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Gustav von Goßler
stammt aus einer ursprünglich egerländisch-vogtländischen Bauernfamilie.
Sein Vater wie sein Großvater hatten schon hohe Ämter in der preußischen
Verwaltung inne: letzterer war Oberjustizrat im Justizministerium,
ersterer Kanzler des Königreichs Preußen. – Nach dem Besuch des
Kneiphöfschen Gymnasiums in Königsberg studierte er Jura in Berlin,
Heidelberg und Königsberg und trat in den preußischen Justizdienst. 1859
wurde er Auskultator, 1861 Referendar und 1864 zum Assessor am
Oberlandesgericht in Insterburg ernannt. Von 1865 bis 1874 war er
Landrat des Kreises Darkehmen, anschließend Hilfsarbeiter im Ministerium
des Innern, wo er mit den Vorarbeiten für die neue Kreisordnung
beauftragt wurde. 1877 wählte man ihn in Stallupönen zum
Reichstagsabgeordneten. Er schloß sich der deutsch-konservativen Partei
an und tat sich als gewandter und sachkundiger Parlamentarier hervor.
Nach einer kurzen Tätigkeit als Mitglied des Oberverwaltungsgerichts
holte ihn 1879 der Minister Robert von Puttkamer als Unterstaatssekretär
in das Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und
Medizinalangelegenheiten (Kultusministerium). Im Februar 1881 wurde er
zum Präsidenten des Reichstags gewählt und noch im selben Jahr als
Nachfolger des zum Innenminister ernannten von Puttkamer berufen. In
seiner Amtszeit wurden allmählich die durch den Kulturkampf entstandenen
Spannungen zwischen preußischem Staat und katholischer Kirche abgebaut.
Er hielt aber am Schulaufsichtsgesetz von 1872 und an der staatlichen
Autonomie in Schulangelegenheiten fest, was ihm die Gegnerschaft der
Zentrumspartei und ihres Führers Ludwig Windthorst einbrachte. In den
polnisch besiedelten Gebieten des preußischen Staates stärkte er die
staatliche Aufsicht und wandte sich gegen Polnisch als
Unterrichtssprache in den Volksschulen. Die Universitäten förderte er
durch eine bessere Ausstattung der Institute und durch eine kluge
Berufungspolitik. In seine Zeit als Minister fällt auch die Ernennung
von Friedrich Althoff zum Referenten für Universitätsangelegenheiten. Im
Bereich der Denkmalpflege setzte er sich besonders für die Restaurierung
der Basilika in Trier und der Marienburg ein. Auch die staatlichen
Museen erfreuten sich seiner Förderung. Da er an der Vorrangstellung des
altsprachlichen Gymnasiums festhielt, geriet er in Gegensatz zu den
Reformwünschen Kaiser Wilhelms II., der sich für einen stärkeren Ausbau
der Realschulen aussprach. Am 11.3.1891 trat er von seinem Ministeramt
zurück, wurde aber schon im Juli zum Oberpräsidenten der Provinz
Westpreußen ernannt. Hier war sein besonderes Anliegen, die erst 1878
gebildete Provinz zu landschaftlicher Einheit fortzuentwickeln und das
deutsche Bevölkerungselement durch Ansiedlung von Bauern zu stärken. Die
von ihm geförderte Idee der Einrichtung einer Technischen Hochschule in
Danzig wurde erst nach seinem Tode verwirklicht (1904).
Lit.:
R. Lüdicke, Die preußischen Kultusminister und ihre Beamten im ersten
Jahrhundert des Ministeriums 1817-1917. 1918; NDB 6.
Harro Kieser
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