Franz Gebbel
gehört zu
jenen
hervorragenden
Persönlichkeiten
der
Siebenbürger
Sachsen des
vergangenen
Jahrhunderts,
die nach der
Auflösung
der
mittelalterlichen
Verfassung
und
Privilegien
sowie der
Verwaltungsautonomie
des
Sachsenbodens
neue
völkische
Wehrburgen
zum Schutz
des
siebenbürgischen
Deutschtums
aufbauten.
Dazu
gehörten in
erster Linie
die
evangelische
Kirche und
die
deutschen
Schulen. Die
Kirche wurde
zu einer
nationalen
Institution,
der wichtige
völkische
Aufgaben
übertragen
wurden; sie
wurde zu
einer wahren
Volkskirche,
in der
„evangelisch“
und
„sächsisch“
zu Synonymen
wurden. Als
wichtigste
Trägerin der
deutschen
Schulen
sowie des
gesamten
siebenbürgisch-sächsischen
Kultur- und
Vereinslebens
erwies sie
sich als ein
geeigneter
und
effektiver
Hort zur
Wahrung der
sächsischen
Eigenart,
und der
Bischof
übernahm
gewissermaßen
die Funktion
des
Sachsenkomes.
Außerdem
wurden auf
genossenschaftlicher
Grundlage
eine Reihe
von
wirtschaftlichen
Stützen
aufgebaut.
Die
Siebenbürger
Sachsen
konnten auf
diese Weise
unter allen
deutschen
Volksgruppen
Südosteuropas
die von
Ungarn
praktizierte
Assimilierungspolitik
am besten
abwehren.
Franz Gebbel
entstammte
einer
angesehenen
Familie. Er
wurde am 25.
Juli 1835 zu
Klausenburg
geboren, wo
sein Vater
Gubernialkonzipist,
später
Expedist-Adjunkt,
war. Nach
dem frühen
Tode des
Vaters
übersiedelte
die Mutter
nach
Hermannstadt,
so daß der
Sohn das
dortige
Gymnasium
und
anschließend
die damalige
deutsche
Rechtsakademie
besuchte.
Seine
juridischen
Studien
vervollkommnete
er in Wien.
In der
österreichischen
Metropole
kam er in
engere
Verbindung
mit dem
Stellvertreter
des
Sachsenkomes
Konrad
Schmidt, der
ihn mit
verschiedenen
völkischen
Aufgaben
betraute.
Der
Aufenthalt
in Wien war
insofern
auch
wichtig,
weil in
jenen Jahren
in der
politischen
Küche der
Habsburgermonarchie
die Weichen
für die
zukünftige
Umgestaltung
zur
österreichisch-ungarischen
Doppelmonarchie
(1867)
gestellt
wurden, was
die
Auflösung
des
Großfurstentums
Siebenbürgen
und dessen
Anschluß an
Ungarn mit
sich
brachte.
Damit im
Zusammenhang
kam es zu
einer
politischen
Spaltung der
Siebenbürger
Sachsen, in
die Partei
der
sogenannten
Alt- und
Jungsachsen.
Während
letztere den
Standpunkt
vertraten,
die
Vereinigung
Siebenbürgens
mit Ungarn
und die
Auflösung
des
Königsbodens
könnten
nicht
vereitelt
werden,
sahen die
Altsachsen
in deren
Preisgabe
eine Gefahr
für die
eigene
nationale
Existenz.
Das führte
zu heftigen
Auseinandersetzungen.
Franz Gebbel
übernahm
nach seiner
Rückkehr in
die Heimat
im Jahre
1862 die
Stelle des
Aktuars der
evangelisch-
sächsischen
Landeskirche,
um dann 1865
zu deren
Sekretär
gewählt zu
werden. Als
zwei Jahre
danach Georg
Daniel
Teutsch zum
evangelischen
Bischof
gewählt
wurde,
besaßen die
Sachsen in
den beiden
Männern zwei
hingebungsvolle
und
einsatzbereite
Persönlichkeiten,
die die
evangelische
Kirche für
ihre neuen
Aufgaben
rüsteten.
Schon 1859
hatte Gebbel
geschrieben:
„Unsere
Aufgabe ist
es, den Kern
festzustellen,
um welchen
sich die
Rechte
nationalen
Seins
sammeln
können, um
in neuer
Form etwas
zu leisten,
was der
alten
vergangenen
Tüchtigkeit
und unserer
Geschichte
würdig ist
und uns
fähig macht,
auch
fernerhin
eine
Geschichte
zu haben,
d.h. nach
wie vor ein
Volk zu
bleiben.
Dieser Kern
aber, das
ist meine
innerste
Überzeugung,
ist zunächst
der
Protestantismus
in Kirche
und Schule,
dann aber
unser
Deutschtum“.
Gebbel hat
sich sodann
bleibende
Verdienste
als
Schriftleiter
des im Jahre
1868
gegründeten
„Siebenbürgisch-Deutschen
Wochenblattes“
erworben. Es
ging dem
Blatt vor
allem darum,
den Streit
zwischen
Alt- und
Jungsachsen
beizulegen,
um alle
Kräfte für
einen
gemeinsamen
Abwehrkampf
zu
mobilisieren.
Gebbel wurde
nicht müde,
seinen
Landsleuten
ins Gewissen
zu reden,
daß die
völkischen
Belange über
den
kleinlich-politischen
und
ständischen
Meinungsverschiedenheiten
stünden.
Wenn auch
vieles von
dem, wofür
das Blatt
als
Sprachrohr
der
Altsachsen
stritt, der
Magyarisierungspotitik
zum Opfer
fiel, hat es
doch
wesentlich
dazu
beigetragen,
ein starkes
Nationalbewußtsein
wachzuhalten.
Dieses
Bewußtsein
schloß zwei
unzertrennbare
Komponenten
ein:
Loyalität
gegenüber
dem
„bürgerlichen
Heimatland“,
das „Gott
den
Siebenbürger
Sachsen
gegeben“,
sowie Treue
gegenüber
dem
Deutschtum
und
Verbundenheit
zu dem
deutschen
Mutterland
als der
geistigen
Heimat von
Sprache,
Glauben und
Bildung.
Aus dem
Wochenblatt
ist im Jahre
1874 das
„Siebenbürgisch-Deutsche
Tageblatt“
hervorgegangen.
Die
Schriftleitung
übernahm Dr.
Carl Wolff,
der bald im
politischen
und
wirtschaftlichen
Leben die
führende
Persönlichkeit
der
Siebenbürger
Sachsen
wurde.
Franz Gebbel
ist schon am
17. Mai
1877,
hochverehrt,
aus dem
Leben
geschieden.
Das Denkmal,
das seine
Volksgenossen
ihm 1880
über seiner
Grabstätte
in
Hermannstadt
errichteten,
trägt die
Inschrift
„Dem
treuesten
Sohne der
Sächsischen
Nation, dem
niegebeugten
Kämpfer für
Recht und
Wahrheit“.
Lit.:
Friedrich
Schuller:
Schriftsteller-Lexikon
der
Siebenbürger
Sachsen. Bd.
4,
Hermannstadt
1902;
unveränderter
Nachdruck
Köln-Wien
1983, S.
129-143;
Friedrich
Teutsch:
Geschichte
der
Siebenbürger
Sachsen für
das
sächsische
Volk. Bd. 3,
Hermannstadt
1910, S.
389-462;!
Franz
Gebbel-Feier
in
Hermannstadt
am 18. Mai
1880,
Hermannstadt
1880.
Michael
Kroner