„Es ist
unser
Schicksal,
in gewissem
Sinn ein
Doppeldasein
zu führen.
Wir sind
Deutsche und
wollen
Deutsche
sein. Wir
sind
gleichzeitig
aber auch
Bürger des
rumänischen
Staates, dem
wir treu
verbunden
sind ... Wir
dienen mit
unserem
Wirken in
nichtdeutschen
Landen einer
großen
völkerverbindenden
Aufgabe ...“
Diese Worte
schrieb Hans
Otto Roth
auf dem
Höhepunkt
seiner
politischen
Karriere und
10 Tage nach
Ausbruch des
Zweiten
Weltkrieges
im
„Siebenbürgisch-Deutschen
Tageblatt“.
Diese
Klarstellung
war ein
mahnender
Ruf gegen
den immer
stärker
werdenden
Einfluß des
Nationalsozialismus
unter den
Rumäniendeutschen
und
angesichts
des
Versuchs,
die
Volksdeutschen
Rumäniens
mit der
Politik des
Dritten
Reiches
gleichzuschalten.
Roth
unterstrich
damit einen
Grundsatz
siebenbürgisch-sächsischer
Politik, den
auch er in
seiner
politischen
Laufbahn
stets vor
Augen gehabt
hatte:
Loyalität
gegenüber
dem
Vaterlande,
in diesem
Falle
Rumänien,
bei
gleichzeitigem
Bekenntnis
zum
Deutschtum
und zum
deutschen
Mutterland
als
Bildungsheimat.
Roth war in
der Politik
ein
Senkrechtstarter.
Er betrat
die
politische
Arena nach
dem Anschluß
Siebenbürgens
an Rumänien
(1918). Als
Anwalt und
Sekretär des
„Zentralausschusses“
bzw. des
„Deutschsächsischen
Volksrates
für
Siebenbürgen“
war sein
Wirken
darauf
ausgerichtet,
die Weichen
für die
politische
Integration
der
Rumäniendeutschen
im neuen
Vaterland zu
stellen. In
diesem Sinne
bereitete er
den 4.
Sachsentag
von
Schäßburg
(1919) und
dessen
Programm
vor. Im
Jahre 1919
wurde er als
Abgeordneter
ins
rumänische
Parlament
gewählt, dem
er bis 1938
angehören
sollte.
Aufgrund
seiner
langjährigen
Parlamentstätigkeit
wurde er
Senator von
Rechts wegen
und genoß in
deutschen,
aber auch in
rumänischen
politischen
Kreisen
großes
Ansehen,
nachdem er
bereits seit
1922 die
deutsche
Fraktion im
Parlament
führte. Im
Gegensatz zu
seinem
Gegenspieler
Rudolf
Brandsch,
der sich für
ein Bündnis
mit der
„Nationalen
Partei“ der
siebenbürgischen
Rumänen
aussprach,
mit deren
Hilfe er das
politische
Programm der
Rumäniendeutschen
zu
verwirklichen
hoffte,
vertrat Roth
den
Standpunkt,
die deutsche
Minderheit
dürfe sich
nicht an
eine Partei
binden,
sondern
müßte
versuchen,
mit der
jeweiligen
Regierung
zusammenzuarbeiten.
Diese Linie
setzte sich
nicht nur
durch,
sondern
erwies sich
auch als
vorteilhaft.
Sie sicherte
den
Rumäniendeutschen
im Voraus
eine
bestimmte
Anzahl von
Sitzen im
Parlament
und eine
wohlwollende
Behandlung
einiger
ihrer
Forderungen.
Die
deutschen
Parlamentarier
mußten aber
auch viele
Enttäuschungen
hinnehmen,
da die
einmal an
die Macht
gelangte
Regierung
sich oft
nicht an die
Abmachungen
hielt, vor
allem aber
weil keine
der vielen
Regierungen
der
Zwischenkriegszeit
ein
Volksgruppenrecht
für die
nationalen
Minderheiten
akzeptieren
wollte.
Trotzdem
wurden Wege
gefunden,
die den
Deutschen
Rumäniens
gewisse
Entfaltungsmöglichkeiten
boten, und
vor allem
Schulen,
Kirche und
Vereine in
der
Muttersprache
zuließen.
Da bei den
Siebenbürger
Sachsen
völkische
und
kirchliche
Einrichtungen
oft
deckungsgleich
waren, ergab
es sich fast
von selbst,
daß der
Politiker
1927
Hauptanwalt
und 1932
Kurator der
Evangelischen
Landeskirche
wurde. Als
zeitweiliger
Präsident
der
„Hermannstädter
Allgemeinen
Sparkasse“
(1928-1932)
konnte Roth
seinen
Einfluß auch
auf
wirtschaftlichem
Gebiet
geltend
machen.
Eines guten
Rufes
erfreute
sich Roth
innerhalb
des
„Verbandes
der
deutschen
Volksgruppen
Europas“.
Von 1931 bis
1934 war er
Vorsitzender
dieses
Verbandes
und
protestierte
1933 in
deren Namen
bei Hitler
gegen die in
Deutschland
einsetzende
Judenverfolgung
mit dem
Argument,
daß das den
deutschen
Minderheiten
Europas sehr
schädlich
sein könnte.
Hans Otto
Roth
verfolgte
mit
Besorgnis
und
Abneigung
den
wachsendem
Einfluß der
nationalsozialistisch
orentierten
„Erneuerer“
in Rumänien.
1940 wurde
er von der
vom Dritten
Reich
ernannten
Volksgruppenführung
aus dem
politischen
Leben
ausgeschaltet.
Nach dem
Waffenwechsel
Rumäniens
vom 23.
August 1944
versuchte
Roth mit
anderen
gewesenen
Parlamentskollegen,
die
Vertretung
der
führerlos
gewordenen
Rumäniendeutschen
zu
übernehmen.
Alle
deutschen
Organisationen
wurden
jedoch
verboten.
Eine
allgemeine
antideutsche
Hysterie
erfaßte das
Land, für
die
Deutschen
Rumäniens
begannen
schwere
Zeiten –
Verfolgung,
Repressalien,
Deportation,
Enteignung.
Von diesen
Verfolgungsmaßnahmen
des
kommunistischen
Regimes ist
Roth hart
getroffen
worden. Für
das neue
Regime
galten
ehemalige
Politiker,
soweit sie
sich nicht
mit den
Kommunisten
arrangiert
hatten, als
„Volksfeinde“.
Als solcher
ist Roth
zunächst
1948 für
sechs Monate
und dann
wieder 1952
verhaftet
worden. An
den Folgen
der schweren
Haftbedingungen
ist er 1953
im Alter von
63 Jahren im
Gefängnis
Ghencea/Bukarest
gestorben,
ohne daß die
Familie vom
Tode
benachrichtigt
wurde.
Lit.:
Mathias
Bernath,
Karl Nehring
(Hrsg.):
Biographisches
Lexikon zur
Geschichte
Südosteuropas.
Bd. IV,
München
1981, S.
57-58;
Eduard
Eisenburger:
Volks- und
Staatstreu –
Hans Otto
Roth. In:
Sie
erkannten
die Zeichen
der Zeit,
von
demselben,
Cluj-Napoca
(Klausenburg),
1979, S.
205-226;
Alfred
Honig: Dr.
Hans Otto
Roth +. In:
Südostdeutsche
Heimatblätter,
Heft 2,
1953, S.
43-46; Hans
Beyer:
Rudolf
Brandsch und
Hans Otto
Roth. In:
Südostdeutsche
Vierteljahresblätter,
Nr. 14,
München, S.
223-228;
Rudolf
Schuller:
Letzte
Begegnung
mit Dr. Hans
Otto Roth.
In: ebenda,
Nr. 24,
1975, S.
308-310;
Herbert
Roth: Kein
Jahr war
vergeblich.
Hinter
Stacheldraht
und Gittern.
1958-1964.
München
1987, S.
151-158.
Michael
Kroner