Den stets
wiederkehrenden
Grundgedanken
in seinen
historischen
Forschungen
hat Mascov
folgendermaßen
formuliert:
„Der
Endpunkt der
Historie ist
die
Wahrheit.“
In diesem
maßgebenden
Gesichtspunkt
sieht er die
spezielle
Eigenart
moderner
Geschichtswissenschaft.
„Aus der
Historie
einen Roman
zu machen“,
ein in der
historischen
Publizistik
seiner Zeit
recht
verbreitetes
Bestreben,
wurde durch
ihn daher
als
Effekthascherei
verurteilt.
Wenn er auch
nicht zu den
bahnbrechenden
Denkern
seiner Zeit
zu rechnen
ist, die der
Historiographie
ganz neue
Ziele
setzten und
der
Forschung
eine ganz
neue
Richtung
gaben, so
markiert
seine
Tätigkeit
als
Professor in
Leipzig von
1719 bis
1761 im
Anschluß an
die Lehr-
und
Wanderjahre
des
gebürtigen
Danzigers
gleichwohl
eine
maßgebende
Wende in der
Geschichtswissenschaft.
Er nämlich
war es, der
zusammen mit
dem
kursächsischen
Staatsmann
und
Historiker
Graf
Heinrich von
Bünau „die
theologische
Betrachtung
der
Geschichte
endgültig
überwand“,
sich die
Anregungen,
die von
Pufendorf,
Leibniz und
Thomasius
für die
Erfassung
des
staatlichen
Lebens
gegeben
worden
waren, voll
zunutze
machte und
von diesen
Voraussetzungen
her daran
ging, „die
Vergangenheit
des
deutschen
Volkes und
Reiches im
Zusammenhang
und nach
allen Seiten
der
Entwicklung
zu
erforschen“.
Darin hat
man ganz
gewiß einen
bedeutenden
Fortschritt
gegenüber
der
Behandlung
allgemeiner
historischer
Fragen und
Probleme
durch
Professoren
der Poesie
und
Beredsamkeit
zu sehen, in
deren Gebiet
die
Erforschung
der
Geschichte
bisher
gefallen
war, und
zwar als ein
Teil der „Humanioria“,
ebenfalls
gegenüber
der
Territorialgeschichte,
die ihre
Aufgabe in
der
Untersuchung
der
landesherrlichen
Geologie
sowie den
damit in
engem
Zusammenhang
stehenden
Besitzverhältnissen
und
Besitzveränderungen
sah. Das
Entscheidende
an der neuen
Art der
durch und
seit Johann
Jakob Mascov
bewirkten
Geschichtsbetrachtung
und damit
der
Geschichtsschreibung
war ihre
enge
Verbindung
mit dem
Staatsrecht,
und dies
deshalb,
weil die
seinerzeitigen
Historiker
in ihrer
Mehrzahl
Professoren
des
Staatsrechts
oder
Staatsmänner
waren, für
die daher
Fragen des
Rechts, der
Verfassung
und der
Staatsführung
eine
hervorragende
Rolle
spielten.
Bei Mascov,
der
ebenfalls
Jurist war,
sind
staatsrechtliche
Probleme
stets von
besonderer
Bedeutung.
Zumal ist es
die
Notwendigkeit
einer
inneren
gesetzlichen
Konsolidierung
eines jeden
Staatswesens,
die er immer
wieder in
der
Geschichte
bestätigt
findet. Sie
wird ergänzt
durch die
Vereinigung
von
fürstlicher
Lenkung und
ständiger
Mitwirkung
des Volkes.
Maßgebende
Grundlage
des festen
staatlichen
Bestandes
ist die
Zufriedenheit
der
Untertanen
und ihre
Zuneigung
zum
Oberhaupt.
Unvoreingenommmenheit
verlangt
Mascov vom
Historiker
als
wesentliche
Voraussetzung
für
gediegene
wissenschaftliche
Forschung.
Insbesondere
politische
Parteilichkeit
wollte er
aus der
Forschung
verbannt
wissen.
Ebenso
nachdrücklich
wie
Unvoreingenommenheit
verlangte er
vom
Historiker
Solidität
und
Gediegenheit
bei seiner
Forschungsarbeit.
Niemals
dürfe
unbegründetn
Ideen oder
gar
„Mutmaßungen“
Platz
eingeräumt
werden, mehr
habe er sich
gewissenhaft
an
gesicherten
Nachrichten
orientieren,
denn
schließlich
gehe es um
nicht
weniger, als
die Wahrheit
festzustellen.
„Bei weiter
zurück
liegenden
Vorgängen
kann man
keine andere
Sicherheit
verlangen
und
gewähren,
als welche
sich durch
alte
Historicos
bestellen
läßt, die,
so lange ihr
Zeugnis
nicht der
Nachlässigkeit
und
Parteilichkeit
halber
verdächtig
ist, von den
Gelehrten
ohne
Widerspruch
angenommen
werden.“ Die
Geschichte
soll also
aufgrund
gesicherter
Quellen
geschrieben
werden, und
dies
nüchtern und
sachlich.
Von der
Ausschmückung
historischer
Ereignisse
und
Persönlichkeiten
hält Mascov
nichts.
Unter allen
Umständen
hat der
historisch
Forschende
eine
uneingeschränkte
Nachprüfung
seiner
Aussagen und
Feststellungen
zu
ermöglichen.
Das wird
dadurch
erreicht,
daß er seine
Quellen
nennt. Sind
diese
Voraussetzungen
nicht
gegeben,
kann nach
Mascovs
Auffassung
eine
historische
Untersuchung
keinen
Anspruch auf
Wissenschaftlichkeit
erheben.
Große
Sorgfalt
widmet
Mascov auch
der
geographischen
Genauigkeit,
denn dadurch
könnten
Aussagen zu
Vorgängen
präzisiert,
auch ad
absurdum
geführt
werden.
Schließlich
gehört für
ihn zu den
unverzichtbaren
Voraussetzungen
beim Bemühen
um
Zuverlässigkeit
hinsichtlich
der
Darstellung
„historischer
Ereignisse
eine
kritische
Einstellung
gegenüber
„fabelhaften“
Nachrichten.
Die Fabel
betrachtet
er als eine
Erzählung,
die des
realen
Grundes
entbehrt.
Derartige
Voraussetzungen
hat Mascov
nicht nur
als
unabdingbar
für anderen
gefordert;
sie waren
zunächst und
vor allem
maßgeblich
für ihn
selbst bei
der
Abfassung
seiner
wissenschaftlichen
Arbeiten.
Daher war er
bemüht,
Urkunden,
Äußerungen
der
handelnden
Personen wie
Briefe,
Münzen,
Inschriften
etc. als
Belege für
seine
Aussagen
heranzuziehen.
Als
besonders
zuverlässig
erachtete er
Äußerungen
von
Zeitgenossen
in den
Fällen, in
denen sie
den
fraglichen
Ereignissen
teilgenommen
hatten,
entweder
aktiv oder
passiv. Auch
die Aussagen
von
Personen,
die
indirekt,
aufgrund vom
Hörensagen,
über
Ereignisse
berichten,
waren
wertvoll.
Differieren
zwei
Berichte
verschiedenen
Alters
hinsichtlich
ihres
Inhaltes,
dann
entscheidet
Mascov sich
generell für
den älteren.
Wie später
für Leopold
von Ranke,
so war,
insgesamt
betrachtet,
für von
Mascov der
Grundsatz
maßgebend,
daß der
Historiker
nicht
richten und
lehren,
sondern
lediglich
zeigen
solle, „wie
es
eigentlich
gewesen“.
Werke
(Auswahl):
Geschichte
der
Teutschen
(bis zum
Ende der
Merowinger),
2 Bde.
(1726-37);
Commentarii
de rebus
imperii
Romano-Germanici
(von Konrad
I. bis
Konrad
III.), 3
Bde.
(1741-53);
Einleitung
zu den
Geschichten
des
römisch-teutschen
Reiches, bis
1740 (1747).
Lit.:
Woldemar
Goerlitz,
Die
historische
Forschungsmethode
Johann Jakob
Mascovs,
Diss.
Leipzig
1901.
Konrad Fuchs