Als Kant in seiner
Vaterstadt Königsberg,
in der er, von einigen
Jahren, die er als
Hauslehrer auf
ostpreußischen Gütern
verbrachte, abgesehen,
auch gelebt und 41 Jahre
an der Albertina gelehrt
hatte, starb, wurde er
von den Einwohnern der
ganzen Stadt aufrichtig
betrauert. Sein
Begräbnis wurde zu einem
Ereignis, wie es wohl
keine deutsche
Universität jemals zu
Ehren eines ihrer
Professoren erlebt hat.
Es war, als wolle die
ganze Universität und
die gesamte Bürgerschaft
dieser preußischen
Krönungsstadt ihrem
berühmtesten Mitbürger
die letzte Ehre
erweisen.
Die Philosophie Kants
war jedoch bereits seit
einigen Jahren von den
Entwicklungen, die das
Philosophieren in
Deutschland teils
ausgehend von Kant,
teils von vornherein in
Opposition gegen seine
kritische Philosophie
genommen hatte, abgelöst
worden. Da Kant keine
Schule gebildet hatte,
gab es auch keine
nennenswerte Gegenwehr
gegen diese
Entwicklungen.
Die theoretische
Philosophie Kants wurde
bereits von seinem
ersten Apostel, Karl
Leonhard Reinhold, durch
seine „Theorie des
Vorstellungsvermögens“
(1789) und die
nachfolgende
„Elementarphilosophie“,
womit er Kants „Kritik
der reinen Vernunft“
lediglich
vervollständigen wollte,
verlassen, von dem
Hallenser Wolffianer
Johann August Eberhard
als aufgewärmte
leibniz-wolffsche
Philosophie entstellt
(wogegen sich Kant 1790
wehrte) und schließlich
1792 von dem Helmstedter
Professor Gottlob Ernst
Schulze unter dem
Pseudonym Aenesidemus
mit den Waffen des
Humeschen Skeptizismus
scheinbar widerlegt. Dem
Versuch Fichtes, Kants
Kritik mit seiner
Wissenschaftslehre zu
retten, war kein Erfolg
beschieden – schon gar
nicht bei Kant selbst,
der Fichtes Theorie
öffentlich als „gänzlich
unhaltbares System“
bezeichnete.
Die praktische
Philosophie Kants,
namentlich die Lehre vom
kategorischen Imperativ,
stieß von Anfang an auf
die Ablehnung der
herrschenden, empirisch
orientierten Vertreter
der
Glückseligkeitsmoral.
Als dann der an Leibniz
und Wolff geschulte,
auch Kants „Kritik der
reinen Vernunft“
anerkennend
diskutierende Rezensent
der „Kritik der
praktischen Vernunft“,
August Wilhelm Rehberg,
im August 1788 in der „Jenaischen
Allgemeinen
Litteratur-Zeitung“
Kants neue Lehre von der
Willensfreiheit ablehnte
und die von Kant als
entscheidendes Motiv
sittlichen Handelns in
Anspruch genommene
Achtung vor dem Gesetz
als Schwärmerei
charakterisierte, fehlte
nur noch Schillers
Rigorismus-Kritik an
Kants kategorischem
Imperativ in „Über Anmut
und Würde“, um auch der
zweiten großen
Entdeckung Kants den
Todesstoß zu versetzen.
Jetzt brauchten nur noch
Friedrich Hölderlin und
Hegel in Frankfurt diese
Kritik aufzugreifen und
das Gesetz der
Sittlichkeit durch die
es entbehrlich machende
Liebe, wie Jesus von
Nazareth sie angeblich
gelehrt hatte, zu
ersetzen und durch die
von Kants Königsberger
Antipoden Johann Georg
Hamann übernommene Lehre
Friedrich Heinrich
Jacobis von der
Sittlichkeit eines
Wesens, dessen Vernunft
vom Vernehmen einer
Offenbarung abzuleiten
ist, zu ergänzen, um an
die Stelle des
kategorischen Imperativs
das „Gewissen in der
Majestät seiner
Erhabenheit über das
bestimmte Gesetz und
jeden Inhalt der
Pflicht“ zu setzen und
damit „die moralische
Genialität“ „als
göttliche Stimme“ zu
erkennen. (Hegel,
„Phänomenologie des
Geistes. Das Gewissen.
Die schöne Seele, das
Böse und seine
Verzeihung“)
Man braucht sich deshalb
nicht zu wundern, daß in
den Preisliedern, die
aus Anlaß des 200.
Todestages Kants in
Büchern und Gazetten
angestimmt wurden, von
Darstellungen seiner
kritischen
Erkenntnistheorie, mit
der er einen Ausweg aus
den Beschränkungen des
Sensualismus und den
Überforderungen des
Intellektualismus
gefunden zu haben
glaubte, und von
verständigen
Interpretationen seiner
Moralphilosophie des
kategorischen Imperativs
nichts oder nicht mehr
zu finden ist als ein
schon etwas welkes
Feigenblatt zur
Bedeckung der Blöße an
Kenntnis und an Mut zum
Geständnis dessen, was
an die Stelle der
vermeintlichen Lehren
Kants zu treten habe.
Anders ist es um die
dritte große Entdeckung
Kants, nämlich des
wahren Begriffs der
Demokratie und damit der
politischen Freiheit
bestellt. Hier meint der
Geist unserer Zeit bei
Kant geradezu auf einen
Zeitgenossen zu stoßen,
denn die Notwendigkeit
eines
freiheitlich-demokratischen
Staatswesens sieht man
ja ein. In der Tat
verkündet Kant schon
1784 in seinem berühmten
Aufklärungsaufsatz als
Prinzip der Gesetzgebung
die Idee des möglichen
allgemeinen Willens der
Bürger, indem er sagt:
„Der Probirstein alles
dessen, was über ein
Volk als Gesetz
beschlossen werden kann,
liegt in der Frage: ob
ein Volk sich selbst
wohl ein solches Gesetz
auferlegen könnte.“ Und
die politische Freiheit
besteht dann darin,
keinem Gesetz
unterworfen zu sein, dem
man nicht seine
Beistimmung hätte geben
können. Nur auf diese
Weise kann der Gehorsam
des Staatsbürgers
gegenüber den Gesetzen
als mit seiner Freiheit
vereinbar und damit die
Würde seiner
Persönlichkeit als
gewahrt angesehen
werden.
Aus dieser Lehre Kants
folgt, daß die
Repräsentanten des
Volkes, die zur
Gesetzgebung durch freie
Wahlen berufen sind,
sich an diesem Prinzip
zu orientieren haben.
Das ist freilich eine
schwere Aufgabe, bei
deren versuchter
Erfüllung
Fehlentscheidungen nicht
auszuschließen sind.
Etwas ganz Gerades, das
wußte Kant genau, kann
aus so krummem Holze wie
dem, aus dem der Mensch
gemacht ist, nicht
gezimmert werden.
Aber ein Zeitgeist, der
es für Demokratie hält,
Meinungsumfragen als
relevante Ergebnisse der
politischen
Willensbildung zu
betrachten, und sich
einbildet, daß Gesetze
dann demokratisch
zustande kommen, wenn –
wenigstens vier Jahre
lang – immer die gleiche
knappe Mehrheit
erleuchtet genug ist,
klar zu erkennen, womit
der Wille aller Bürger
einverstanden sein
kann, bedeutet gewiß
einen Fortschritt
gegenüber früher
üblicher
Gesetzgebungsverfahren.
Aber um den
Staatsphilosophen Kant
als Gewährsmann in
Anspruch nehmen zu
können, reichen die
bisher Gestalt
gewordenen Ideen von
politischer Freiheit des
Volkes nicht aus. Und
ihn wegen seiner
Vorstellungen davon als
den unseren zu
bezeichnen hieße den
wahren Gehalt seiner
Prinzipien und die
unvermeidlichen
Folgerungen daraus
verkennen.
Ähnliches gilt von Kants
Entwurf „Zum ewigen
Frieden“. Daß der Krieg
eine Schande für die
Menschheit und der
Friede also ein sittlich
gebotenes Ziel auch
staatlichen Handelns
ist, brauchte nicht von
Kant entdeckt zu werden.
Was er entdeckt hat, ist
eine von ihm selbst als
„Surrogat“ bezeichnete
Notlösung in Form einer
Friedensföderation von
Staaten, die durch ihre
innere Verfassung als
freiheitliche
Demokratien (Kant sagt:
Republiken) wohlgesinnt
und durch ihre vereinten
Kräfte stark genug sind,
Angriffe anderer
erfolgreich abzuwehren
oder ihnen
zuvorzukommen. Durch die
wahre Lösung aber müßte
die gleiche
Rechtssicherheit
zwischen den Staaten
hergestellt werden
können wie zwischen den
Bürgern im Innern eines
Staates durch die
Staatsgewalt. Der
Frieden, der jede
Unterdrückung
Schwächerer ausschließt,
könnte also nur durch
eine weltweit wirksame
Ordnungsmacht
herbeigeführt und
aufrechterhalten werden,
die über ein
Gewaltmonopol verfügte.
Das war zur Zeit Kants
wegen der
Unüberbrückbarkeit
großer Entfernungen
unausführbar.
Man sieht: Wo Kant
gepriesen wird, müßte
man, wenn man ihn denn
verstünde, eigentlich
schamhaft das Haupt
senken. Wo er auf Grund
der Entwicklung des
philosophischen Denkens
nach ihm übergangen
wird, sollte man ihn
noch einmal gründlich
studieren.
Womit wäre man bei einem
solchen Studium
konfrontiert? Es müßte
sich vor allem auf seine
Erkenntnistheorie und
auf seine Ethik
beziehen.
Was seine
Erkenntnistheorie
anbetrifft, so muß man
zu ihrer Würdigung
wissen, daß Kant
zunächst ein bedeutender
Naturforscher war, als
der er bis heute durch
seine später auch von
Laplace bestätigte
Erdentstehungstheorie
von 1755 („Allgemeine
Naturgeschichte und
Theorie des Himmels oder
Versuch von der
Verfassung und dem
mechanischen Ursprung
des ganzen Weltgebäudes,
nach Newtonschen
Grundsätzen
abgehandelt“) früh
bekannt geworden ist. In
der Philosophie galten
seine Bemühungen der
Verbesserung
wesentlicher Lehren der
leibniz-wolffschen
Philosophie, in der er
akademisch aufgewachsen
war, bis er, von der
Unzulänglichkeit seiner
intellektualistischen
Versuche überzeugt, in
den 60er Jahren unter
den Einfluß des
englischen Sensualismus
geriet und schließlich
zum Skeptiker wurde
(„Träume eines
Geistersehers, erläutert
durch Träume der
Metaphysik“, 1766). Der
Schüler Keplers und
Newtons, von der
unumstößlichen Gewißheit
der Erkenntnisse der
Mathematik und
Naturwissenschaft
fasziniert, konnte sich
mit einem solchen
Bankrott philosophischen
Denkens nicht
zufriedengeben. So kam
er mit seinem
Kopfzerbrechen in den
Jahren 1768-1781 zu
folgenden Ergebnissen:
Raum und Zeit liefern
als Formen a priori
unseres
Anschauungsvermögens die
sichere Grundlage der
Ordnung unserer
Sinneswahrnehmungen als
nebeneinander im Raume
und nacheinander oder
gleichzeitig in der
Zeit. Auf dieses
geordnete Mannigfaltige
der Wahrnehmungen wendet
nun unser Verstand seine
Stammbegriffe
(Kategorien) der Größe,
der Qualität, der
Verknüpfung und der
Gewißheitsmodalität an.
Da diese Kategorien aus
den Funktionen des
Verstandes beim Urteilen
hervorgehen, die dem
denkenden Ich
innewohnen, stimmen die
Gegenstände unserer
Wahrnehmung in unserem
Bewußtsein zu einer
Einheit zusammen. So
wird durch den Anteil
unserer
Anschauungsformen und
der Begriffe a priori
des Verstandes an der
Erkenntnis aus bloßer
Wahrnehmung durch die
Sinne Erfahrung als
Produkt sowohl dessen,
was uns in den Sinnen
gegeben wird, als auch
dessen, was wir durch
die Formen unserer
Anschauung und unseres
Denkens selbst zu einer
Einheit im Bewußtsein
zusammenfügen. So sind
es weder die Sinne
allein noch auch allein
die Vernunft, sondern
das Zusammenwirken
beider, wodurch eine
gesicherte Erkenntnis
zustandekommt. Auf diese
Weise sichert Kant durch
seine gründliche
Untersuchung des
menschlichen
Erkenntnisvermögens die
apodiktische Gewissheit
unserer
Erfahrungserkenntnis. Da
nun ohne die durch die
Sinne vermittelten
Eindrücke für uns nichts
da wäre, worauf die
Begriffe unseres
Verstandes angewandt
werden könnten, kann die
Vernunft allein zwar
widerspruchsfrei denken,
aber dadurch keine
gesicherte Erkenntnis
hervorbringen. Die
Ansprüche der
klassischen Metaphysik
auf absolute Wahrheit in
Ontologie, rationaler
Theologie, Psychologie
und Kosmologie können
daher nicht
aufrechterhalten werden.
Diese Versuche liegen
jenseits der Grenze
unserer Erkenntnis.
Gesicherte Erkenntnis
kann es für uns durch
die Beschaffenheit
unseres
Erkenntnisvermögens nur
als Erfahrungserkenntnis
geben. Dies ist das
Resultat der Kritik der
reinen spekulativen
Vernunft. So ergibt sich
die Subjektivität der
kantischen
Erkenntnislehre daraus,
daß unsere objektive
Erkenntnis der Wahrheit
nicht nur von dem uns in
der Anschauung Gegebenen
abhängig ist, sondern
auch von Eigenschaften
des erkennenden Subjekts
Mensch.
Weit gefehlt, daß dies
die Objektivität unserer
Naturerkenntnis (der
Erkenntnis alles dessen,
was ist) beeinträchtigen
könnte, ist es vielmehr
der einzige Weg zu ihrer
Sicherung. Zermalmt hat
Kant nur die aus bloßen
Fäden gegenstandsloser
Begriffe gewebten
Spinnennetze der alten
Metaphysik, und entlarvt
hat er die vermeintliche
Objektivität bloßen
Wahrnehmens. Seine Lehre
mag sich als richtig
oder falsch erweisen.
daß sie einen dritten,
den kritischen Weg
bahnt, der vom
Intellektualismus ebenso
verschieden ist wie vom
Sensualismus, ist
offenkundig und zwingt
jeden Liebhaber der
Wahrheit, sich mit ihr
auseinanderzusetzen.
Mit seiner Ethik des
kategorischen Imperativs
hat Kant ebenfalls einen
neuen Weg eingeschlagen.
Seine Ethik ist die
einzige Morallehre, die
auf einen konkreten
Zweck (Materie) als
oberstes Kriterium
menschlichen Tuns und
Lassens verzichtet und
statt dessen die
einzelnen Absichten, die
wir auf Grund unseres
natürlichen
Begehrungsvermögens
immer schon haben, dem
Gebot der
Widerspruchsfreiheit
zwischen unserer
jeweiligen Absicht
(„Maxime“) und dieser
Absicht als allgemeines
Gesetz, gedacht oder
gewollt, unterwirft.
Ergibt sich bei diesem
Gedankenexperiment kein
Widerspruch, so ist die
Handlung bzw.
Unterlassung erlaubt.
Und so heißt das Gesetz
der Sittlichkeit
schlicht: „Handle so,
daß die Maxime deines
Willens jederzeit
zugleich als Prinzip
einer allgemeinen
Gesetzgebung gelten
könne.“ („Kritik der
praktischen Vernunft“,
Paragraph 7) Dieser
Formalismus der
kantischen Ethik
ermöglicht eine genaue
inhaltliche Bestimmung
unserer Pflichten. Alle
materialen Ethiken, die
als solche einen
bestimmten obersten
Zweck allen unseren
Handelns voraussetzen,
haben dagegen zwei
unüberwindliche
Schwierigkeiten zur
Folge. Erstens kann man
nicht wissen, ob eine
diesem Zweck
untergeordnete
Entscheidung wirklich
zur Erreichung des
Zieles führt, weil der
Weltlauf, der vom
Naturgeschehen und von
den Entscheidungen
anderer abhängt,
unvorhersehbar ist. Die
zweite Schwierigkeit
besteht darin, daß man
bei einem Zweck als
oberstem Kriterium der
Sittlichkeit keinen
Bereich des Erlaubten
behält, weil ein noch so
allgemeiner Zweck durch
jede Handlung entweder
befördert oder
beeinträchtigt wird, so
daß man nur gut oder
böse handeln kann.
Dadurch aber würde alles
menschliche Handeln der
Tyrannei von Regeln
unterworfen, die das
Leben zur Qual machten –
noch dazu mit der
Ungewißheit, ob diese
Qualen wirklich zum
Ziel, das heißt zur
Erreichung des höchsten
Zweckes führen.
Noch eine zweite
allgemeine Formel führt
Kant zur Bestimmung des
moralisch Möglichen und
Unmöglichen (Erlaubten
und Unerlaubten) ein,
die der ersten Formel
äquivalent und für die
Erkenntnis der Pflichten
gegen uns selbst
geeigneter ist. Diese
Formel geht von der als
gültig erkennbaren
Voraussetzung aus, daß
der Mensch im
Unterschied zu allen
Sachen und anderen
Lebewesen ein Zweck an
sich selbst ist, und
fordert daher: „Handle
so, daß du die
Menschheit sowohl in
deiner Person als in der
Person eines jeden
andern jederzeit
zugleich als Zweck,
niemals bloß als Mittel
brauchst.“ („Grundlegung
zur Metaphysik der
Sitten“, 2. Abschnitt)
In dieser Forderung,
jederzeit auch Zweck zu
sein, drückt sich die
Würde des Menschen aus.
Was nur als Mittel
gebraucht wird, hat
lediglich einen Preis.
Der kategorische
Imperativ ist nun aber
nicht nur das Prinzip
der Beurteilung unseres
Handelns, sondern auch
das Prinzip der
Ausübung. Die allgemeine
Menschenvernunft braucht
keine Anreize, um für
sich einzunehmen. Wo
aber die Vernunft selber
das oberste Prinzip ist,
muß der Wille auch
allein durch das Gesetz
der Vernunft hinreichend
bestimmbar sein. Dies
aber bedeutet die
absolute Freiheit des
Willens. Kant hat diese
Position erst 1782/83
unter Aufgabe seiner
eigenen Lehre von der
bloß komparativen
Freiheit, die er von
Leibniz und Wolff
übernommen hatte,
gewonnen. Diese neue
Lehre als Grundlage
seiner Ethik wird in der
„Kritik der praktischen
Vernunft“ (1788) schon
in der Vorrede
vorgetragen und in den
letzten Paragraphen der
„Kritik der
Urteilskraft“ gleichsam
endgültig befestigt.
Freiheit ist nun die
einzige Tatsache a
priori, und Gott und
Unsterblichkeit
entfallen als Postulate
für das sittliche
Handeln. Sie sind nun
nichts anderes als
Ideen, die der Mensch
nicht vermeiden kann,
wenn er sich die Welt
und den Menschen in ihr
als zweckmäßig
vorstellen und damit
sein Denken
widerspruchsfrei halten
will.
Die drei großen
Entdeckungen Kants:
Gründung der
Objektivität unserer
Naturerkenntnis auf die
Elemente, die das
denkende Subjekt Mensch
zur Erkenntnis beiträgt,
Bestimmung der
Sittlichkeit aus der
Selbstgesetzgebung der
allgemeinen Vernunft und
die Gründung von
Freiheit und Frieden auf
das Recht als die
Ordnung, in der die
äußere Freiheit eines
jeden mit der Freiheit
jedes anderen in einer
möglichen
Übereinstimmung nach
Gesetzen steht – diese
mit dem Namen Kants
originär verbundenen
Lehren bilden ein
stimmiges
Gedankengebäude, aber
sie sind nicht aus einem
Prinzip als der
Grundlage eines
bestimmten Systems zu
verstehen. Kants
philosophische Lehren
sind in ständiger Suche
nach der Wahrheit nach
und nach entstanden, in
Auseinandersetzung mit
sich selbst und den
Einwänden anderer. So
wird auch unser Denken
weitere Fortschritte
machen. Aber sie werden
als Fortschritte nur
glaubhaft sein, wenn sie
sich gemessen an den
Gedanken Kants als
Verbesserungen erkennen
lassen. Daher kann es
nach Kant keine
respektable
philosophische Forschung
mehr geben, die nicht
von einer gründlichen
Kenntnis der Philosophie
des Königsbergischen
Weltweisen begleitet
ist.
Lit.: Kant,
Akademieausgabe; Manfred
Kühn, Kant, 2003;
Eberhard G. Schulz,
Rehbergs Opposition
gegen Kants Ethik, 1975;
Eberhard G. Schulz,
Durch Selbstdenken zur
Freiheit. Beträge zur
Geschichte der
Philosophie im
Aufklärungszeitalter,
2005.
Bild: Stiftung
Ostdeutscher Kulturrat
Eberhard Günter Schulz