In ihrer
fast 200jährigen
Geschichte
hat sich die
Homöopathie
als ernst zu
nehmende
Alternative
zur
Schulmedizin
behauptet,
obwohl sie
sich,
verglichen
mit dem
rapiden
Wandel
wissenschaftlicher
Medizin, in
ihren
Grundlagen
kaum
verändert
hat. Nach
dem Grund
hierfür
befragt,
würde einer
ihrer
profiliertesten
Vertreter,
der
Königsberger
Dr. Karl von
Petzinger,
mit
ostpreußischer
Nüchternheit
darauf
hinweisen,
daß die
Homöopathie
gar nicht so
sehr
Wissenschaft
als vielmehr
Heilkunst
sein wolle.
Seine bald
60jährige
Tätigkeit
als Arzt
steht bis
heute im
Dienste
dieses
Prinzips.
Selbst Sohn
eines Homöopathen,
des
Sanitätsrates
Dr. Johann
Friedrich
von
Petzinger,
studierte er
in
Königsberg
und Freiburg
Medizin.
Nach dem
Examen
erwarb er
1928 das
Dispensierrecht
für
homöopathische
Ärzte in
Berlin. Er
praktizierte
bis zum
Krieg in
Königsberg.
Als
Stabsarzt
und Chef
eines
Lazarettzuges
erlebte er
u.a. die
Katastrophe
von
Stalingrad
mit. Seiner
1944 in
Königsberg
ausgebombten
und
geflüchteten
Familie
folgte er
nach
Schleswig-Holstein,
bevor er
1946 in
Hameln/Weser
seine bis
heute
bestehende
Praxis
eröffnete,
die bald
nicht nur
von
Hamelnern,
sondern bis
zu drei
Vierteln von
Patienten
aus dem
ganzen
Bundesgebiet
aufgesucht
wurde. –
Schon 1947
mit dem Buch
„Warum
Homöopathie?“
an die
Öffentlichkeit
getreten,
war er
1953-67 zweiter
und dann bis
1972 erster
Vorsitzender
des Niedersächsischen
Verbandes
homöopathischer
Ärzte,
1965-69
Vizepräsident
und 1969-72
Präsident
der
Internationalen
Liga
homöopathischer
Ärzte.
In seinen
Werken
ebenso wie
in seiner
ärztlichen
Praxis
erweist sich
v. P. als
konsequenter
Verfechter
einer
Medizin,
deren
oberstes
Ziel stets
die Heilung
Kranker sein
müsse. Die
wirkliche
Heilung kann
nach
homöopathischer
Ansicht nur
vom
Organismus
selbst
geleistet
werden; die
Medizin hat
lediglich
die Aufgabe,
die
natürliche
körpereigene
Abwehr
auszulösen
und zu
unterstützen,
wofür gering
dosierte
Arznei-“reize“
ausreichen.
Wiederholt
warnte v. P.
vor den
gesundheitsschädlichen
Nebenwirkungen
schulmedizinischer
Chemotherapie,
die mit
hochkonzentrierten
Wirkstoffen
Symptome
zwar direkt
unterdrücken,
Keime töten
oder
Schmerzen
lindern
könne, dafür
aber dem
Immunsystem
nicht nur
die Arbeit
abnehme,
sondern es
sogar
grundsätzlich
schädige. Am
Arzneimittelgesetz
von 1976
bemängelte
er in diesem
Zusammenhang,
daß es
gerade jene
Eigenschaft
einer Arznei
zum
Prüfstein
ihrer
Wirksamkeit
mache, die
aus
homöopathischer
Sicht
bereits eine
schädlich
hohe
Konzentration
voraussetzt:
die
nachweisbare
Wirksamkeit
am Gesunden.
Damit würden
homöopathische
Medikamente,
trotz ihrer
(ausschließlichen)
Heilwirkung
am Kranken,
als
unwirksam
degradiert.
Provokativ
stellte er
in der
Öffentlichkeit
die Frage,
ob
medizinischer
Fortschritt
nicht in
erster Linie
an einer
steigenden
Zahl
gesunder
Menschen
erkennbar
sein müsse,
und mit
wieviel
Recht ein
solcher
Fortschritt
konstatiert
werde,
solange
statt dessen
Arzneimittelkonsum,
Krankheitstage,
vorzeitige
Invalidisierungen
und
allgemeine
Gesundheitskosten
konstant in
die Höhe
gingen. –
Als
Vorsitzender
des „Vereins
selbstdispensierender
homöopathischer
Ärzte“
setzte v. P.
sich für die
Rückkehr des
Dispensierrechtes
(Recht zur
Herstellung
und Abgabe
von
homöopathischer
Arznei an
eigene
Patienten)
in die Hände
des Arztes
ein. Dieses
„ärztliche
Urrecht“ war
den
Homöopathen
1841 durch
eine
preußische
Kabinettsordre
zugestanden,
jedoch seit
1933 nicht
mehr neu
verliehen
worden, v.
P. konnte
erreichen,
daß es
wenigstens
vorübergehend
in den 60er
Jahren noch
einmal an
knapp 50
seiner
Kollegen
verliehen
wurde.
Der mit preußischem
Pflichtgefühl
und hoher
Einfühlungsgabe
begabte Arzt
erhielt 1981
das
Bundesverdienstkreuz
und ist
einer der
ältesten
noch
praktizierenden
homöopathischen
Ärzte
Deutschlands.
Werke (Auswahl): Warum Homöopathie?
Hamburg
1947, 41971;
„Das
arcanische
Prinzip in
der
Homöopathie“,
Dt. Homöop.
Monatsschr.
1953, 481;
„Unser Weg“,
ebd. 1954,
487; „Um das
Dispensierrecht“,
Zs. f.
Klass.
Homöop.
1958, 49; „Tuto,
cito,
iucunde“,
ebd. 1958,
130;
„Denkschrift
zur Frage
des
Dispensierrechtes
homöopathischer
Ärzte“, ebd.
1960, 67;
„Martini und
die
Homöopathie“,
Dt. Homöop.
Monatsschr.
1960, 219;
„F. Hoff und
die
Homöopathie“,
Zs. f.
Klass.
Homöop.
1962, 100;
„Etwas über
die
Appetitlosigkeit“,
Natürl.
Heilweisen,
Homöop. u.
Lebenspflege
1963, 37;
„Zur
Aktualität
der
Homöopathie“,
Zs. f.
Klass.
Homöop.
1966, 277;
„Gedanken
zum
Jugendproblem“,
Modernes
Leben –
Natürl.
Heilen
1974,147;
„Wert und
Unwert einer
Arzneimittelgesetzgebung“,
ebd. 1976,
10;
„Homöopathie
und
ärztliche
Praxis“, Dt.
Ärztebl.
1976, 1;
„Homöopathie
in der
heutigen
Zeit“,
Monatsblätt.
f. naturgem.
Lebenspflege
1978, 259;
„Gedanken
zum
Krebsproblem
und zum
‚Fall
Aristolochia‘“,
ebd. 1982,
1; „Gedanken
zum
Heilungsproblem“,
Niedersächs.
Ärzteblatt
1985, 556;
vgl. ebd.
871.
Adelheid
Herrmann-Pfandt
(1988)