In der
langen und
illustren
Reihe der
Danziger
Geschichtsschreiber
nimmt
Gottfried
Lengnich
eine Schlüsselstellung
ein. Der
Sohn eines
begüterten
Danziger
Kaufmanns
kam
frühzeitig
in die
Schule,
erlernte
auch die
polnische
Sprache und
ging 1710
nach Halle,
um
Rechtswissenschaft
und
Geschichte
zu
studieren.
Hier schloß
er sich dem
Thomasius-Schüler
Gründling
an, der ihn
an seiner
erfolgreichen
Monatsschrift
„Hallische
Bibliothek“
beteiligte.
Nach dem
Erwerb des
Dr. jur.
1713 strebte
Lengnich
eine
Laufbahn in
der
Halleschen
Juristenfakultät
an, kehrte
jedoch im
selben Jahr
auf Anraten
seines
Gönners, des
Danziger
Syndikus
Albrecht
Rosenberg,
in seine
Vaterstadt
zurück. Er
hielt
zunächst
Schülern des
Akademischen
Gymnasiums
private
Vorlesungen
über
Geschichte
und
Staatsrecht
des
Königreichs
Polen, der
Lande
Preußen und
der Stadt
Danzig,
womit
bereits der
Rahmen
abgesteckt
ist, in dem
er sich
fortan
lebenslang
bewegen
sollte.
Seine ersten
Untersuchungen
galten der
Geschichte
Polens, die
er in seiner
„Polnischen
Bibliothek“
(1718/19)
auf ein
quellengerechtes
Fundament
stellte, sie
in bewußt
aufklärerischer
Manier von
den
bisherigen
übertriebenen
Wundergeschichten
reinigte und
bei der
Betrachtung
des
preußisch-polnischen
Verhältnisses
eine
eindeutige
Position
zugunsten
der
preußenländischen
Autonomie
bezog.
Nachdem er
in diesen
Arbeiten,
die bereits
ein
wissenschaftlich-politisches
Programm
erkennen ließen,
eine klare
Richtung
vorgegeben
hatte,
erhielt er
vom Danziger
Rat 1721 den
Auftrag, die
bis 1525
reichende
„Preußische
Chronik“ des
Caspar
Schütz
fortzusetzen,
womit –
neben einem
festen
Gehalt – der
Zugang zum
Ratsarchiv
verbunden
war. Damit
eröffnete
sich für
Lengnich die
Möglichkeit,
die
unmittelbaren
Zeugnisse
auszuwerten
und sie in
einer den
strengen
verfassungsrechtlichen
Grundsätzen
verpflichteten
Geschichtsschreibung
zum Sprechen
zu bringen.
In
zielstrebiger
und
unermüdlicher
Arbeit schuf
er im Laufe
eines
Menschenalters
(1722-1755)
sein
wichtigstes
Werk, die
„Geschichte
der
Preußischen
Lande
Königlich
Polnischen
Anteils“ in
9 Bänden,
„nicht nur
die
bedeutendste
Leistung im
Lebenswerk
dieses
Danzigers,
sondern
überhaupt
die reifste
Frucht der
ganzen
geistig-politischen
Bewegungen
des Landes,
ein Spiegel
seines
politischen
Bewußtseins
und die
einzige
zusammenfassende
Darstellung
seines
geschichtlichen
Weges“ (Schieder).
Wenn
Lengnich mit
den
Landtags-Rezessen
hauptsächlich
die gleichen
Quellen
benutzt hat
wie Schütz,
so geht er
doch
erheblich
kritischer
vor, zieht
die
Ratskorrespondenz
und die
diplomatischen
Schriftwechsel
heran und
überwindet
gleichsam
die bloß
beschreibende,
chronikhafte
Darstellungsweise
früherer
Epochen. Er
liefert
keine
Landesgeschichte
im engeren
Sinn, etwa
mit der
Beschreibung
örtlicher
Vorkommnisse,
sondern er
verknüpft
die
geschichtlichen
Abläufe mit
den
Prinzipien
des „Jus
publicum“,
des
allgemeinen
Staatsrechts,
indem er
sich strikt
an den
Wortlaut der
Rezesse,
Protokolle
und
sonstigen
schriftlichen
Belege hält
und dadurch
ein stets
nachprüfbares
Kompendium
für die
aktuten
staatsrechtlichen
Probleme der
Gegenwart
verfaßt.
Denn auf die
damalige
politische
Situation
blieb
Lengnichs
Werk nicht
ohne
belebenden
Einfluß –
lag doch der
Schwerpunkt
der
Darstellung
auf der
Auseinandersetzung
um die
preußischen
Landesrechte
und schärfte
somit den
Blick der
Zeitgenossen
in dem seit
1569 (Lubliner
Union)
unnachsichtig
geführten
Kampf um die
Autonomie
des
Königlichen
Preußen.
Lengnich
wollte
politisch-erzieherisch
wirken,
er prangerte
insgeheim
die
Laschheit
und
Uneinigkeit
der
preußischen
Stände an
und setzte
ein Fanal
zur
Verteidigung
des
„besonderen
Staates“
Preußen, wie
er die
Position des
damaligen
Westpreußen
deklarierte.
Seine
Stellung
hatte sich
inzwischen
gefestigt;
im Jahr 1729
berief ihn
der Danziger
Rat zum
Professor
der
Dichtkunst
und
Beredsamkeit
am
Akademischen
Gymnasium,
und an
weiteren in-
und ausländischen
Ehrbezeugungen
hat es nicht
gefehlt.
Sowohl der
polnische
Adel als
auch der
sächsisch-polnische
Hof zogen
ihn in
wissenschaftlichen
oder
politischen
Fragen zu
Rate. Aus
der damit
einhergehenden
stärkeren
Beschäftigung
mit der
Vergangenheit
Polens
erwuchs der
kurze Abriß
der
„Polnischen
Geschichte
von den
Zeiten Lechs
an bis auf
den Tod
Augusti II.“
(1740). Er
bildete den
Auftakt zum
zweiten
großen Werk
Lengnichs,
der
Geschichte
des
polnischen
Staatsrechts
(Jus
Publicum
Regni Poloni,
1742/46),
das den
ersten
gelungenen
Versuch
eines
polnischen
Verfassungsrechts
von
bleibendem
Wert
darstellt
und
Lengnichs
Ruf als
Rechtsgelehrten
weiter
festigte.
Auch hier um
unbedingte
Quellentreue
bemüht,
unterstreicht
er bewußt
den
föderativen
Charakter
des
polnischen
Unionsstaates
und weiß
damit die
staatsrechtlichen
Auffassungen
seiner
Darlegung
geschickt
mit der
eigenen
Tendenz zur
Proklamation
der
preußischen
Sonderrechte
zu
verbinden.
Nach Abschluß
dieser
Arbeit wurde
Lengnich
dann stärker
in die
Alltagspolitik
hineingezogen.
Als um die
Jahrhundertmitte
der Danziger
Verfassungskonflikt
in voller
Schärfe
ausbrach und
König August
III. zum
Eingreifen
veranlaßte,
wurde
Lengnich zum
Anwalt der
Dritten
Ordnung (und
damit als
Opponent der
Ratsoligarchie)
bestellt –
eine
Position,
die großes
diplomatisches
Geschick
verlangte.
Daß er das
Vertrauen
beider
Seiten
besaß, zeigt
die ihm 1749
übertragene
Professur
für
Rechtswissenschaft
und
Geschichte
am
Gymnasium,
der im Jahr
darauf die
ehrenvolle
Ernennung
zum Syndikus
der Stadt
Danzig
folgte. Der
allseits
anerkannte
und
geschätzte
Staatsrechtler
war auf dem
Höhepunkt
seiner
Laufbahn
angelangt.
Trotz aller
diplomatischen
Gewandtheit
und seiner
Kontakte zum
Warschau-Dresdener
Hof
erreichte
Lengnich
jedoch
keinen
Durchbruch
im Danziger
Verfassungskampf:
Die Stadt
mußte sich
dem
königlichen
Schiedsspruch
unterwerfen.
Zugleich
erhielt er
vom König
den Auftrag
zu einer
Darlegung
von Danzigs
Rechtsstellung
und seines
Verhältnisses
zur Krone
Polen.
Dieses war
der Anstoß
zur letzten
großen
Forschungsarbeit
Lengnichs,
„Der Stadt
Danzig
Verfassung
und Rechte“,
der er sich
in
vieljährigem
Studium
widmete,
indessen er
auf das Veto
des Rates
hin von
einer
Drucklegung
absehen
mußte. Denn
hier wie bei
allen
früheren
Untersuchungen
blieb
Lengnich
seiner
politischen
Überzeugung
treu, indem
er jegliches
Recht des
polnischen
Staates an
der Stadt
Danzig
abstritt und
lediglich
die
einzelnen
Vorbehalte
der Krone
formulierte,
jetzt
freilich mit
klareren und
eindeutigeren
Wendungen
als je
zuvor.
Dieses
„Jus
Publicum
Civitatis
Gedanensis“,
erst im Jahr
1900 vom
Westpreußischen
Geschichtsverein
ediert, ist
eine durch
die
Erfahrungen
der
Geschichte
geläuterte
Kodifikation
der Danziger
Stadtverfassung
und zugleich
eine
Fundgrube
für die
Stadtgeschichte
überhaupt.
Weitere
staatsrechtliche
Denkschriften
und
diplomatische
Missionen
untermauerten
Lengnichs
Stellung als
unbeirrten
Verfechter
der Rechte
und der
autonomen
Verfassung
des
Königlichen
Preußen.
Wegen seiner
intimen
Kenntnis der
polnischen
Verhältnisse
und der
Wertschätzung
der dortigen
Oberen hat
man ihm von
polnischer
Seite eine
national
zwiespältige
Haltung
nachzusagen
versucht.
Wie verfehlt
solche
Deutungen
sind, zeigt
der Blick in
jedes seiner
Werke, in
denen uns
der
unbestechliche
Chronist und
der
Wortführer
eines
preußischen
Stammes- und
Heimatbewußtseins
gegentritt,
der zu allen
Zeiten
seines
langen
Lebens ein
echter
Repräsentant
des
deutschen
Bürgertums
gewesen ist.
Lit.: ADB Bd. 18 (1883); NDB Bd. 14 (1985); Altpreuß.
Biographie
Bd. I
(1944);
August
Bertling:
Katalog der
die Stadt
Danzig
betreffenden
Handschriften
der Danziger
Stadtbibliothek
(= Katalog
d. Danziger
Stadtbibliothek,
I), Danzig
1892 (mit
Werkeverzeichnis);
Otto Günther
(Hrsg.): Des
Syndicus der
Stadt Danzig
Gottfried
Lengnich Ius
Publicum
Civitatis
Gedanensis
oder der
Stadt Danzig
Verfassung
und Recht,
Danzig 1900
(Quellen u.
Darstellungen
z. Gesch.
Westpreußens,
1); Theodor
Schieder:
Deutscher
Geist und
ständische
Freiheit im
Weichsellande.
Politische
Ideen und
politisches
Schrifttum
in
Westpreußen
von der
Lubliner
Union bis zu
den
polnischen
Teilungen
(1569-1772/93),
Königsberg
1940; Łukasz
Kurdybacha:
Stosunki J
polsko-gdanskie
w XVIII
wieku [Die
kulturellen
Beziehungen
zwischen
Polen und
Danzig im
18.
Jahrhundert],
Danzig 1937.
Peter
Letkemann