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Der Berliner
Rechtsanwalt und Notar Dr. Hans Koch war schon früh Mitglied der
Bekennenden Kirche geworden, und für viele Männer und Frauen, die dieser
angehörten, wurde er schnell ein gefragter Verteidiger und Ratgeber in
ihren Schwierigkeiten mit dem nationalsozialistischen Unrechtsregime. So
setzte er sich z.B. als Verteidiger mit großem Engagement und Mut für
Pfarrer Gerhard Jacobi, Pfarrer Lic. Wilhelm Niesei, Dr. Hermann Ehlers
und Wilhelm von Arnim-Lützlow ein. In dem wohl bedeutendsten Prozeß, an
dem Hans Koch als Verteidiger beteiligt war, stand der Pfarrer von
Berlin-Dahlem, Martin Niemöller, als Angeklagter vor Gericht. Vom 7.
Februar bis zum 2. März 1938 wurde vor dem Sondergericht II beim
Landgericht Berlin verhandelt. Hans Koch legte gemeinsam mit seinen
beiden Kollegen Justizrat Dr. Willy Hahn und Rechtsanwalt Dr. Horst
Holstein die Zerrüttung des Rechts in Hitler-Deutschland offen, wobei
alle drei Verteidiger mutig nachwiesen, daß der Staat im Kampf gegen die
Kirche unwürdige Mittel gebrauche. Niemöller mußte vom Gericht
freigesprochen werden, wurde jedoch - wie bekannt - von der Geheimen
Staatspolizei in das KZ Sachsenhausen und später nach Dachau verbracht.
Hans Koch, Sohn eines
Gymnasialprofessors im ostpreußischen Bartenstein, war 1903 aus Anlaß
der Berufung seines Vaters zum Direktor des Charlottenburger
Schiller-Gymnasiums mit den Eltern nach Berlin gekommen und hatte dort
am Prinz-Heinrich-Gymnasium 1911 sein Abitur abgelegt. Er studierte
zunächst in Königsberg zwei Semester Jura, schlug dann die
Offizierslaufbahn ein und wurde als knapp 21jähriger Leutnant in der
Marne-Schlacht 1914 schwer verwundet; er geriet in französische
Kriegsgefangenschaft, aus der er 1919 zurückkehrte. Für einen Mann, der
schwer verwundet worden war, gab es im ohnehin stark reduzierten Heer
keine Verwendung mehr, und so nahm Hans Koch entschlossen sein
Jura-Studium wieder auf, bestand nach kürzester Zeit mit Glanz seine
Prüfungen und wurde zunächst Beamter im Handelsministerium. Obwohl er
dort schon nach kurzer Zeit zum Regierungsrat aufgestiegen und durchaus
erfolgreich war, hat er bald doch den Beruf ergriffen, der ihm auch
Berufung geworden ist, nämlich Anwalt zu sein und das Recht zu
verteidigen. Schon früh erkannte er, welch ein Unrechtsregime 1933 an
die Macht gelangt war, und so konnte es nicht ausbleiben, daß er schon
bald mit den Vertretern dieses Regimes hart zusammenstieß. Als er im
Herbst 1935 eine jüdische Industriellen-Familie in einem
Enteignungssprozeß zu kompetent und zu furchtlos verteidigte, wurde er
kurzerhand verhaftet, ohne daß ihm je eine offizielle Erklärung oder gar
ein Gerichtsverfahren gewährt worden wäre, was ihn besonders in seiner
Offiziersehre - in den Enteignungsprozeß war auch die Armee verwickelt
gewesen - und in seiner Standesehre als Anwalt verletzte. Ende des
Jahres wurde er aus dem Gefängnis wieder entlassen.
Sofort nach Ausbruch des
Zweiten Weltkrieges wurde Hans Koch als Reserveoffizier einberufen, kam
aber seiner Verwundung wegen nicht an die Front, sondern fand beim
Rüstungsamt des Oberkommandos der Wehrmacht (OKW) in Berlin Verwendung.
So konnte er gleichzeitig weiter als Anwalt tätig sein und hatte mit
dieser doppelten Berufstätigkeit offenbar Verbindung zu zivilen wie auch
zu militärischen Widerstandsgruppen. Die Stellung, die Koch im
Widerstand eingenommen hat, kennen wir nicht. Wir wissen nur, daß er
eine Rolle gespielt haben muß, denn es ist verbürgt, daß er unter einer
Regierung Goerdeler als Reichsgerichtspräsident vorgesehen war. Das
setzte eine Persönlichkeit voraus, die nicht nur eine aufrichtige
Gesinnung unter Beweis gestellt, sondern auch die Bereitschaft zu
erkennen gegeben
hatte, am Widerstand gegen Hitler
mitzuwirken. Daß er von den Nationalsozialisten als solch ein aktiver
Gegner eingestuft worden ist, ist auch dadurch erhärtet, daß er nach dem
Attentat vom 20. Juli 1944 - ebenso wie seine Frau und die älteste, in
Berlin lebende Tochter - verhaftet und im Reichssicherheitshauptamt in
der Prinz-Albrecht-Straße festgehalten wurde, was denjenigen widerfuhr,
die sozusagen zur besonderen Verfügung der Ermittlungsbehörden gehalten
werden sollten. Unsere Unkenntnis seiner Rolle im deutschen Widerstand
gegen den Nationalsozialismus beruht auf der (von ihm offensichtlich
beherzigten) Notwendigkeit, daß Menschen in seiner Lage möglichst nichts
Geschriebenes hinterlassen und auch ihre Freunde und Verwandten mit
Nachrichten - den einschlägigen Nachrichten - nur sehr spärlich
versorgen durften, um diese nicht zu gefährden bzw. auch nicht zu einer
Gefährdung für andere werden zu lassen. Hans Koch wurde in der Nacht vom
23. auf den 24. April 1945 in Berlin - die russische Armee hatte die
Stadt bereits erreicht, die Innenstadt war jedoch noch umkämpft - auf
einem Ruinengrundstück in der Nähe seines Kerkers in der
Prinz-Albrecht-Straße zusammen mit Klaus Bonhoeffer und Albrecht
Haushofer von der SS ermordet. Sein Tod ohne Gerichtsverhandlung, ohne
jede weitere Begründung durch die Gestapo ist die Besiegelung eines
Schicksals, von dem man annehmen kann, daß es in den letzten Monaten
seines Lebens in der Gefangenschaft nicht mehr aktives Entscheiden und
nicht mehr aktives Mitgestalten, sondern nur noch Erdulden und Erleiden
gewesen ist.
Die Männer und Frauen
des 20. Juli waren ja keineswegs Ehrgeizlinge oder Draufgänger, die
versucht hätten, das Gesetz des Handelns in einem schon Jahre währenden
Krieg um eigenen Ruhmes willen an sich zu reißen, auch keine
Revolutionäre, die der Absicht gefolgt wären, ihre Ideen oder Ziele dem
Gemeinwesen mit Gewalt aufzuzwingen, sondern Menschen, die aus der
Gewissensnot durch jahrelange Erfahrung sich endlich - und
wahrscheinlich zu spät - dazu durchgerungen hatten, mit dem, was ihnen
zur Verfügung stand, Widerstand zu leisten. Daß dieser Widerstand, der
am 20. Juli 1944 kulminierte, nahezu aussichtslos war, dessen war sich
jeder Klarsichtige durchaus bewußt. Warum sie es trotzdem getan und doch
für notwendig erachtet haben, es zu tun, das zeigt der Bericht eines
engen Freundes Hans Kochs, Dr. Fritz Ernst, der der Nazi-Haft entkam:
„Als wir kurz vor dem 20. Juli nochmals die
Schwere des Kampfes und die geringen
Aussichten auf einen außenpolitischen Erfolg miteinander abwogen, da
sagte er [Hans Koch] mir: ,Fritz, uns bleibt ja keine andere Wahl, um
der Ehre willen. Wie auch der Ausgang, wir müssen zumindest den Willen
zur Wiederherstellung von Treue, Reinheit, Gesinnung und Recht durch die
Tat erhärten, sonst verlieren wir auch für die Zukunft die Grundlagen,
ohne die wir seelisch zugrunde gehen, ohne die wir als Christen und
rechte Deutsche nicht leben können."*
Lit.:
Hans Bernd Gisevius: Bis zum bitteren Ende, Berlin: Ullstein 21964. -
Bundeszentrale für Heimatdienst (Hrg.): 20. Juli 1944, Bonn: Berto
Verlag 1960. - Werner Oehme: Märtyrer der evangelischen Christenheit
1933 -1945, Berlin: Ev. Verlagsanstalt 31985. - Gemeindekirchenrat der
ev. Kirchengemeinde Berlin-Nikolassee (Hrg.): 75 Jahre Evangelische
Kirche Berlin-Nikolassee Berlin o. J. (1985). - Hans-Rainer Sandvoß:
Widerstand in Steglitz und Zehlendorf (=Heft 2 der Schriftenreihe über
den Widerstand in Berlin von 1933 bis 1945), hrsg. vom
Informationszentrum Berlin/Gedenkstätte Deutscher Widerstand, Berlin
1986.
Bild:
privat.
Dorothea Koch-Möckel
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