Albert Mosse
stammte aus
einer
kinderreichen
jüdischen
Arztfamilie.
Sein Vater,
Dr. Marcus
Mosse
(1807-1865),
hatte vor
1828 den
Familiennamen
Moses in
Mosse
geändert.
Nach dem
Besuch der
Gymnasien in
Lissa und
Guben
studierte
Albert Mosse
von 1865 bis
1868 an der
Universität
Berlin Jura.
Da er als
Freiwilliger
am Krieg von
1870/71
teilnahm,
konnte er
seine
weitere
Ausbildung
erst 1873
mit dem
Assessorexamen
abschließen.
Im Jahre
1876 wurde
er
Kreisrichter
in Spandau
bei Berlin,
von wo er
1879 als
Stadtrichter
nach Berlin
wechselte
und noch im
selben Jahr
zum
Amtsrichter
ernannt
wurde. Schon
im Jahre
1885 stieg
er zum
Landrichter,
1888 zum
Landgerichtsrat
auf.
Die
Nachricht
von dieser
Beförderung
erreichte
Mosse in
Japan. Er
hatte sich
nämlich auf
dem Gebiet
des Staats-
und
Verwaltungsrechts
spezialisiert
und auf
Empfehlung
der
deutschen
Regierung in
Deutschland
japanische
Diplomaten
und Juristen
in dieses
Gebiet
eingeführt.
Japan wollte
sich in
jener Zeit
nach
westeuropäischem
Vorbild ein
modernes
Rechtswesen
geben und
hatte sich
nach
längerem
Suchen für
eine
Orientierung
an der
französischen
und
besonders an
der
preußisch-deutschen
Rechtsordnung
entschieden.
Im Frühjahr
1886 folgte
Mosse einer
Einladung
des
japanischen
Staatsministeriums
als Berater
bei der
Rechtsreform.
In Tokio
half er mit
bei den
Vorarbeiten
für die an
die
preußische
Verfassung
angelehnte
Verfassung
Japans vom
11. Februar
1889, die
das Land zur
konstitutionellen
Monarchie
machte,
obgleich
sich die
damit
verbundene
parlamentarische
Regierungsform
nicht
durchsetzen
konnte.
Stärker und
auch
erfolgreicher
war Mosses
Einfluß bei
der
gleichzeitig
eingeführten
japanischen
Gemeinde-,
Kreis- und
Provinzialordnung,
die er
entworfen
hatte. Auch
war er an
der Revision
der
internationalen
Verträge
Japans
beteiligt,
das sich
seit 1868
bemühte,
Anschluß an
die
westliche
Welt zu
finden.
Mosses
Ansehen in
Japan war so
dauerhaft,
daß in der
Zeit des
Dritten
Reiches
Japaner das
Leben seiner
ältesten
Tochter
retteten und
im
offiziellen
Auftrag
einen Kranz
auf Mosses
Grab
niederlegten.
Als Mosse
1890 wieder
nach
Deutschland
zurückkehrte,
wurde er
wegen seiner
Verdienste
in Japan zum
Oberlandesgerichtsrat
in
Königsberg
ernannt,
eine
Beförderung,
die er der
Empfehlung
des
deutschen
Gesandten in
Tokio
verdankte.
Mosse war
damit einer
der ersten
beiden
jüdischen
Oberlandesgerichtsräte
in Preußen,
der höchsten
Stellung,
die
ungetaufte
Juden im
Deutschen
Reich vor
1918
erreichten.
In
Königsberg
erhielt er
1901 die
Ernennung
zum Geheimen
Justizrat
und 1903 den
juristischen
Ehrendoktor
der
Albertus-Universität,
an der er
schließlich
ab 1904 als
ordentlicher
Honorarprofessor
für
Zivilprozeß-
und
Handelsrecht
wirkte.
Vergeblich
bemühte sich
Mosse um
eine
Versetzung
an das
Kammergericht
in Berlin,
auch wurde
er mehrfach
bei der ihm
nach der
Anciennität
zustehenden
Beförderung
zum
Senatspräsidenten
übergangen.
Aus
Verärgerung
und
Enttäuschung
hierüber
trat er im
Jahre 1907
in den
Ruhestand
und zog nach
Berlin.
Hier wurde
Mosse
schnell
unbesoldeter
Stadtrat und
hat über
zehn Jahre,
besonders in
der Zeit des
Ersten
Weltkriegs,
sehr
erfolgreiche
Arbeit für
die Stadt
Berlin
geleistet,
besonders
auf dem
Gebiet des
Stiftungswesens
und dem
umfangreichen
Gebiet der
Kriegshilfe.
Später wurde
er für seine
Verdienste
zum
Stadtältesten
und
Ehrenbürger
von Berlin
ernannt und
in den
Vorstand des
Deutschen
Städtetages
berufen.
Besonders in
seiner
Berliner
Zeit war er
aktiv am
Leben der
jüdischen
Gemeinschaften
beteiligt,
zunächst als
Mitglied im
Vorstand der
Jüdischen
Gemeinde von
Berlin, dann
als stell-
vertretender
Vorsitzender
des
Verbandes
deutscher
Juden und
als
Vorsitzender
des
Kuratoriums
der
Hochschule
für die
Wissenschaft
des
Judentums in
Berlin.
Als Mosse
sich von
seinen
beruflichen
Pflichten
zurückgezogen
hatte, trat
er als
Herausgeber
des
Handelsgesetzbuches
des
Deutschen
Reiches
hervor, das
er mit
umfangreichen
Erläuterungen
versah. In
der
Nachfolge
von Felix
Litthauer
(ab 1871)
besorgte er
die Auflagen
13 bis 17
(1905-1927).
Mosse wurde
für seine
Verdienste
als
Oberlandesgerichtsrat,
als Berater
bei der
japanischen
Rechtsreform,
als
Stadtvertreter
von Berlin
und als
führender
Repräsentant
jüdischer
Einrichtungen
mit dem
Roten
Adlerorden
3. Klasse
mit Schleife
und dem
Kronenorden
3. Klasse
ausgezeichnet.
Von seinen
zahlreichen
Geschwistern
wurde
besonders
Rudolf Mosse
(1843-1920)
als Berliner
Zeitungsverleger
bekannt.
Lit.:
Klaus Bürger
in:
Altpreußische
Biographie,
Bd. 4, Lief.
3,
Marburg/Lahn
1995 (im
Druck; dort
Einzelnachweise).
Klaus
Bürger