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Kulturstiftung
der deutschen
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Koch

Hans

Rechtsanwalt und Notar

* 16.8.1893,
Bartenstein/ Ostpr.

† 16.8.1945,
Berlin

                                                                              

 

Der Berliner Rechtsanwalt und Notar Dr. Hans Koch war schon früh Mitglied der Bekennenden Kirche geworden, und für viele Männer und Frauen, die dieser angehörten, wurde er schnell ein gefragter Verteidiger und Ratgeber in ihren Schwierigkeiten mit dem nationalsozialistischen Unrechtsregime. So setzte er sich z.B. als Verteidiger mit großem Engagement und Mut für Pfarrer Gerhard Jacobi, Pfarrer Lic. Wilhelm Niesei, Dr. Hermann Ehlers und Wilhelm von Arnim-Lützlow ein. In dem wohl bedeutendsten Prozeß, an dem Hans Koch als Verteidiger beteiligt war, stand der Pfarrer von Berlin-Dahlem, Martin Niemöller, als Angeklagter vor Gericht. Vom 7. Februar bis zum 2. März 1938 wurde vor dem Sondergericht II beim Landgericht Berlin verhandelt. Hans Koch legte gemeinsam mit seinen beiden Kollegen Justizrat Dr. Willy Hahn und Rechtsanwalt Dr. Horst Holstein die Zerrüttung des Rechts in Hitler-Deutschland offen, wobei alle drei Verteidiger mutig nachwiesen, daß der Staat im Kampf gegen die Kirche unwürdige Mittel gebrauche. Niemöller mußte vom Gericht freigesprochen werden, wurde jedoch - wie bekannt - von der Geheimen Staatspolizei in das KZ Sachsenhausen und später nach Dachau verbracht.

Hans Koch, Sohn eines Gymnasialprofessors im ostpreußischen Bartenstein, war 1903 aus Anlaß der Berufung seines Vaters zum Direktor des Charlottenburger Schiller-Gymnasiums mit den Eltern nach Berlin gekommen und hatte dort am Prinz-Heinrich-Gymnasium 1911 sein Abitur abgelegt. Er studierte zunächst in Königsberg zwei Semester Jura, schlug dann die Offizierslaufbahn ein und wurde als knapp 21jähriger Leutnant in der Marne-Schlacht 1914 schwer verwundet; er geriet in französische Kriegsgefangenschaft, aus der er 1919 zurückkehrte. Für einen Mann, der schwer verwundet worden war, gab es im ohnehin stark reduzierten Heer keine Verwendung mehr, und so nahm Hans Koch entschlossen sein Jura-Studium wieder auf, bestand nach kürzester Zeit mit Glanz seine Prüfungen und wurde zunächst Beamter im Handelsministerium. Obwohl er dort schon nach kurzer Zeit zum Regierungsrat aufgestiegen und durchaus erfolgreich war, hat er bald doch den Beruf ergriffen, der ihm auch Berufung geworden ist, nämlich Anwalt zu sein und das Recht zu verteidigen. Schon früh erkannte er, welch ein Unrechtsregime 1933 an die Macht gelangt war, und so konnte es nicht ausbleiben, daß er schon bald mit den Vertretern dieses Regimes hart zusammenstieß. Als er im Herbst 1935 eine jüdische Industriellen-Familie in einem Enteignungssprozeß zu kompetent und zu furchtlos verteidigte, wurde er kurzerhand verhaftet, ohne daß ihm je eine offizielle Erklärung oder gar ein Gerichtsverfahren gewährt worden wäre, was ihn besonders in seiner Offiziersehre - in den Enteignungsprozeß war auch die Armee verwickelt gewesen - und in seiner Standesehre als Anwalt verletzte. Ende des Jahres wurde er aus dem Gefängnis wieder entlassen.

Sofort nach Ausbruch des Zweiten Weltkrieges wurde Hans Koch als Reserveoffizier einberufen, kam aber seiner Verwundung wegen nicht an die Front, sondern fand beim Rüstungsamt des Oberkommandos der Wehrmacht (OKW) in Berlin Verwendung. So konnte er gleichzeitig weiter als Anwalt tätig sein und hatte mit dieser doppelten Berufstätigkeit offenbar Verbindung zu zivilen wie auch zu militärischen Widerstandsgruppen. Die Stellung, die Koch im Widerstand eingenommen hat, kennen wir nicht. Wir wissen nur, daß er eine Rolle gespielt haben muß, denn es ist verbürgt, daß er unter einer Regierung Goerdeler als Reichsgerichtspräsident vorgesehen war. Das setzte eine Persönlichkeit voraus, die nicht nur eine aufrichtige Gesinnung unter Beweis gestellt, sondern auch die Bereitschaft zu erkennen gegeben hatte, am Widerstand gegen Hitler mitzuwirken. Daß er von den Nationalsozialisten als solch ein aktiver Gegner eingestuft worden ist, ist auch dadurch erhärtet, daß er nach dem Attentat vom 20. Juli 1944 - ebenso wie seine Frau und die älteste, in Berlin lebende Tochter - verhaftet und im Reichssicherheitshauptamt in der Prinz-Albrecht-Straße festgehalten wurde, was denjenigen widerfuhr, die sozusagen zur besonderen Verfügung der Ermittlungsbehörden gehalten werden sollten. Unsere Unkenntnis seiner Rolle im deutschen Widerstand gegen den Nationalsozialismus beruht auf der (von ihm offensichtlich beherzigten) Notwendigkeit, daß Menschen in seiner Lage möglichst nichts Geschriebenes hinterlassen und auch ihre Freunde und Verwandten mit Nachrichten - den einschlägigen Nachrichten - nur sehr spärlich versorgen durften, um diese nicht zu gefährden bzw. auch nicht zu einer Gefährdung für andere werden zu lassen. Hans Koch wurde in der Nacht vom 23. auf den 24. April 1945 in Berlin - die russische Armee hatte die Stadt bereits erreicht, die Innenstadt war jedoch noch umkämpft - auf einem Ruinengrundstück in der Nähe seines Kerkers in der Prinz-Albrecht-Straße zusammen mit Klaus Bonhoeffer und Albrecht Haushofer von der SS ermordet. Sein Tod ohne Gerichtsverhandlung, ohne jede weitere Begründung durch die Gestapo ist die Besiegelung eines Schicksals, von dem man annehmen kann, daß es in den letzten Monaten seines Lebens in der Gefangenschaft nicht mehr aktives Entscheiden und nicht mehr aktives Mitgestalten, sondern nur noch Erdulden und Erleiden gewesen ist.

Die Männer und Frauen des 20. Juli waren ja keineswegs Ehrgeizlinge oder Draufgänger, die versucht hätten, das Gesetz des Handelns in einem schon Jahre währenden Krieg um eigenen Ruhmes willen an sich zu reißen, auch keine Revolutionäre, die der Absicht gefolgt wären, ihre Ideen oder Ziele dem Gemeinwesen mit Gewalt aufzuzwingen, sondern Menschen, die aus der Gewissensnot durch jahrelange Erfahrung sich endlich - und wahrscheinlich zu spät - dazu durchgerungen hatten, mit dem, was ihnen zur Verfügung stand, Widerstand zu leisten. Daß dieser Widerstand, der am 20. Juli 1944 kulminierte, nahezu aussichtslos war, dessen war sich jeder Klarsichtige durchaus bewußt. Warum sie es trotzdem getan und doch für notwendig erachtet haben, es zu tun, das zeigt der Bericht eines engen Freundes Hans Kochs, Dr. Fritz Ernst, der der Nazi-Haft entkam: „Als wir kurz vor dem 20. Juli nochmals die Schwere des Kampfes und die geringen Aussichten auf einen außenpolitischen Erfolg miteinander abwogen, da sagte er [Hans Koch] mir: ,Fritz, uns bleibt ja keine andere Wahl, um der Ehre willen. Wie auch der Ausgang, wir müssen zumindest den Willen zur Wiederherstellung von Treue, Reinheit, Gesinnung und Recht durch die Tat erhärten, sonst verlieren wir auch für die Zukunft die Grundlagen, ohne die wir seelisch zugrunde gehen, ohne die wir als Christen und rechte Deutsche nicht leben können."*

Lit.: Hans Bernd Gisevius: Bis zum bitteren Ende, Berlin: Ullstein 21964. - Bundeszentrale für Heimatdienst (Hrg.): 20. Juli 1944, Bonn: Berto Verlag 1960. - Werner Oehme: Märtyrer der evangelischen Christenheit 1933 -1945, Berlin: Ev. Verlagsanstalt 31985. - Gemeindekirchenrat der ev. Kirchengemeinde Berlin-Nikolassee (Hrg.): 75 Jahre Evangelische Kirche Berlin-Nikolassee Berlin o. J. (1985). - Hans-Rainer Sandvoß: Widerstand in Steglitz und Zehlendorf (=Heft 2 der Schriftenreihe über den Widerstand in Berlin von 1933 bis 1945), hrsg. vom Informationszentrum Berlin/Gedenkstätte Deutscher Widerstand, Berlin 1986.

Bild: privat.

Dorothea Koch-Möckel


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