Der
gebürtige
Danziger
studierte
seit 1816 in
Heidelberg
Rechtswissenschaften.
Er stand
unter dem
Einfluß
Hegels und
folgte
diesem 1818
nach Berlin.
Seine
juristische
Tätigkeit
begann
Schnaase als
Assessor
1819 in
Danzig, wo
er
Eichendorff
begegnete,
und kam dann
1826 nach
Königsberg.
Im Jahre
1829 wurde
er
Oberlandesgerichtsrat
in
Marienwerder.
Von 1829 bis
1848 war er
als
Prokurator
beim
Landgericht
in
Düsseldorf
tätig. Ein
weiterer
Aufstieg in
seiner
juristischen
Laufbahn
erfolgte
1848 durch
die Berufung
zum
Obertribunalsrat
in Berlin,
eine
Position,
die er bis
1859
einnahm. Von
1834 bis
1858
unternahm er
mehrere
Reisen in
die
Niederlande,
nach
Frankreich
und Italien.
1843 verlieh
ihm die
Universität
Berlin die
Ehrendoktorwürde.
Schnaase
verließ
jedoch den
Justizdienst
und widmete
sich fortan
nur noch
seinen
kunstgeschichtlichen
Studien. Er
gilt als der
Begründer
der modernen
deutschen
Kunstwissenschaft.
Vor dem
Hintergrund
der Anfang
des 19.
Jahrhunderts
stattfindenden
Auseinandersetzung
zwischen der
historischen
und der
philosophischen
Methodenschule
in der
Geisteswissenschaft
faßte
Schnaase
auch die
Kunstgeschichte
nicht mehr
vorrangig
als
Künstler-
und
Stilgeschichte
auf, sondern
sah sie in
ihren
natürlichen
und
kulturhistorischen
Bezügen
einer
inneren
Einheit der
Geschichte
zugehörig.
Schnaase
wies
grundlegend
auf die
Verflochtenheit
der Kunst
eines Volkes
in seinen
landschaftlichen,
klimatischen
und
gesellschaftlichen
Verhältnissen
hin und
vertrat die
Überzeugung,
daß im
Kunstwerk
ein Abbild
und Spiegel
der Kultur
und „das
gewisseste
Bewußtsein
der Völker“
zu erkennen
sei. Damit
fand bei ihm
eine
Hauptmeinung
der
romantischen
Schule ihre
ausführliche
Anwendung
auf die
Kunst, wie
sie zuerst
von Johann
Gottfried
Herder in
späteren
Schriften
angedeutet,
von
Friedrich
Wilhelm
Schelling in
der Rede
Über das
Verhältnis
der
bildenden
Künste zu
der Natur
1807
gestreift
und
ausführlich
von Carl
Friedrich
von Rumohr
(1785-1843)
in seinen
Italienischen
Forschungen
(1827-1831)
vertreten
wurde.
Schnaase
ging aber
über die
romantische
Kunstauffassung
und das in
ihr wirksame
theologische
Deutungsschema
(Kunst als
göttliche
Offenbarung)
weit hinaus.
Er schuf für
die
geschichtliche
Darstellung
der
allgemeinen
Kunstentwicklung
eine neue
Grundlage.
Als erster
gab er eine
eingehende
kunstgeschichtliche
Begründung
der
Stilphasen,
womit er in
vielen
Einzelheiten
die
Kunstgeschichte
in den
Zusammenhang
mit der
Geistesgeschichte
brachte und
mithin eine
enge
Beziehung zu
Religion und
Philosophie
erkennen
ließ.
Außerdem
entwickelte
Schnaase
seine
Auffassung
in Differenz
zu Hegel
auch an dem
Volksgeistbegriff
des Juristen
F. C. von
Savigny und
den
Vorstellungen
des
Rechtshistorikers
A. F. J.
Thibut. Sein
besonderes
Interesse
galt auch
dem inneren
Zusammenhang
von Kunst,
Natur und
Religion.
Die Leistung
von Schnaase
beruht auf
der
Auffassung
von der
Kunstgeschichte
als
Geistesgeschichte
und der
folglich
tiefschürfenden
Erklärung
des
Kunstwerks.
In seinem
umfangreichen
Werk hat er
die
Hegelsche
Entwicklungsgeschichte
zu einer
neuen
Kunstgeschichte
verbunden.
Sein
Verdienst
war es, die
neuere Kunst
erstmals im
Sinne einer
historischen
Entwicklung
der
Kunststile
dargestellt
zu haben.
Auf dem
Gebiet der
Methoden in
der
Kunstwissenschaft
hat Schnaase
neue Wege
beschritten,
wie sie erst
im 20.
Jahrhundert
üblich
wurden
(Alois
Riegel und
Max Dvorak).
Er war damit
seiner Zeit
weit voraus.
Von ihm
beeinflußt
wurden Georg
Dehio,
Wilhelm
Pinder, W.
Lübke, W.
Woringer.
Schnaase
betrieb
seine
wissenschaftliche
Arbeit
bewußt
außerhalb
von
Institutionen
als freier
Gelehrter
und
engagierte
sich in
Gelehrten-
und
Künstlervereinen.
Zugleich
übte er auch
einen
Einfluß auf
das
öffentliche
Kunstleben
und auf die
Kulturpolitik
aus.
In seinen
Niederländischen
Briefen
von 1834 hat
Schnaase
seine
Anschauungen
zuerst
öffentlich
vertreten.
Mit
Grüneisen
und Schnorr
von
Carolsfeld
gründete er
1858 das
Christliche
Kunstblatt
und siedelte
dann nach
Wiesbaden
über. Sein
grundlegendes
Hauptwerk,
die
Geschichte
der
bildenden
Künste,
erschien
zunächst in
sieben
Bänden in
Düsseldorf
(1843-1865)
und wurde zu
einem
Standardwerk
des 19.
Jahrhunderts.
Die zweite
überarbeitete
Auflage kam
unter der
Mitarbeit
von v.
Lützow,
Friedrichs,
Lübke,
Woltmann und
Dobbert in
acht Bänden
heraus
(1866-1879).
Es ist ein
nicht
genügend
erkanntes
Verdienst
von Schnaase,
bereits seit
1834 die
schwierigen
Fragen der
Entwicklung
der
Kunstgeschichte
grundlegend
behandelt
und damit
die
Anschauungen
des 20.
Jahrhunderts
vorweggenommen
zu haben.
Lit.:
W. Lübke:
Karl
Schnaase,
Stuttgart
1879. –
Wilhelm
Wätzold:
Deutscher
Kunsthistoriker
II, Leipzig
1924. – W.
Passarge:
Die
Philosophie
der
Kunstgeschichte
in der
Gegenwart.
1930. –
Lewis
Kennedy
McMillan:
Die Kunst-
und
Geschichtsphilosophie
Carl
Schnaases.
Dissertation,
Bonn 1930. –
Altpreußische
Biographie
S. 624. –
Götz von
Selle:
Ostdeutsche
Biographien
Würzburg
1955, Nr.
130. – Udo
Kultermann:
Geschichte
der
Kunstgeschichte.
Düsseldorf
1966. –
Heinrich
Dilly:
Kunstgeschichte
als
Institution.
Frankfurt/M.
1979. –
Werner
Busch/Wolfgang
Beyrodt
(Hrsg.):
Kunsttheorie
und Malerei.
Stuttgart
1982. –
Lexikon der
Kunst, Bd.
VI, Leipzig
1994.
Hugo Rasmus