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Paul von Rusdorf stammte aus einem Ministerialengeschlecht des Kölner
Erzbistums. Das Geburtsjahr Pauls von Rusdorf dürfte in den achtziger
Jahren des 14. Jh. festzulegen sein. Angaben über den biographischen
Werdegang enthalten erst die Archivalien des Deutschen Ordens. Nach der
Schlacht bei Tannenberg 1410 gelangte Paul von Rusdorf nachweislich in
sein erstes Verwaltungsamt. Vom 12. Mai bis 28. Juli 1412 amtierte er
als Pfleger zu Rastenburg. Am 21. Mai1413 übernahm er als Komtur die
Komturei Tuchel, die er bis zu Anfang des Jahres 1414 innehatte.
Gleichzeitig verwaltete er bis zum 17. Januar 1414 die kleineren Ämter
eines Komturs zu Papau und eines Vogtes zu Leipe. Am 4. März 1414
übernahm er das erste Großgebietigeramt, nämlich das des Treßlers. In
das Großgebietigeramt des obersten Trappiers wurde er am 24. November
1415 berufen. Gleichzeitig verwaltete er die Komturei Mewe. Am 7. Juni
1416 wechselte Paul von Rusdorf in die Residenz des Hochmeisters über,
um das Amt des Großkomturs bis zum 27. August 1418 zu übernehmen. Danach
hatte er wieder bis zum 10. März 1422 das Amt des Trappiers in
Verbindung mit der Komturei Christburg inne. Diese rasch wechselnde
Ämterfülle hat ihn mit den Gegebenheiten und Schwierigkeiten der
Verwaltung des Deutschordensstaates, vor allem in dessen westlichen
Gebieten, vertraut gemacht.
Nach dem Rücktritt Michael Küchmeisters wählte das Generalkapitel in
Marienburg Paul von Rusdorf am 10. März 1422 zum Hochmeister. Er
übernahm damit ein Amt, das durch die Entwicklungen des letzten
Jahrzehnts an Bedeutung und Glanz verloren hatte. Von einer
ungebrochenen, europaweiten Repräsentation des Gesamtordens konnte nur
noch bedingt die Rede sein. Die äußere Bedrohung durch Polen-Litauen
dauerte nicht nur unentwegt an, sondern steigerte sich sogar. Der Amts
Wechsel in Preußen gab Polen-Litauen Anlaß zu Gebietsforderungen im
Westen und im Osten des Ordenslandes. Ein durch den päpstlichen Legaten
Antonius Zeno betriebener Schlichtungsversuch scheiterte. So sah sich
Rusdorf schon im Sommer in kriegerische Aktivitäten mit Polen-Litauen
verwickelt, ohne daß beide Seiten eine Entscheidung im Felde erreichten.
Der Friede von Melno-See (1422/23) brachte im Sinne der Auspegelung der
Machtverhältnisse im europäischen Nordosten territoriale Einbußen für
den Orden: Schamaiten, die Landbrücke zwischen Preußen und Livland, und
das östliche Sudauen gingen an Litauen verloren, die geschichtsträchtige
Burg Nessau, auf dem rechten Weichselufer, fiel an Polen; weitreichender
für die politische Entwicklung wurde die Festschreibung einer
Ständeklausel, die faktisch ein Mitbestimmungsrecht der Stände in der
Außenpolitik beinhaltete.
Die sich nach 1422 anbahnende Annäherung des Hochmeisters an den
östlichen Nachbarn des Ordenslandes Preußen, den Großfürsten von
Litauen, bewährte sich insofern, als Witold 1426 die Position des Ordens
in Fragen von Grenzregulierungen mit Polen (Kulmer Land; Pommerrellen)
stützte. Aber wichtiger war es, daß es der König von Polen angesichts
dieser neuen Konstellation nicht wagen konnte, erneut kriegerisch gegen
den Orden tätig zu werden. Pauls von Rusdorf Kontakt zum Römischen König
Sigismund fand seine Nützlichkeitsgrenzen in dessen reichspolitischen
Bindungen. Die über Böhmen hinausgreifende, 1433 auch das westliche
Ordensland berührende, hussitische Bewegung war in einen Religionskrieg
gemündet. Seit 1427 hatte sich der Deutsche Orden u.a. durch die
sogenannte ,,Hussitensteuer“ an dem Reichsaufgebot beteiligt. Ein
anderes Krisengebiet zeichnete sich im Balkanraum ab, wo Einfälle der
Türken, u.a. mit dem Ziel der Einverleibung Ungarns, abzuwehren waren.
Sigismund forderte deshalb 1427 den Deutschen Orden auf, an der Donau im
Sinne des Heidenkampfes anzutreten. 1429 sandte Rusdorf eine
Ordensexpedition an die Donau, um im gefährdeten Gebiet eine
Niederlassung des Ordens mit der Aufgabe des Heidenkampfes zu begründen,
aber die Ordensritter konnten sich auf ihren zum Teil neu errichteten
Burgen nicht über 1434 hinaus halten. Ein weiterer Berührungspunkt des
Hochmeisters mit dem Luxemburger Sigismund ergab sich aus der rechtlich
nicht fixierten Zugehörigkeit der Neumark. Den Bemühungen Rusdorfs
gelang es, Sigismund dazu bewegen, daß dem Deutschen Orden am 7.
September 1429 die Neumark als ewiger freier Besitz übertragen wurde.
Im übrigen stand aber nicht nur die Außenpolitik Rusdorfs im Schatten
der Schlacht bei Tannenberg, sondern auch die Wirtschafts- und
Steuerpolitik. Verschärft wurde dieser Sachverhalt durch die Konkurrenz
zwischen der Wirtschaftstätigkeit des Ordens und vor allem der der
Weichselstädte, die der Hanse angehörten. Der hier aufkeimende Konflikt
hatte auch weitreichende politische Implikationen, da sich Rusdorf um
diplomatische Kontakte zu König Erich von Dänemark und Schweden, der
sozusagen der natürliche Gegner der Hanse war, bemühte. Obwohl Engländer
und Holländer als Fernhändler mit ihrer zunehmenden Aktivität auch mit
dem Eigenhandel des deutschen Ordens konkurrierten, so scheute sich
Rusdorf doch nicht, diese als Mittel gegen die in den Ordensstaat
hineinwirkende Hanse zu benutzen.
War das erste Regierungsjahrzehnt Rusdorfs durch eine gewisse
Konsolidierung geprägt, so gestaltete sich das zweite zu einer nahezu
unterbrochenen Krisenfolge.
In der inneren Entwicklung des Ordensstaates hat es nämlich unter
Rusdorf mit steigender Intensität ein Generalthema gegeben, die
Ständefrage. Diese berührte über die Mitspracheforderung in den
Außenbeziehungen (Bündnisverträge, Krieg, Frieden) hinaus sowohl
wirtschaftliche als auch administrative Angelegenheiten. Angesichts
dieses Sachverhaltes wechselten bei Rusdorf restaurative Bestrebungen
mit Reformansätzen. Einen indirekten Beitrag dafür bietet die wohl
offiziöse Schrift Ermahnung des Karthäusers.
Die Installierung des seit Heinrich von Plauen üblichen Landesrates als
ständische Vertretung neben dem Gebietigerrat mißlang, da die Stände die
Delegation von vier Vertretern durchsetzten, die aber ohne Rückbindung
an die auf Tagfahrten gefaßten Beschlüsse aller Ständevertreter, so
Entscheidungen über Steuern, Krieg und Frieden, nicht bevollmächtigt
waren. Die somit nicht institutionalisierte ständische Mitwirkung
zeitigte für die Politik Rusdorfs gegenüber dem König von Polen
schwerwiegende Folgen, und zwar sowohl bei den Beifrieden von Jesnitz
und Lentschütz als auch 1435 beim Abschluß des Brester Friedens, der den
Gebietsstatus quo festschrieb. Die Frage, inwiefern der Hochmeister in
der ersten Hälfte des 15. Jahrhunderts noch den Gesamtorden
repräsentierte, läßt sich am Beispiel Rusdorfs eindeutig dahingehend
beantworten, daß die Teile des Deutschen Ordens auseinanderdrifteten.
Wenn sich Livland noch in einer verfassungsmäßigen Zugehörigkeit wußte
und damit zur Einflußsphäre des Hochmeisters gehörte, so wich die
Interessenlage des Deutschordenszweiges im Reich, dem der Deutschmeister
vorstand, von den Problemen im Ostseeraum ganz erheblich ab; die
polnische Agitation gegen den Deutschen Orden an der Kurie bzw. vor dem
Baseler Konzil, betraf diesen Zweig überhaupt nicht. Eine
Gesamtsolidarität war abhanden gekommen. Es zeigte sich dies auch bei
der Frage der Oboedienz gegenüber dem Konzilspapst Eugen IV.
Zu einer Ablehnungshaltung gegen Rusdorf fanden sich aus verschiedenen
Motiven einzelne Konvente aus landsmanschaftlichen Ressentiments, der
livländische Meister u.a. aus Gründen der Kirchenorganisation (Baseler
Konzil, Bischofsbesetzung) und der Deutschmeister aus angemaßten
übergeordneten Kompetenzen aufgrund der gefälschten Orselnschen Statuten
zusammen. Dieser innere Zwist kulminierte einerseits in der von Eberhard
von Saunsheim, dem Meister in deutschen und welschen Landen, erklärten
Absetzung Rusdorfs, andererseits in einem Aufstand der mehrheitlich
oberdeutsch besetzten Konvente von Königsberg, Brandenburg und Balga
gegen Rusdorfs angeblich einseitige niederdeutsche Personalpolitik. In
diesem letzten Falle holte Paul von Rusdorf seine rheinische Herkunft –
er hatte im übrigen stets Verbindung zum Kölner Erzbischof Dietrich II.
von Moers gehalten – ein.
Die Stände wurden in diesen mehrschichtigen inneren Ordenskonflikt des
Ordens auch von Rusdorf einbezogen. Unter Reklamierung eines ständischen
Widerstandsrechtes schritten sie zur Gründung des „Preußischen Bundes“
zur Rechtswahrung und gegen Gewalt, dem die oppositionellen
Fernhandelsstädte des unteren Weichselraumes und große Teile der
Ritterschaft angehörten. Vor dem Hintergrund dieser ständischen
Emanzipationsbestrebungen rauften sich die im Streit liegenden
Ordenszweige und Parteiungen Ende 1440 zu Kompromissen zusammen, die
zwar zu einer vorläufigen Beruhigung führten, aber von einer inneren
Konsolidierung des Ordens weit entfernt waren. Auch Paul von Rusdorf sah
die Brüchigkeit dieser Lösungen ein. Er, der zunehmend auch mit
gesundheitlichen Anfälligkeiten zu kämpfen hatte, resignierte zu Anfang
1441 und machte damit den Platz für einen Nachfolger frei. Seinen
Rücktritt hat er nur eine Woche überlebt, er verstarb am 9. Januar 1441.
Lit.:
Kurt Forstreuter: Die Entwicklung der Grenze zwischen Preußen und
Litauen seit 1422, in: Altpreußische Forschungen 18, 1941, S. 50-70. –
Rudolf Grieser: Hans von Baysen. Ein Staatsmann aus der Zeit des
Niederganges der Ordensherrschaft in Preußen
(Deutschland und der Osten, Bd. 4). Leipzig 1936. – Carl August
Lückerath: Deutschmeister Eberhard von Saunsheim – Widersacher des
Hochmeistertums, in: Zeitschrift für
Ostforschung 18,1969, S. 270-287. – Ders.: Paul von Rusdorf. Hochmeister
des Deutschen
Ordens
1422-1441 (Quellen und Studien zur Geschichte des Deutschen Ordens, Bd.
15)
Bad Godesberg 1969. – Ders.: Rusdorfiana, in: Von Akkon bis Wien. Fs.
zum 90. von
Marian Tumler, hrsg. v. Udo Arnold (Quellen und Studien zur Geschichte
des Deutschen
Ordens, Bd. 20). Marburg 1978, S. 106-111. – Klaus Neitmann: Die
Staatsverträge des
Deutschen Ordens in Preußen 1230-1449, Studien zur Diplomatie eines
spätmittelalterlichen deutschen Territorialstaates (Neue Forschungen zur
Brandenburg-Preußischen Geschichte, Bd. 6). Köln, Wien 1986. – Wilhelm
Nobel: Michael Küchmeister. Hochmeister
des Deutschen Ordens 1414-1422 (Quellen und Studien zur Geschichte des
Deutschen
Ordens, Bd. 5). Bad Godesberg 1969. – Peter Gerrit Thielen: Die
Verwaltung des Ordensstaates Preußen vornehmlich im 15. Jahrhundert
(Ostmitteleuropa in Vergangenheit
und Gegenwart, Bd. 11). Köln, Graz 1965. – Johannes Voigt: Geschichte
Preußens von
den ältesten Zeiten bis zum Untergange der Herrschaft des Deutschen
Ordens. Bd. 7, 1836,
S. 424-786. – Erich Weise: Das Widerstandsrecht im Ordenslande Preußen
und das
mittelalterliche
Europa (Veröffentlichungen der niedersächsischen Archivverwaltung, Bd.
6). Göttingen 1955.
Bild:
Wandgemälde
im Kapitelsaal des Hochschlosses der Marienburg, Ende 15. Jh.
Carl August Lückerath
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