Als Vertreter der „ersten Generation“ von evangelischen
Predigern und Reformatoren, im gleichen Jahr, 1497, wie
Philipp Melanchthon geboren, kommt Johannes Knipstro ein
nicht unerheblicher Anteil an der Entwicklung und
strukturellen Konsolidierung der lutherischen Kirche im
Herzogtum Pommern zu, deren Gestalt er vor allem während
seiner einundzwanzigjährigen Tätigkeit als (General-)Superintendent
in Greifswald und Wolgast entscheidend prägte.
Außer seinem Geburtsort Sandau an der Elbe ist über
Knipstros familiäres Umfeld und seine ersten Lebensjahre
wenig bekannt. Offenbar noch sehr jung wurde er einem
schlesischen Franziskanerkloster übergeben. Nachweisbar
ist erst sein Aufenthalt in Frankfurt/Oder, wo er 1516
studierte. Dort wurde er mit Luthers 95 Thesen bekannt
und ergriff dessen Partei. Inwieweit dies öffentlich im
Rahmen einer Disputation Tetzels geschah, wie einige
Biographen behaupten, kann nicht eindeutig geklärt
werden (vgl. Kawerau, 594). Fest steht, daß sein Konvent
eine Versetzung des theologisch unzuverlässigen
Mitbruders nach Pyritz veranlaßte. Dort predigte
Knipstro seit 1521 mit ausdrücklicher Billigung und auf
Verlangen der Bürgerschaft in der Pfarrkirche St.
Mauritius evangelisch. Auf Betreiben des neuen Bischofs
von Kammin, Erasmus Manteuffel, erfolgte 1523 Knipstros
Ausweisung. Einer möglichen Verhaftung entzog er sich
durch Flucht. Er wandte sich zunächst nach Stettin und
erreichte über Stargard schließlich Stalsund. Hier hatte
sich unter zum Teil dramatischen Bedingungen seit
Frühjahr 1524 mit der Einführung einer durch den
späteren Hamburger Superintendenten Johannes Aepinus (Hoeck)
verfaßten Kirchen- und Schulordnung am 5. November 1525
die Reformation endgültig durchgesetzt.
In erster Linie war es der innenpolitische Druck, der
die Herzöge zu handeln zwang. Vor allem in den Städten
gewann die reformatorische Bewegung immer mehr an Boden.
Ein Landtag wurde auf den 13. Dezember nach Treptow an
der Rega ausgeschrieben und Johannes Bugenhagen, seit
1521 Stadtpfarrer in Wittenberg und enger Vertrauter
Luthers, um Unterstützung bei der Konzeption einer
Kirchenordnung für das Gesamtherzogtum gebeten. An den
Beratungen nahm auch Knipstro als Vertreter Stralsunds
teil. Mit der Berufung als Prediger an St. Nikolai 1528
hatte er sich bei der weiteren Ordnung des städtischen
Kirchenwesens profilieren können. Als „oberster
Prediger“ führte er nun die Oberaufsicht über die
Stralsunder Pfarrer. Zudem hatte er sich ebenfalls in
kirchenordnender Funktion 1531 bis 1533 in Greifswald
aufgehalten.
Die landesherrliche Administration der „Treptower
Ordnung“ und der damit verbundenen Visitation trafen auf
zum Teil erbitterten Widerstand von Adel und Städten.
Der von Bugenhagen geleiteten Kommission verweigerte
Stralsund im April 1535 erfolgreich den Zugang zur
Stadt. Knipstro nahm schließlich im Juni 1535, nachdem
er kurz zuvor noch die Hansestadt beim Theologenkonvent
des wendischen Viertels in Hamburg vertreten hatte, die
Bestellung seines Landesherrn, Philipp I. von
Pommern-Wolgast, zum Hofprediger an und ging nach
Wolgast. Mit seiner gleichzeitig erfolgten Berufung zum
Superintendenten des Wolgaster Landesteils, seit 1540
Generalsuperintendent, begann das entscheidende Kapitel
seines Wirkens. Gemeinsam mit Paul von Rode und Paul
Hogensee, den Generalsuperintendenten für
Pommern-Stettin und Stolp, ergänzte er 1542 die
„Treptower Ordnung“ durch eine Agende, die im gleichen
Jahr in Wittenberg im Druck erschien. Vor allem betrieb
er konsequent den Aufbau und die Pflege eines aktiven
Synodalwesens. Von 1539 bis 1552 lehrte Knipstro an der
Theologischen Fakultät der 1539 als lutherische
Universität wiederbegründeten Hochschule in Greifswald.
1547 erhielt er dort als einer der ersten die
theologische Doktorwürde verliehen. Insgesamt war er
dreimal Rektor (1544/47/48).
Von seinem Bemühen um Gottesdienst und Seelsorge zeugen
einzelne Publikationen, wie das 6. Hauptstück des
Katechismus, ebenso wie sein ausgleichendes,
letztendlich aber entschiedenes Verhalten im Interesse
der pommerschen Gesamtkirche gegenüber den
kirchenpolitischen Herausforderungen seiner Amtszeit,
wie dem Augsburger Interim und den Auseinandersetzungen
um die Rechtfertigungslehre Osianders in Pommern. Auf
einer Generalsynode in Greifswald 1552 erklärten sich
die pommerschen Geistlichen unter Federführung Knipstros
öffentlich gegen Osiander.
Die schärfste und die Administration der
Superintendentur von Pommern-Wolgast tief erschütternde
Auseinandersetzung aber führte Knipstro mit Johannes
Freder um dessen Ordination als zukünftiger
Superintendent von Rügen. Freder war 1549 als
Superintendent in Stralsund wegen des Interims entlassen
worden und auf Vermittlung Knipstros zunächst als
Professor in Greifswald tätig gewesen. Im Frühjahr 1550
wurde er mit der Kirchenleitung in Rügen betraut. Der
nun erbittert bis hin zu publizistischen Invektiven auf
beiden Seiten geführte Streit weitete sich zu einer
grundsätzlichen Auseinandersetzung um Bedeutung und
Vollzug der Ordination aus. Weder die aus Wittenberg
erbetenen Gutachten noch ein durch den Landesherrn
vermittelter Rezeß konnten einen Ausgleich zwischen den
Parteien erreichen. 1556 verurteilte die Generalsynode
in Greifswald die Position Freders, der nach Ordination
durch den Bischof von Roskilde und Verpflichtung auf die
dänische Kirchenordnung seines Amts enthoben wurde.
Knipstro starb noch im gleichen Jahr am 4. Oktober in
Wolgast.
Lit.:
Allgemeine Deutsche Biographie, Bd. 16, 298f. –
Ferdinand Bahlow, Johannes Knipstro. Der erste
Generalsuperintendent von Pommern-Wolgast, Halle 1898
(Schriften des Vereins für Reformationsgeschichte, 62).
– Dirk Alvermann/Birgit Dahlenburg (Hrsg.), Greifswalder
Köpfe. Gelehrtenporträts und Lebensbilder des 16. und
18. Jahrhunderts aus der pommerschen Landesuniversität,
Rostock 2006. – Gustav Kawerau, Johannes Knipstro, in:
Realenzyclopädie für protestantische Theologie und
Kirche, Bd. 10, 2. Aufl. 1901, S. 594-598. – Neue
Deutsche Biographie, Bd. 12, 1980, S. 188f. – Heinz
Scheible (Bearb.), Melanchthons Briefwechsel: Personen
F-K, Bd. 12, Stuttgart-Bad Cannstadt 2005, S. 429f.
Bild: Kustodie
Greifswald, Foto Grzegorz Solecki, Stettin/Szczecin.
Roxane
Wartenberg