|
Es bedarf schon ganz
besonderer Interessen, wenn heute noch jemandem Georg Friedrich Schömann
bekannt sein soll, der im damaligen Schwedisch-Vorpommern geboren wurde.
Und doch gehört er zu unseren bedeutendsten Altphilologen, als der er
sich besonders mit der Entwicklung des Rechts und dem Rechts-Brauchtum
der alten Griechen beschäftigt hat. Schömanns Vater wird uns als
kaiserlicher Advokat und Notar genannt, ein Zeichen für die enge Bindung
des Landes an das Reich trotz der schwedischen Hoheit. Als sich seine
Eltern trennten, fand er bei seinem Anklamer Großvater Schömann
herzliche Aufnahme und besuchte dort das Gymnasium, bis er Ende
September (Michaelis) 1809 16jährig die Greifswalder Universität bezog,
um alte Sprachen und Literatur zu studieren. Nach fünf Semestern in
Greifswald und Jena übernahm er 1812 eine Hauslehrerstelle in Stralsund
und wurde bereits im nächsten Jahr auf Empfehlung Konrektor in Anklam,
mit 20 Jahren also Vertreter eines Schuldirektors! In gleicher Position
ging er schon ein Jahr später nach Greifswald, um den Anregungen der
Universität näher zu sein. Im Mai 1815 erwarb er dort die philosophische
Doktorwürde, und 1818 wurde er Prorektor am Greifswalder Gymnasium.
Nirgends ist erkenntlich, woher Schömann die besondere Neigung für sein
Spezialgebiet gewonnen hatte, als er 1819 seine erste größere Arbeit
De comitiis Atheniensium vorlegte und sie dem aus einer Nördlinger
Familie stammenden, seinerzeit führenden Altphilologen August Boeckh
(1785 -1867) widmete, dessen Werk über den Staatshaushalt der Athener in
der gesamten Fachwelt Aufsehen erregt hatte. Bei dessen 1820 nach
Greifswald berufenem Schüler M.H. E. Meier habilitierte sich Schömann
mit einer Arbeit De sortione judicum apud Athenienses und wurde
1823 a.o. Professor. Gemeinsam mit Meier kam es zu einer Publikation
über den attischen Prozeß (angeregt durch Boeckh). Beide Autoren wurden
dafür mit der Ehrendoktorwürde der juristischen Fakultät ausgezeichnet.
Als durch Meiers Berufung nach Halle die fruchtbare Zusammenarbeit
beendet war, bekam Schömann das Ordinariat in Greifswald. Er konnte nun
die Schultätigkeit aufgeben und sich ganz seinem Forschungsgebiet
zuwenden. Erwähnt sei noch, daß Schömann bereits 1815 eine Anklamer
Arzttochter geheiratet hatte, die ihm drei Kinder schenkte, doch bereits
1821 starb. Er ist dann 1824 mit der Tochter eines juristischen Kollegen
nochmals eine Ehe eingegangen. Als akademischer Lehrer genoß Schömann
hohes Ansehen, der Umgang mit jungen Menschen war ihm von seiner
schulischen Lehrtätigkeit her vertraut. Sein Name hatte weit über die
eigene Universität hinaus als Folge seiner anerkannt hohen Fachkompetenz
einen guten Ruf, vielfache Ehrungen waren die Folge. Nachdem er bereits
dreimal zum Rektor gewählt worden war, schenkte man ihm auch für 1856,
im 400. Jahre des Bestehens der pommerschen Landes-Universität, das
Vertrauen. Die Regierung ernannte ihn zum Geheimen Regierungsrat, und
1864 wurde ihm als höchste Auszeichnung der Orden Pour le mérite für
Wissenschaft und Künste verliehen. Trotz starker rhetorischer Begabung
liebte er mehr den kleinen Kreis begeisterter Studenten als ein fremdes,
großes Publikum. Gerühmt wird seine gewissenhafte Ehrlichkeit, sein
ernster Gerechtigkeitssinn wie seine Pflichttreue; ihm war sein Beruf
innere Berufung!
Eine Vielzahl
wissenschaftlicher Arbeiten hat Schömann aus seiner Forschungstätigkeit
hinterlassen, die erst 1875 mit Nachlassen seines Augenlichtes zu Ende
ging. Nach längerer Bettlägerigkeit hat er vier Jahre später die Augen
für immer geschlossen und wurde von einer unabsehbaren Menge zur letzten
Ruhe geleitet. Seine Heimatbindung war so stark gewesen, daß er sich
niemals zu einem Standortwechsel hatte entschließen können. Zu seinen
bedeutendsten Werken zählen die Antiquitates juris publici Graecorum
(1838) sowie das Handbuch der griechischen Altertümer (1859, 2
Bde.). Die Lehre von den Redeteilen nach den Alten (1862) hatte
er als praktische Anweisung für seine Studenten verfaßt.
Lit.:
Allg. Deutsche Biographie, Bd. 32 (1891). - Handbuch der
Altertumswissenschaft I. - Pommersche Lebensbilder, 1. Bd., Stettin,
1934.
Friedrich Birkholz
nach oben
|