„Boris
Meissner ist
nicht nur
zum großen
Anreger der
ostwissenschaftlichen
Forschung
und
insbesondere
der
Ostrechtsforschung
geworden,
sondern sein
Name ist mit
ihr
untrennbar
verbunden“.
Diese
Feststellung
steht in der
Laudatio,
mit der
Meissner als
neues
Mitglied der
Rheinisch-Westfälischen
Akademie der
Wissenschaften
1981 geehrt
wurde. Die
Rechtswissenschaften
und die
tiefgehende
Kenntnis des
Ostens und
seiner
Menschen
sind
Meissner
bereits in
seinem
deutschbaltischen
Elternhaus
vertraut
geworden.
Sein Vater
war Richter
in der
westrussischen
Stadt
Pleskau (Pskow),
aus der die
Familie nach
dem
Zusammenbruch
des
Zarenreiches
nach Estland
zurückkehrte,
wo der junge
Boris in
Pernau
aufwuchs.
Das Studium
der
Wirtschafts-
und
Rechtswissenschaften
begann er
1932 an der
Universität
Dorpat, wo
er den Grad
des Dipl.
rer. oec.
erwarb, und
das er nach
der
Umsiedlung
1940 an der
Universität
Posen mit
dem
juristischen
Staatsexamen
abschloß.
Nach
Wehrdienst
und
Kriegsgefangenschaft
folgte die
Promotion
zum Dr. jur.
an der
Universität
Hamburg.
Seine
wissenschaftliche
Laufbahn
führte
Meissner von
der
Forschungsstelle
für
Völkerrecht
und
ausländisches
öffentliches
Recht an der
Universität
Hamburg seit
1946 auf das
Ordinariat
für
Ostrecht,
Politik und
Soziologie
Osteuropas
195S an der
Universität
Kiel und
schließlich
1964 an die
Universität
Köln, wo er
bis zu
seiner
Emeritierung
den
Lehrstuhl
für Ostrecht
bekleidete.
Nicht nur
mit seiner
Lehrtätigkeit
hat Meissner
für einen
wissenschaftlichen
Neubeginn
der
deutschen
Ostforschung
gesorgt, für
die aus
seiner
Schule eine
Reihe
jüngerer
Lehrstuhlinhaber
an deutschen
Universitäten
gekommen
ist, auf ihn
geht auch
eine breit
gefächerte
institutionelle
Grundlage
dieses
Forschungsgebietes
zurück. Dazu
gehören das
Kieler
Seminar für
Politik,
Gesellschaft
und Recht
Osteuropas,
das Kölner
Institut für
Ostrecht und
das
Bundesinstitut
für
ostwissenschaftliche
und
internationale
Studien in
Köln.
Überhaupt
ist die
Liste der
Institutionen
lang, in
denen
Meissner
leitend oder
beratend
tätig war
oder ist:
Lenkungsausschuß
des
Arbeitskreises
für
Ost-West-Fragen
beim
Auswärtigen
Amt,
Deutsche
Gesellschaft
für
Osteuropakunde,
Göttinger
Arbeitskreis,
Carl-Schirren-Gesellschaft,
Georg-Dehio-Gesellschaft,
Karl-Ernst-von
Baer-Stiftung,
Baltische
Historische
Kommission,
Baltische
Gesellschaft
in
Deutschland,
Deutsche
Stiftung für
UNO-Flüchtlingshilfe,
Internationales
Institut für
Nationalitätenrecht
und
Regionalismus,
Studiengruppe
für Politik
und
Völkerrecht,
Studiengruppe
für
gegenwartsbezogene
Baltikumsforschung,
Ostkolleg in
Köln.
Meissners
Sachkenntnis
war auch im
Auswärtigen
Amt gefragt,
dem er von
1953 ab
angehört
hat. Die
ersten drei
Jahre
leitete er
das Referat
Sowjetunion,
von 1956 bis
1958 war er
erster
Botschaftssekretär
an der
Deutschen
Botschaft in
Moskau, um
dann bis
1959 das
Strukturreferat
der
Ostabteilung
des Amtes in
Bonn zu
leiten. In
diesen
Positionen
war er
sowohl an
Adenauers
Verhandlungen
1955 in
Moskau als
auch an
sämtlichen
Deutschlandkonferenzen
der Jahre
1954 bis
1959
beteiligt.
Diese
Verbindung
von
wissenschaftlicher
Forschung
und
diplomatischer
Erfahrung
hat
Meissners
Persönlichkeit
geprägt. Ihr
Verhältnis
zueinander
hat er wie
folgt
beschrieben:
„Die Politik
wird stets
ihre
Entscheidungen
in eigener
Verantwortung
zu treffen
haben. Sie
wird aber
nur dann
erfolgreich
sein können,
wenn sie die
Erkenntnisse
der
Wissenschaft
gebührend
zur Kenntnis
nimmt und
sie in
hinreichendem
Maß«
berücksichtigt“.
Für seine
Verdienste
beim Aufbau
der
Ostforschung
wurde
Meissner
1969 mit dem
Bundesverdienstkreuz
I. Kl.
ausgezeichnet.
Der „Bund
der
Vertriebenen“
würdigte
sein
Eintreten
für eine
gerechte
Lösung der
Deutschlandfrage
mit der
„Plakette
für
Verdienste
um den
deutschen
Osten und
das
Selbstbestimmungsrecht“.
Werke:
(ausgewählt):
Rußland im
Umbruch. Der
Wandel in
der
Herrschaftsordnung
und sozialen
Struktur der
Sowjetunion,
1951; Die
Internationale
Arbeitsorganisation,
1952;
Rußland, die
Westmächte
und
Deutschland.
Die
sowjetische
Deutschlandpolitik
1943-1953,1953;
Die
Kommunistische
Partei der
Sowjetunion
vor und nach
dem Tode
Stalins,
1954; Das
Ostpack-System,
1955; Die
Sowjetunion,
die
baltischen
Staaten und
das
Völkerrecht,
1956;
Sowjetrußland
zwischen
Revolution
und
Restauration,
1956; Das
Ende des
Stalin-Mythos,
1956;
Rußland
unter
Chruschtschow,
1960, Der
Warschauer
Pakt, 1962;
Sowjetunion
und
Selbstbestimmungsrecht,
1962; Die
Parteiprogramme
der KPdSU
1903-1961,1962;
Sowjetunion
und
Völkerrecht
1917-1962,
1963; die
Breshnev-Doktrin.
Das Prinzip
des
proletarischen-sozialistischen
Internationalismus
und die
Theorie von
den
verschiedenen
Wegen zum
Sozialismus,
1969; Die
deutsche
Ostpolitik.
Kontinuität
und Wandel.
Dokumentation,
1970; The
Breshnew-Doctrine,
1970;
Moskau-Bonn.
Die
Beziehungen
zwischen der
Sowjetunion
und der
Bundesrepublik
Deutschland
1955-1973 –
Dokumentation
mit
Einführung,
1975; The
Soviet
Conception
of
Coexistence
and the
Conference
on Security
and
Cooperation
in Europe,
1975; Das
Sowjetsystem
und seine
Wandlungsmöglichkeiten,
1976; Die
sowjetische
Stellung zum
Krieg und
zur
Intervention,
1978. Ferner
zahlreiche
Aufsätze
über
Ostrecht,
Nationalitätenrecht,
Selbstbestimmungsrecht,
Innen- und
Außenpolitik
der
Sowjetunion,
Entspannungspolitik
usw. in
Sammelwerken,
Lexika,
Zeitschriften.
Mitherausgeber
der
Zeitschriften:
Internationales
Recht und
Diplomatie,
Osteuropa-Recht,
Europa-Archiv,
Recht in Ost
und West,
Internationales
Bulletin zur
Ostrechtsforschung,
Moderne
Welt.
Herbert
Marzian
(1985)