Der Arztsohn
besuchte das
Maria-Magdalenen-Gymnasium
seiner
Vaterstadt
(Abitur
1903) und
studierte an
der
Universität
Berlin,
Breslau und
Genf.
Referenten
seiner
Berliner
Dissertation
(1910) über
die
Eheauffassung
des
ausgehenden
deutschen
Mittelalters
waren M.
Tangl und G.
Roethe.
Seine in der
Erstfassung
1919
abgeschlossene
Breslauer
Habilitationsschrift
(veröffentlicht
1922,
gewidmet dem
Religionsphilosophen
Julius
Guttmann)
behandelte
die Anfänge
des
Gemeinwesens
der Stadt
Köln, mit
dem
Untertitel
„Zur
Entstehung
und ältesten
Geschichte
des
deutschen
Städtewesens“;
sie schöpft
aus der
reichen
Überlieferung
der
rheinischen
Metropole,
um in
unmittelbarer
Auseinandersetzung
mit der
grundsätzlichen
Nachlaßstudie
von Max
Weber in
individualisierender
Untersuchung
der Frage
nachzugehen,
ob die
wesentlichen
Bestandteile
der
Stadtverfassung
durch einen
schöpferischen
Akt ins
Dasein
gerufen
worden
seien. Die
scharfsinnige
Auswertung
zeitgenössischer
literarischer
Äußerungen
und
topographischer
Aufschlüsse
sollten
Kennzeichen
auch der
späteren
Forschungen
K's auf dem
Felde der
ostdeutsch-ostmitteleuropäischen
Siedlungsgeschichte
sein. Schon
während der
Beschäftigung
mit der
großen
Kölner
Monographie
konnte er zu
einer neuen
Würdigung
eines
besonders
dramatischen
Kapitels in
der
Geschichte
seiner
Vaterstadt
mit dem 1916
erschienen
Buche „Der
Widerstand
Breslaus
gegen Georg
von
Podiebrad“
beitragen.
Koebners
Vorlesungen
als
Privatdozent
(1920) und
a.o. Prof.
(1924, dazu
in den drei
Wintern
1930/33
Vertreter
des in Kairo
als
Gastprofessor
wirkenden
mediävistischen
Ordinarius
Hermann
Aubin trugen
schon früh
ein
interdisziplinäres
Gepräge; zu
seinen
Seminaren
gehörten
Interpretationen
des hl.
Thomas
(zusammen
mit dem
juristischen
Privatdozenten
Prausnitz)
und die
Erarbeitung
einer
historischen
Städtekarte
für
Schlesien;
mit dem
Slawisten
Paul Diels
erstellte er
die 1935
veröffentlichte
Studie über
das „Zaudengericht
in Böhmen,
Mähren und
Schlesien“.
Trotz seiner
Entlassung
am 29. April
1933 auf
Grund des
NS-Gesetzes
zur
Wiederherstellung
des
Berufsbeamtentums
ließ man
amtlicherseits
seine
Mitreise in
der
deutschen
Delegation
zum
Warschauer
Internationalen
Historiker-Kongreß
(29. Juni -
2. Juli
1933) noch
zu. Dann
fiel er
unter die
volle
Schwere des
neuen
Gesetzes.
Seine
Berufung auf
den
Lehrstuhl
für neue
Geschichte
an der
Hebräischen
Universität
Jerusalem
stellte
seine bisher
dem
Mittelalter
gewidmete
akademische
Lehrtätigkeit
naturgemäß
vor neue
Aufgaben,
doch
ermöglichte
seine
nunmehrig
britische
Staatsbürgerschaft
ihm mehrfach
noch private
Reisen in
das
schmerzlich
sich
wandelnde
Vorkriegsdeutschland
und damit
die
Fortführung
mancher
begonnener
Studien.
Seine
Veröffentlichungen
galten
sowohl der
europäischen
Siedlungs-
und
Kolonisationsgeschichte
(im Rahmen
der
Cambridge
Economic
History) wie
dem
Fragenkreis
des
Imperialismus.
In deutscher
Sprache
erschien
noch ein
Jahr vor
seinem Tode
das mit
seiner Frau
Gertrud
gemeinsam
verfaßte
Werk „Vom
Schönen und
seiner
Wahrheit.
Eine Analyse
ästhetischer
Erlebnisse“
(Berlin
1957). Die
letzten drei
Jahre nach
Eintritt in
den
Ruhestand
(1954)
verbrachte
er in
Großbritannien.
Im März 1981
richtete die
Universität
Jerusalem
einen
Lehrstuhl
für deutsche
Geschichte
ein, welcher
den Namen
Koebners
trägt, um
damit (dpa)
einen
Wissenschaftler
zu ehren,
„der in
Deutschland
und Israel
durch seine
semantischen
Untersuchungen
politischer
Begriffe im
Laufe der
Geschichte
internationale
Beachtung
gefunden
hat“.
Lit.:
Hermann
Aubin, Die
letzte
Historikergeneration
an der
Universität
Breslau.
Erinnerungen.
Vierteljahresschrift
Schlesien
8.1961, S.
133-138 und
191. –
Richard
Koebner and
Helmut Dan
Schmidt,
Imperialism.
The Story
and
Significance
of a
Political
Word
1840-1960.
Cambridge
1964 (ebd.
Vorspann von
Herbert
Butterfield:
„Richard
Koebner“). –
Kürschners
Deutscher
Gelehrten-Kalender
1928/29, Sp.
1198. –
Publications
of the Leo
Baeck
Institute of
Jews from
Germany,
Year Book
III, London
1958 (Foto
Richard
Koebners ebd.
nach S.
XVIII).
Ludwig Petry