Die
akademische
Tätigkeit
des
bedeutenden
Rechtshistorikers
Guido Kisch
an der
Albertus-Universität
Königsberg
dauerte zwar
nur kurz:
Dem Angebot
auf ein
Extraordinariat
der
Heimatuniversität
Leipzig –
nächst
Berlin das
berühmteste
Kollegium
von
Rechtsprofessoren
der Zeit –
zog er einem
Lehrstuhl in
Königsberg
vor und
begann dort
1920
rechtshistorische
und
zivilrechtliche
Kollegs,
Praktika und
Seminare zu
halten,
reorganisierte
als Direktor
das
juristische
Seminar, bis
das Frühjahr
1922 ihn an
die deutsche
Universität
Prag führte.
1925 wandte
er sich dann
aber nach
Halle/S.,
bis die
zwangsweise
Amtsenthebung
1933 nur
Vorankündigung
einer wenig
später
lebensrettenden
Flucht nach
Amerika
wurde. 1962
nach Europa,
nunmehr
Basel,
zurückgekehrt,
erarbeitete
Kisch dort
bis zu
seinem Tode
am 7. Juli
1985 eine
Fülle
rechts- und kulturgeschichtlicher
Werke der
verschiedensten
Gebiete.
Seine
Leistung für
die
ostdeutsche
Geschichte
ist in
seiner
Königsberger
Zeit
begründet,
reicht aber
weiter und
blüht vor
allem noch
während
seiner Lehr-
und
Forschungstätigkeit
in Halle. Es
ist die
Rechtsgeschichte
des
deutschen
Ordenslandes,
deren
Forschungsresultate
Kisch in
seiner
bedeutenden
Autobiographie
selbst als
„ertragreich"
bezeichnet
hat. Einmal
war es das
Grundgesetz
des
Deutschen
Ordens, die
Kulmer
Handfeste
aus dem
Jahre 1233
mit
Erneuerung
1251, für
die er eine
bis heute
mustergültige
und
maßgebliche
Edition
vorgelegt
hat (1931).
An ältere
Studien und
allem seine
monumentale
Ausgabe der
Leipziger
Schöffenspruchsammlung
(1919)
anknüpfend,
bezog Kisch
das
Vordringen
und die
Verbreitung
des
mittelalterlichen
Magdeburger
Rechts in
das
ostdeutsche
Kolonialgebiet
mit ein.
Daraus
entstand
eine
umfassende
Darstellung
des
„Fischereirechts
im
Deutschordens-Gebiet“
(1932).
Ähnlich
sollte eine
ältere, für
Mitteldeutschland
begonnene
Geschichte
des
Mühlenrechts
erweitert
werden. Ein
Plan galt
dann der
Erforschung
der
rechtlichen
und sozialen
Gliederung
städtischen
Bevölkerung
im
Ordensgebiet.
Die
Vertreibung
unterbrach
diese
Arbeiten,
doch ist das
Geleistete
umfassend
1973 als
„Studien zur
Rechts- und
Sozialgeschichte
des
Deutschordenslandes"
erschienen.
An gleicher
Stelle sind
andere
seiner
Arbeiten
1978 neu
aufgelegt
worden. Die
historische
Kommission
für ost- und
westpreußische
Landesforschung
wählte ihn
zu ihrem
Mitglied,
ihre nach
dem Krieg
neugegründete
Nachfolgerin
zu ihrem
Ehrenmitglied.
Außer diesen
spezifisch
der
Rechtsgeschichte
Ostdeutschlands
gewidmeten
Themen berühren
auch andere
Arbeiten
Kischs immer
wieder diese
seine kurze
Wahlheimat;
er leistete
Bahnbrechendes
für die
Rechtsgeschichte
der Juden,
schrieb
Entscheidendes
über das
Medaillenwesen,
untersuchte
maßgebliche
Gestalten
des
deutschen
Humanismus,
um nur
einiges zu
nennen. In
besonderer
Weise
verbindet
dieses
Forscherleben,
von Prag
ausgehend,
über
Mitteldeutschland
in
Königsberg
fruchtbarste
Anregungen
empfangend
menschliches
Schicksal
über die
Emigration
bis hin zur
Heimkehr
nach Europa
mit den
allgemeinen
Problemen
von
Nationalsozialismus,
Krieg und
Versuchen
der
Bewältigung.
Lit.: Guido
Kisch: Das
Lebenswerk
eines
Rechtshistorikers.
Erinnerungen.
Sigmaringen
1975.
Friedrich
Ebel