Mit 42 Jahren wurde
Johann Lukas Haase im Oktober 1819 zum Oberbürgermeister von Elbing
gewählt und in dieses Amt am 15. Februar 1820 eingeführt. Er übte es
fast 23 Jahre aus. Seine Amtszeit war belastet durch einen
langjährigen Streit der Stadt Elbing mit dem Königreich Preußen um
die aus der Sicht der Elbinger widerrechtliche Enteignung seines
außerhalb der Stadtgrenzen gelegenen wichtigen und einträglichen
Territoriums. Dieses hatte 1657
der damalige Schutzherr, König
Johann Kasimir von Polen, in Verbindung mit dem Wehlauer Vertrag
ohne Berechtigung zusammen mit der Stadt Elbing dem Großen
Kurfürsten von Brandenburg verpfändet, allerdings diesem nicht
übergeben. Erst 1703 gelangte das Territorium an König Friedrich I.
in Preußen, der es nie wieder herausgab, wie es auch seine
Nachfolger behielten, selbst 1772 nach der Wiedervereinigung der
beiden preußischen Landesteile unter dem Zepter des Königs von
Preußen. Den Elbingern ging es um die Grundlage ihres früheren
Wohlstandes. Der Jurist Johann Lukas Haase, an der Spitze der Stadt,
hatte die Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung auszuführen.
Dabei leistete er gegen eine Aufrechnung der Territorialfrage mit
den Kriegsschulden aus der Franzosenzeit „schärfsten Widerstand".
Das war nicht einfach und für ihn nicht ohne Risiko; schließlich war
der Oberbürgermeister der einzige Beamte der Stadt, dessen
Amtsführung von der Bestätigung des Königs abhängig war. Nachdem die
Stadtverordneten 1826 einem Vergleich zugestimmt hatten, entdeckte
der Oberbürgermeister Ungereimtheiten, die mit der einstigen
Pfandsumme zusammenhingen. Die Elbinger fühlten sich übervorteilt
und ließen nichts unversucht, den Vertrag für nichtig erklären zu
lassen. Der Rechtsweg wurde wieder beschritten. Erst am 31. Dezember
1841 wurde der Streit durch eine Königliche Kabinettsorder für
Elbing negativ entschieden. Er sollte noch mindestens bis zur
Jahrhundertwende das Verhältnis der Elbinger zum Landesherrn und
seiner Regierung in Berlin belasten. Immerhin machte der Staat zwei
Jahre nach Haases Tod doch noch einige Konzessionen, gewährte eine
Abfindung in Höhe von 300000 Talern in Verrechnung alter
Kriegsschulden, gab eine Beihilfe zur Finanzierung der Nogatlinie
und übernahm die Polizei und das 1535 errichtete Gymnasium.
Oberbürgermeister
Haase war wegen dieser schwierigen Streitfrage enormen Belastungen
ausgesetzt, gleichzeitig aber wegen seiner überall anerkannten
Umsicht sehr geschätzt. Das geht auch daraus hervor, daß er 1826
zusätzlich zum Polizeidirektor und 1836 auch zum Syndikus gewählt
wurde. Als Haase sein Amt als Oberbürgermeister antrat, hatte sich
kurz vorher in Preußen viel verändert. In den Jahren 1815 bis 1819
waren die modernen Kreise, Regierungsbezirke und Provinzen
entstanden. Des Elbinger Oberbürgermeisters Aufgabe war es, die
städtische Verwaltung im Sinne der Reformen und neuen Gesetze zu
ordnen. Er organisierte die notwendigen Deputationen und nahm sich
der Verwaltung der Stifte, Hospitäler und Korporationen an.
Besondere Verdienste erwarb sich Haase um die für die Stadt
bedeutende Pott-Cowlesche-Stiftung. Bei der großen Überschwemmung
der Elbinger Niederung 1839 war er erfolgreich bemüht, Menschen und
deren Hab und Gut zu retten. Ähnlich hatte er sich acht Jahre
vorher, 1831, bei der Cholera-Gefahr bewährt und auch, als 1830
bekanntgeworden war, daß die „arbeitende Volksklasse" aus der
Elbinger Umgebung wegen der schlechten wirtschaftlichen Verhältnisse
Weihnachten das Rathaus stürmen wollte. Anfang Dezember desselben
Jahres war das in Elbing liegende Infanteriebataillon abgezogen
worden. Oberbürgermeister Haase verstärkte die Bürgerwehr und schuf
den den garnisonlosen Städten empfohlenen Sicherheitsverein. Die
Revolte blieb aus.
Als Johann Lukas
Haase 1843 an der Wassersucht gestorben war, wurde er am 30. März in
Elbing auf dem Kirchhof zu St. Annen auf Kosten der Stadt feierlich
bestattet. So wie Elbing durch die französische Besatzung in den
Jahren 1807 bis 1812 verarmt war, was sich auf die Amtszeit Haases
auswirkte, hatte auch er 1806 durch Kriegseinflüsse Amt und Vermögen
verloren. Er war der Sohn eines Konitzer Schuhmachermeisters, der
das Fridericianum in Königsberg Pr. besucht, dort bis 1801
Rechtswissenschaft studiert hatte und anschließend Auskultator und
Referendar in Bromberg, danach Land- und Stadtrichter in Gniewkowo (Argenau),
Kr. Hohensalza/Posen gewesen war. Durch den Krieg stellungslos
geworden, hatte er in Berlin ohne Gehalt arbeiten müssen und erst
1810 einen Ruf als Stadtrichter nach Nauen erhalten. Drei Jahre
später war er erstmals in Elbing, und zwar als Stadtjustizrat. Bevor
er dort 1819 einstimmig zum Oberbürgermeister von Elbing mit 2000
Reichstalern Jahresgehalt gewählt wurde, hatte er noch einmal Ort
und Aufgabe gewechselt. Von 1817 bis Ende 1819 war er Land- und
Stadtgerichtsdirektor in Kulm an der Weichsel gewesen.
Die Elbinger, damals
sehr ausgeprägt freiheitsliebend und auf Gerechtigkeit bedacht,
dürften es ihrem Oberbürgermeister nicht immer leichtgemacht haben.
In seine Amtszeit fiel auch die Amtsenthebung der Göttinger Sieben
durch den König von Hannover, unter denen sich der aus Elbing
stammende Wilhelm Eduard Albrecht befand. Ihr nach Berlin
gerichtetes Protestschreiben brachte den Elbingern 1838 den Vorwurf
des Ministers von Rochow vom „beschränkten Untertanenverstand" ein,
auf den sie stets sehr stolz waren. Es war jener Minister von Rochow,
der in der Territorialstreitfrage auf der Seite der Elbinger stand.
Lit.:
Max Bär: Die Behördenverfassung in Westpreußen seit der Ordenszeit,
Danzig 1912. - Bruno Th. Satori-Neumann: Elbing im Biedermeier und
Vormärz, Elbing 1933. - Elisabeth Schwenke: Der Elbinger
Territorialstreit, in: Elbinger Jahrbuch 11, Elbing 1933. - Edward
Carstenn: Geschichte der Hansestadt Elbing, 2. Auflage, Elbing 1937.
- Axel Grunau: Ignatz Grunau. George Grunau. Ein Beitrag zur
Geschichte der Stadt Elbing, Elbing 1937. - Hans-Jürgen Schuch:
Elbing. Aus 750 Jahren der Ordens-, Hanse- und Industriestadt,
Berlin/Bonn 1989.
Hans-Jürgen Schuch