschen
Juristen-Zeitung
zum
500jährigen
Jubilaeum
der
Universität
f Leipzig,
herausgegeben
von Dr. Otto
Liebmann,
Berlin 1909,
S. 165-170 (z.T.
autobiographisch);
Rudolf Sohm,
Deutsche
Juristen-Zeitung
15 (1910),
S. 1061 ff.;
Emil
Schling,
Deutsche
Zeitschr.
für
Kirchenrecht,
Bd. 20
(1910/11)
I-VIII; A.
Bertota,
Dictionnaire
de droit
canonique V,
Paris 1953,
p. 909ff.;
Adalbert
Erler, Neue
Deutsche
Biographie
V, 1961, S.
443 f.
(Lit.);
Hans-Jürgen
Becker,
Handwörterbuch
zur
Deutschen
Rechtsgeschichte,
I. Band,
Berlin 1971,
S. 1274.
Hans Thieme