Fragt man
einen
Siebenbürger
Sachsen, der
in der
Geschichte
seines
Volksstammes
bewandert
ist, nach
dem
bedeutendsten
Sachsengrafen,
wird er
Albert Huet
nennen. Und
ein
Hermannstädter
wird gleich
hinzufügen,
dass der
Platz
zwischen der
evangelischen
Stadtpfarrkirche
und dem
Brukenthalgymnasium,
auf dem das
Denkmal von
Bischof
Georg Daniel
Teutsch
steht, den
Namen Huet
trägt. Wer
noch mehr
über Huet
weiß, wird
seine
berühmte
Rede vor dem
siebenbürgischen
Landtag von
1591
erwähnen. Es
ging dabei
darum, die
sich
verstärkenden
Angriffe des
ungarischen
Adels
abzuwehren,
der das
Freitum der
Sachsen in
Frage
stellte und
behauptete,
sie seien
Fremdlinge
im Lande und
als solche
leibeigene
Untertanen.
Daraufhin
beschloss
die
Nationsuniversität
– sie war
das höchste
politische
Gremium der
Siebenbürger
Sachsen auf
dem
Königsboden
– „diesem
aus
unachtsamer
Leut
unnützem
Gespräch
erwachsenden
Unheil mit
tapferem
Gemüt zu
begegnen.“
Der
Sachsengraf
Albert Huet
erhielt den
Auftrag, in
Gegenwart
der adligen
Vertreter,
des Fürsten
und seiner
Räte
„eine
grundausführliche
Sermon von
der Sachsen
Ursprung,
Leben,
Handel und
Wandel zu
halten.“
So hielt
dann Huet am
10. Juli
1591 vor dem
versammelten
Landtag und
dem Fürsten
seine
berühmte
Rede, in der
er nicht nur
die Rechte
der Sachsen
verteidigte,
sondern
gleichzeitig
auch als
Vertreter
eines
bürgerlichen
Standes
dessen
Bedeutung
für die
Gesellschaft
im Gegensatz
zum
parasitären
Leben des
Adels
hervorhob.
In seiner
Rede führte
Huet unter
anderem aus:
„Ihr
(die
Sachsen)
seid nur
Gäste, sagen
sie (die
Adligen),
Zukömmlinge
und Fremde,
nicht
Einheimische
und Bürger,
nur
Schuster,
Schneider
und
Kürschner,
nicht
Kriegsleute
und
Verteidiger
des Reiches.
Darauf sage
ich also: es
ist wahr,
wir sind
Gäste
gewesen, wie
es
geschrieben
steht in
König
Andreas’
Brief
(gemeint ist
das Privileg
des Königs
Andreas II.
von 1224).
Gerade das
aber rechnen
wir uns zur
Ehre, denn
wir sind
eingeladen
worden von
König Geisa
.... Dass
aber
Schuster und
Schneider
Zunftleute
sind, da sei
Gott dafür
gelobt, dass
endlich so
friedliche
Zeiten
gekommen
sind, dass
man sich mit
Schuhmachern
mag erhalten
und Eurer
Fürstlichen
Gnaden einen
dicken
fetten und
angenehmen
Zins kann
geben ...
Darum sollen
Eure
Fürstliche
Durchlaucht
viel lieber
dulden, und
wir wollen
sie viel
lieber
tragen die
Namen
Kürschner,
Schuster,
Schneider
als Diebe,
Mörder und
Räuber.
Nichtsdestoweniger
kann dieses
Volk zur
Zeit der Not
auch zu den
Waffen
greifen ...“
Die Rede
hat ihre
Wirkung
nicht
verfehlt,
obwohl es
auch später
immer wieder
zu Angriffen
gegen den
Freistand
der Sachsen
kam.
Albert Huet
wurde am 2.
Februar 1837
in
Hermannstadt
geboren. Er
entstammte
einer
reichen,
gewerbetreibenden
Handwerksfamilie.
Sein Vater,
Georg Huet,
ebenfalls
Sachsengraf,
hatte das
geerbte
Vermögen
durch die
Ehe mit der
Tochter des
steinreichen
Großunternehmers
und
Hermannstädter
Bürgermeisters
Mathias
Armbruster
um ein
Beträchtliches
vermehrt.
Nach
Abschluss
des
Hermannstädter
Gymnasiums
besuchte
Albert Huet
die
Universität
in Wien und
trat danach
in den
Dienst am
Kaiserhof in
Wien, wobei
er vor allem
in der
ungarischen
Hofkanzlei
unter vier
Kaisern
(Karl V.,
Ferdinand
I.,
Maximilian
II. und
Rudolf II.)
beschäftigt
war. In Wien
erwarb er
auf diese
Weise neben
einer
allseitigen
wissenschaftlichen
Bildung, die
vom Geist
des
Humanismus
geprägt war,
auch eine
reiche
politische
Erfahrung,
die ihn zu
einer
Führerpersönlichkeit
prädestinierte.
Als
37-Jähriger
kehrte er
1574 nach
Hermannstadt
zurück.
Bereits 1577
wurde ihm
das höchste
Amt, das
sein Volk zu
vergeben
hatte,
anvertraut,
er wurde zum
Königsrichter
von
Hermannstadt
und
Sachsengrafen
oder
Sachsenkomes
gewählt.
Damit
übernahm
zugleich
erstmals ein
akademisch
und
humanistisch
gebildeter
Mann das
Regiment,
das bis
dahin in der
Hand von
geldkräftigen
Unternehmern
gelegen
hatte.
Als eine der
vorrangigsten
Aufgaben
betrachteten
Huet und die
von ihm
geführte
Nationsuniversität
die
Festigung
der
sächsischen
Selbstverwaltung
auf dem
Königsboden
innerhalb
des
siebenbürgischen
Ständestaates.
Die Sachsen
gehörten in
dem 1541/42
entstandenen
eigenständigen
Fürstentum
Siebenbürgen
gemeinsam
mit dem Adel
und den
Szeklern zu
den drei
staatstragenden
Ständen. Es
erwies sich
als
notwendig,
das geltende
Gewohnheitsrecht
auf dem
Sachsenboden
zu
kodifizieren.
An der
Kodifizierung
hatten
mehrere
Männer
gearbeitet,
zuletzt der
Kronstädter
Ratsherr
Markus
Fronius. Mit
diesem
Rechtsbuch
präsentierte
sich 1583
die
sächsische
Delegation
unter der
Leitung von
Huet in
Krakau am
Hofe des
siebenbürgischen
Fürsten
Stephan
Báthori, der
zugleich
polnischer
König war,
und erwirkte
die
Bestätigung
des so
genannten
Eigen-Landrechts
der
Siebenbürger
Sachsen.
Dieses
erhielt
dadurch
Gesetzeskraft
und war bis
1853, als es
vom
Österreichischen
Bürgerlichen
Gesetzbuch
abgelöst
wurde, in
Kraft. Es
regelte die
rechtlich-sozialen
Beziehungen
der
Siebenbürger
Sachsen auf
dem
Königsboden,
wonach alle
frei und
gleichberechtigt
waren. Nach
seinen
Bestimmungen
wurden die
Beamten
gewählt,
Recht
gesprochen,
Ehe,
Erbschaft
und
Vormundschaft,
wirtschaftliche
und
privatrechtliche
Beziehungen
wie Kauf-,
Verkauf-,
Geldleih-,
Rückzahlungs-,
Miet- und
Pachtangelegenheiten,
Streitfälle
und andere
Sachen
geregelt,
für
öffentliche
Ordnung
gesorgt und
den
Freistand
der Sachsen
verteidigt.
Huet hat
sich auch
als
Heerführer
bewährt.
1595 führte
er innerhalb
des
siebenbürgischen
Heeres das
sächsische
Aufgebot im
Kampf gegen
die Türken
im Banat und
in der
Walachei.
Das
siebenbürgische
Heer half
dem
walachischen
Fürsten
Michael dem
Tapfern, der
sich der
antiosmanischen
Allianz
angeschlossen
hatte, das
türkische
Heer aus dem
Land zu
vertreiben.
Über Huet
schreibt der
Chronist,
dass er
besonders
bei der
Rückeroberung
der
walachischen
Festungen
Targoviste
und Giurgiu
sowie bei
der
Zerstörung
der
Donaubrücke,
die die
Türken über
den Strom
geschlagen
hatten,
unerschütterlichen
Heldenmut
bewies,
„nicht
achtend der
um sein
Haupt
pfeifenden
Geschosse“.
Huet hat dem
Schulwesen
eine erhöhte
Aufmerksamkeit
geschenkt
und Impulse
gegeben.
Nach dem
Vorbild der
von Johannes
Honterus für
das
Kronstädter
Gymnasium
geschaffenen
Schulordnung
wurde das
Hermannstädter
Gymnasium
1598 neu
eingerichtet.
Er wolle
sogar das
Hermannstädter
Gymnasium zu
einer
zentralen
höheren
Bildungsanstalt
für das
gesamte
Sachsengebiet
einrichten,
stieß aber
auf den
Widerstand
der übrigen
Städte.
Gewissermaßen
als
Abschluss
seines
schulischen
Reformwerkes
hielt Huet
1602 in
festlichem
Rahmen eine
Rede in
lateinischer
Sprache über
Schola
est
Seminarium
Reipublicae
(Die Schule
als
Pflanzstätte
des
Gemeinwesens),
in der er
seinen
Mitbürgern
die Sorge
für die
Schule und
die
Notwendigkeit,
allen
Ständen
Bildung
zugänglich
zu machen,
ans Herz
legte. Er
ließ die
neben dem
Gymnasium
befindliche
Kapelle in
eine
Schulbibliothek
umbauen und
legte den
Grundstein
zu einer
Büchersammlung.
Bei seinem
Tode
schenkte es
seine reiche
Büchersammlung
der Schule
und dazu
noch eine
große
Geldspende
von 2000
Gulden.
Diese
Bibliothek
ist dann
laufend
gewachsen
und als
wichtiger
Bestand 1879
der
Bibliothek
des
Brukenthalmusems
einverleibt
worden.
Huet hat
sich ferner
um die
Hebung des
Gewerbestandes
im
Sachsenland
und um die
Ausarbeitung
neuer
Zunftordnungen
bemüht. Auch
der
Stadtbefestigung
von
Hermannstadt
gewährte er
seine
Aufmerksamkeit.
Die erwies
sich als
notwendig,
denn im 17.
Jahrhundert
hat sich
Hermannstadt
oft gegen
Überfälle
wehren
müssen.
Bereits am
Lebensabend
Huets wurde
Siebenbürgen
von
verheerenden
Thronkämpfen
zwischen dem
kaiserlichen
Heer Rudolfs
II. unter
dem Kommando
von Georg
Basta und
von dessen
Verbündetem
Michael dem
Tapferen
einerseits
und der
Streitmacht
der
ungarischen
Adelspartei
andererseits
heimgesucht.
Die
Söldnerheere
beider
Lager, ob
als Feind
oder
„Freund“,
verwüsteten
und
brandschatzten
das Land und
drangsalieren
die
Bevölkerung.
Huet hat in
diesem Krieg
die
österreichische
Sache
unterstützt,
was ihm den
Vorwurf
einbrachte,
auf der
falschen
Seite
gestanden zu
haben. Er
starb bevor
dieser Krieg
zu Ende ging
am 23. April
1607 in
Hermannstadt.
Er wurde in
der
Stadtpfarrkirche
beigesetzt.
Huet war
zweimal
verheiratet.
Während die
erste Frau
frühzeitig
starb, war
die zweite
Ehe
unglücklich
und er ließ
sich 1605
scheiden. Da
er keine
Kinder
hatte, starb
mit ihm das
Geschlecht
der Huet
aus.
Lit.:
Allgemeine
Deutsche
Biographie,
Bd. 13,
Leipzig,
1881, S.
283-286. –
Constant von
Würzburg:
Biographisches
Lexikon des
Kaisertums
Österreich,
Bd. 9, Wien,
1872, S.
455. –
Joseph
Trausch,
Schriftsteller-Lexikon
der
Siebenbürger
Sachsen, Bd.
II,
Kronstadt
1870, S.
223-229; 2.
unveränderte
Aufl. Köln,
Wien 1983. –
Friedrich
Schuller,
Schriftsteller-Lexikon
de
Siebenbürger
Sachsen, Bd.
IV,
Hermannstadt
1902, S.
220-223; 2.
Aufl. 1983
(mit
weiterführender
Literatur).
– Walter Myß
(Hrsg.),
Albert Huet.
Lexikon der
Siebenbürger
Sachsen,
Innsbruck,
1993, S.
204. –
Hermann
Roth, Albert
Huet
1537-1607,
Kronstadt
1947. –
Gustav
Gündisch,
Die
Bibliothek
des
Sachsengrafen
Albert Huet
(1537-1607),
in:
Korrespondenzblatt
des
Arbeitskreises
für
Siebenbürgische
Landeskunde,
Köln-Wien,
III, Folge
4, 1974, S.
32-52. –
Ders.,
Albert Huet,
in: Dieter
Drotleff
(Hrsg.),
Taten und
Gestalten.
Bilder aus
der
Vergangenheit
der
Rumäniendeutschen,
Bd. I,
Klausenburg,
1983, S.
177-180.
Michael
Kroner