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Der
auf Rügen als Sohn des Pastors
Thomas Gadebusch geborene Friedrich Konrad Gadebusch verbrachte seine
Schulzeit in Stralsund, schließlich in Hamburg, wo er seine grundlegende
Bildung erfuhr. Im Jahre 1738 begann er sein Studium der Jurisprudenz
und der Geschichte in der alten pommerschen Universitätsstadt
Greifswald. Doch bald, 1739, wechselte er nach Königsberg und verdiente
sein Studium als Hauslehrer in Königsberg und Danzig. Im Jahre 1748
schloß er sein Studium ab und begab sich nach Livland.
Auch dort war er erst als Hauslehrer tätig,
wie so viele andere Literaten des Baltikums. Zwei Jahre hatte er eine
solche Stelle bei dem livländischen Landrat Caspar Heinrich von
Rosenkampf inne. 1750 wurde er schließlich Notar am Ordnungsgericht in
Dorpat; 1755 Rats- und Landgerichtsadvokat der Stadt selbst. Und
schließlich im Jahre 1765,10 Jahre später, avancierte er zum
Land-Gerichtssekretär in der Stadt Arensburg.
Im
Jahre 1766 kam er allerdings
wieder nach Dorpat zurück und
erhielt die Stelle des Syndikus der Stadt. Hier machte er weiter
Karriere. Im Jahre 1771 wurde er Justizbürgermeister Dorpats. Doch
schließlich im Jahre 1783 wurde
er krankheitshalber in den Ruhestand versetzt, der ihm ein weiteres
nebenberufliches Schaffen ermöglichte.
Gadebusch, der 1767 als Deputierter der Stadt Dorpat bei der großen
gesetzgebenden Kommission in Moskau weilte, die Katharina II. dort
einberufen hatte, wurde im Herbst desselben Jahres vom estländischen
Ritterschaftsdeputierten Philip Baron Salza aufgefordert, ein Gutachten
über die Verbesserung des Rechtszustandes der Leibeigenen zu machen.
„Namentlich sollte die Frage erörtert werden, ob es möglich sei, die
Leibeigenen als Eigentümer ihrer beweglichen Habe anzuerkennen.“ In dem
genannten Sinne wurde schließlich auch in den Deputiertenkreisen in
Moskau eifrig diskutiert und schließlich auch ein Antrag gestellt, der
auf den Gadebusch‘schen Entwurf zurückging. Daß Gadebusch den erwähnten
Auftrag übernommen hatte, lag wohl daran, daß er ein praktischer und
erfahrener Jurist war, zum anderen, daß er in der Kommission für
Güterrecht, einer der eingeteilten Spezialkommissionen war, in denen auf
ausdrücklichen Befehl Katharinas II. auch Liv- und Estländer aufgenommen
wurden. Gadebusch ist aber nicht der Nachwelt bekannt geworden durch
seine juristischen Kenntnisse, durch seine Tätigkeit auf der
gesetzgebenden Kommission auch als Verteidiger der livländischen
Selbständigkeit, sondern er ist der Nachwelt erhalten durch seine
zahlreichen Arbeiten zur livländischen und allgemeinen
deutsch-baltischen Landesgeschichte. Gadebusch war ein außerordentlich
fleißiger und sorgfältiger Sammler von Archivmaterial zur livländischen
Geschichte, vor allem zur Rechtsgeschichte, zur Genealogie und zur
baltischen Personenkunde. Auch hat er eine Bibliographie zur gesamten
livländischen Geschichte verfaßt und Material zu einer Geschichte
Dorpats geliefert. Von ihm liegt eine Geschichte des
livländischen Adels in 27 Bänden
vor. Ein Periodikum, die „Livländischen Jahrbücher“ (9 Bände von 1780
bis 1783) und die „Livländische Bibliothek nach alphabethischer Ordnung“
(3 Bände 1777) sowie die „Abhandlung von livländischen
Geschichtsschreibern (1772)“ bilden wesentliches Material zur Grundlage
deutschbaltischer Geschichtsschreibung.
Bemerkenswert ist, daß in Pommern
ein weiterer Historiker, Thomas Gadebusch, gewirkt hat, der für die
pommersche Geschichte im 18. Jahrhundert gleichfalls sehr viel getan
hat. Es ist ein Vetter von Friedrich Konrad Gadebusch, der gleichsam die
enge Verbindung der einstigen schwedischen Provinz Pommern mit den bis
1721 schwedischen Provinzen Livland und Estland bezeugt.
Lit.: A.W. Hupel, Diplomatische Bemerkungen aus den livländischen
Urkunden gezogen, nebst anderen kürzeren Aufsätzen. Der nordischen
Miscellaneen 27. und 28. Stück. Riga 1791. Seite 141; Julius Eckardt,
Die Baltischen Provinzen Rußlands (politische und kulturgeschichtliche
Aufsätze). Leipzig 1868; Alexander Brückner, Katharina II. Berlin 1883;
Alexander von Tobien, Die Livländer im ersten russischen Parlament
(1767-1769). In: Mitteilungen aus der livländischen Geschichte, 23.
Band. Riga 1924-1926). U. L. Lehtonen, Die polnischen Provinzen Rußlands
unter Katharina II. in den Jahren 1772 bis 1782. Berlin 1907; Hubertus
Neuschäffer, Katharina II. und die baltischen Provinzen. Hannover 1975.
Hubertus Neuschäffer
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