Katharina Helene Charlotte Staritz wurde
am 25. Juli 1903 in Breslau geboren. Sie
war die älteste Tochter des Studienrates
für die Fächer Mathematik, Physik und
Chemie Carl Staritz und seiner Ehefrau
Margarete, geb. Ismer. Die jüngere
Schwester Charlotte, mit der Katharina
trotz des Altersunterschiedes eine
lebenslange enge Freundschaft verband,
kam am 7. Mai 1909 ebenfalls in Breslau
zur Welt. Die Atmosphäre im Elternhaus
wird als herzlich,
liberal-bildungsfreundlich, musikliebend
und traditionell kirchlich beschrieben.
Die Impulse für den späteren
theologisch-kirchlichen Weg Katharinas
kamen von außen, aus der Viktoria-Schule
und hier besonders von der Lehrerin
Gretel Ohlmann, die auch einen
Mädchenbibelkreis leitete, mehr aber
noch durch den Pfarrer an der
Johanniskirche, Heinrich Lonicer. Dieser
vertrat eine liberale, intellektuell
anspruchsvolle, junge Menschen
faszinierende Theologie und hat auch
andere junge Frauen, zum Beispiel Ilse
Jonas und Marie Luise Barthel, stark
beeinflußt.
Nach
dem Abitur, Ostern 1922, hätte Katharina
gern Theologie studiert. Da die Eltern
jedoch für eine Frau in der Kirche keine
Zukunft sahen, studierte sie auf deren
Wunsch in Breslau Deutsch, Geschichte,
Religion für das Lehrfach. Das besondere
Interesse galt aber der Theologie. Dem
von ihr zeitlebens verehrten Lehrer Hans
Freiherr von Soden (1881-1945),
Professor für Kirchengeschichte und
Neues Testament, der die Eltern Staritz
persönlich aufsuchte, ist es schließlich
gelungen, die Zustimmung zu einem
Studienwechsel zu erwirken. Ab
Sommersemester 1926 studierte Katharina
Staritz in Breslau Theologie. Zum
Wintersemester 1926/1927 folgte sie
Professor von Soden nach Marburg. Hier
legte sie am 13. Dezember 1928 das Erste
theologische Examen ab, nur wenige Tage
später, am 22. Dezember 1928, das
Rigorosum. Sie war damit die erste Frau,
die an der theologischen Fakultät
Marburg zum Lic. theol. promoviert
wurde.
Nachdem die Evangelische Kirche der
Altpreußischen Union (EK-APU) die
„Vorbildung und Anstellung der
Vikarinnen“ durch das Kirchengesetz vom
9. Mai 1927 geregelt hatte, konnte
Katharina Staritz nach dem Ersten Examen
ins Lehrvikariat der Kirchenprovinz
Schlesien übernommen werden. Am 9. März
1932 legte sie vor dem Prüfungsamt beim
Evangelischen Konsistorium der
Kirchenprovinz Schlesien das Zweite
theologische Examen ab. Eine Gemeinde
durfte sie als Frau zwar nicht
übernehmen, doch fand sie eine
Anstellung als nicht ordinierte „Stadtvikarin“
bei der Kreissynode Breslau-Stadt.
Ordiniert, und das auch zu
eingeschränkten Rechten, wurde sie erst
viel später, nämlich am 6. November
1938.
Ihr
Privatdienstvertrag beschrieb die
Tätigkeiten, die von ihr erwartet
wurden: Krankenhausseelsorge für Kinder,
Ergänzungsunterricht für Konfirmanden,
Übertrittsunterricht für Jugendliche,
Frauen und Juden, Mitarbeit in einer
Breslauer Vorortgemeinde. Es zeigte sich
aber bald, daß die Stelle der
Stadtvikarin eine expandierende
Eigendynamik entwickelte. Immer mehr kam
dazu, überparochiale Aufgaben, für die
sich die Gemeindepfarrer nicht zuständig
fühlten.
Spätestens seit der Pogromnacht vom
9./10. November 1938 entwickelte sich
die Betreuung nicht nur der Breslauer,
sondern der schlesischen Juden insgesamt
zu einem eigenen Schwerpunkt der Arbeit.
Schon im Spätsommer des Jahres 1938
hatte Pfarrer Heinrich Grüber
(1891-1975) mit einigen Mitgliedern der
Bekennenden Kirche (BK) eine „Kirchliche
Hilfsstelle für nichtarische Christen –
Büro Pfarrer Grüber Berlin“
eingerichtet. Dieses Büro entsprach auf
evangelischer Seite dem katholischen St.
Raphaels-Verein, später dem Hilfswerk
beim Bischöflichen Ordinariat Berlin.
Durch die Pogromnacht wurde die Arbeit
des „Büro Grüber“ noch wichtiger. Es
galt, Juden bei der Auswanderung zu
beraten und zu helfen, indem ihnen
Adressen in aufnahmewilligen Ländern und
die notwendigen Devisen beschafft
wurden. Die in Deutschland
Zurückbleibenden erhielten Beratung und
Fürsorge. In den Landeskirchen und
Kirchenprovinzen wurden
„Vertrauensstellen“ geschaffen, deren
Leiter, die „Vertrauensleute“, mit der
Berliner Zentrale durch Besuche und
Rundbriefe, beides jeweils nach Bedarf,
in ständigem Kontakt standen. Die
Stadtvikarin Staritz war ab 1. Dezember
1938 „Leiterin der Vertrauensstelle
Breslau (Schlesien)“.
Grüber legte auf die öffentliche
Bekanntgabe dieser Arbeit Wert und
schickte die Listen mit den Adressen der
Vertrauensleute an jüdische, kirchliche
und staatliche Stellen. Die offizielle
Anerkennung durch das Geheime
Staatspolizeiamt erfolgte jedoch erst im
Februar 1940. Durch die staatliche
Anerkennung sah sich der Preußische
Evangelische Oberkirchenrat (EOK) in
Berlin veranlaßt, die ihm unterstellten
Provinzial-Konsistorien nun auch
seinerseits auf dem Dienstweg auf das
„Büro Grüber“ hinzuweisen. Unter dem 2.
April 1940 wird dem Konsistorium in
Breslau mitgeteilt: „Alle Fragen der
Wanderung, Wohlfahrt und Beschulung der
Juden, die der evangelischen Kirche
angehören, werden von diesem Büro
(Grüber) durchgeführt. Das Büro hat in
der dortigen Provinz eine
Vertrauensstelle eingerichtet, deren
Adresse lautet: Frau Vikarin Staritz,
Breslau, Wagnerstr. 7.“ Damit war die
Stadtvikarin Staritz auch kirchenamtlich
als Leiterin der Vertrauensstelle
anerkannt.
Die
Betreuung der Juden, ihrer Angehörigen,
ihrer Kinder wurde mit jedem Monat
schwieriger, die Auswanderung seit
Beginn des Krieges fast unmöglich. Nur
wenige Länder der Welt waren noch
bereit, Juden aufzunehmen. Das Berliner
Büro wurde durch die Geheime
Staatspolizei geschlossen, Grüber am 19.
Dezember 1940 verhaftet und ins
Konzentrationslager Sachsenhausen
eingeliefert. Detaillierte schriftliche
Aufzeichnungen über ihre Hilfstätigkeit
hat Katharina Staritz nicht
hinterlassen. Es gibt aber Briefe, zum
Beispiel an Pfarrer Paul Braune
(1887-1954), den Leiter der
Hoffnungsthaler Anstalten Lobetal bei
Berlin, und Aufzeichnungen aus dem
Bereich des Büros Grüber, die zeigen,
mit welch hohem Einsatz sie versucht hat
zu helfen. Ihre Schwester Charlotte
kannte 120 Anschriften von Menschen, die
größtenteils dank ihres Einsatzes
auswandern konnten.
Die
offizielle Arbeit der Vertrauensstelle
Breslau endete abrupt mit der
Zwangsbeurlaubung und Ausweisung der
Leiterin durch das Konsistorium am 21.
Oktober 1941. Vorausgegangen war die
Veröffentlichung eines Rundschreibens an
die Breslauer Pfarrer vom 12. September
1941, in dem die Stadtvikarin Bezug nahm
auf die im Reichsgesetzblatt am 5.
September 1941 veröffentlichte, am 19.
September 1941 in Kraft tretende
Polizeiverordnung über das Tragen des
gelben Judensternes. Staritz wies auf
die ausgrenzende Bedeutung dieser
Maßnahme hin und darauf, daß sie auch
viele evangelische Christen jüdischer
Herkunft und ihre Kinder betreffe. Sie
bat die Breslauer Gemeinden, diese
Christen nicht aus den Gottesdiensten
und Gemeindeveranstaltungen fortzuweisen
und sich ihrer gerade jetzt besonders
anzunehmen: „Sie haben das gleiche
Heimatrecht in der Kirche wie die
anderen Gemeindeglieder und bedürfen des
Trostes aus Gottes Wort besonders. Für
die Gemeinden besteht die Gefahr, daß
sie sich durch nicht wirklich
christliche Elemente irreführen lassen,
daß sie die christliche Ehre der Kirche
durch unchristliches Verhalten
gefährdet.“ Drei Tage vor der
Zwangsbeurlaubung, also am 18. Oktober
1941, hatte das Breslauer Konsistorium
ein Schreiben an sämtliche Pfarrer,
Pfarrvikare und Vikare der schlesischen
Kirchenprovinz herausgegeben, in dem es
sich von dem Rundschreiben distanzierte.
Abschriften des Rundschreibens
erreichten hohe und höchste Stellen der
NS-Hierarchie. Reichspropagandaminister
Joseph Goebbels hatte für den
Kriegswinter 1941/1942 ohnehin eine
Kampagne „Herr Bramsig und Frau
Knöterich“ geplant, in der das Abhören
von Feindsendern und Sympathie mit Juden
als Muckertum und undeutsche Einstellung
angeprangert werden sollten. In dieses
Propagandaprogramm wurde nun der Fall
Staritz aufgenommen. Am 18. Dezember
1941 erschien in der SS-Zeitung „Das
schwarze Korps“ ein Artikel „Frau
Knöterich als Stadtvikarin“: „Da gibt es
beispielsweise in Breslau eine
sogenannte Stadtvikarin, eine Dame also,
die das seltsame und seltene Amt eines
weiblichen Seelsorgers ausübt: Frau Lic.
Staritz, Wagnerstr. 7. Sie dürfte sich
in dieses Amt begeben haben oder man hat
sie hinein geschickt wohl in der
Annahme, daß ein solches ,letztes
Aufgebot‘ in sonderlichem Maße befähigt
sein würde, auf die weiblichen
Tränendrüsen zu drücken, von denen man
annahm, sie könnten, unmittelbarer als
das bei Männern der Fall ist, unter
Ausschaltung des kritischen Verstandes,
auf das Herz einwirken.“ Der Artikel
versucht dann zu zeigen, daß der
Rundbrief mit einem unzumutbaren,
undeutschen, nicht rassestolzen
Ehrbegriff arbeitet und kommt zu dem
Schluß: „Wir zweifeln selbstverständlich
nicht daran, daß jeder anständige
Deutsche, möge er angehören welcher
Konfession er wolle, nur Abscheu
empfinden wird vor derartig unfasslichen
Zumutungen, wie sie ,Frau Knöterich‘
hier empfiehlt“.
Katharina Staritz war der Weisung des
Konsistoriums nachgekommen und hatte
Breslau verlassen. Unter Beibehaltung
ihrer Bezüge studierte sie wieder in
Marburg, wo sie sich unter dem Schutz
Sodens geborgen fühlte. Aushilfsweise
wurde sie in Gottesdiensten
(Elisabethenhof und Ockershausen) und
Religionsunterricht eingesetzt. Am 4.
März 1942 griff die Geheime
Staatspolizei zu. Sie ließ sie im
Christlichen Hospiz in Marburg durch
einen Kriminalpolizisten verhaften. Am
9. März 1942 gab Hans von Soden in ihrem
Auftrag die Nachricht an Charlotte
Staritz, den Breslauer Stadtdekan Walter
Lierse, die Konsistorialrätin Dr.
Elisabeth Schwarzkopf und Jochen Klepper
weiter.
Einen
Monat lang war Katharina Staritz im
Polizeigefängnis Kassel, zwei Monate im
Arbeitshaus Breitenau bei Kassel, fast
ein Jahr im Frauenkonzentrationslager
Ravensbrück bei Neustrelitz/Mecklenburg
inhaftiert. In Ravensbrück mußten die
Gefangenen dreimal täglich zu Appellen
antreten, die mit langem Stehen
verbunden waren. Die Prügelstrafe galt
als Erziehungsmittel. Auf Anweisung
Himmlers ist es zu Sterilisierungen
gekommen. Ab Dezember 1941 wurden
Transporte für die Vernichtungslager im
Osten zusammengestellt. Etwa 92.000
Frauen und Kinder sind in diesem Lager
umgekommen. Katharina Staritz wurde als
politische Gefangene geführt. Erst kurz
vor ihrem Tod hat sie über die
Erinnerungen aus dieser Zeit sprechen
können, sie aufgeschrieben oder ihrer
Schwester diktiert. Sie liegen vor unter
dem Titel „Des großen Lichtes
Widerschein“ und zeigen, daß sie in
diesen 14 Monaten „die Nähe und Kraft
Gottes in nie gekannter Unmittelbarkeit“
lebenserhaltend erfahren hat. Durch
heimliche Andachten, Gottesdienste beim
Marschieren auf der Lagerstraße und
Segenshandlungen hat sie die
Durchhaltekraft mitgefangener Frauen
gestärkt.
Am
18. Mai 1943 wurde sie
überraschend probeweise entlassen. Sie
kehrte in ihr Amt nach Breslau zurück,
musste sich aber zweimal wöchentlich bei
der Staatspolizei melden und stand unter
Bewachung. Sie blieb amtsbehindert,
indem sie nicht in der Öffentlichkeit,
sondern nur im Innendienst (Büro und
Einzelunterricht Erwachsener) eingesetzt
werden durfte. Die Haft hatte sie
verändert. Die Hausärztin
diagnostizierte einen schweren
Erschöpfungszustand mit
Gedächtnisschwäche und Depressionen,
dazu kam eine Verkrümmung der
Wirbelsäule mit Bandscheibenschäden und
eine hartnäckige Krätze.
Obwohl das Näherrücken der Roten Armee
nicht zu übersehen und das Ende des
Krieges unausweichlich war, konnten die
Schwestern Staritz nur verdeckt
Vorbereitungen für den Tag der Flucht
aus Breslau treffen. Die ältere mußte
die Meldepflicht einhalten und jede
Auffälligkeit vermeiden, die jüngere
arbeitete in Brieg. Die Mutter war seit
einem Schenkelhalsbruch nicht gehfähig,
pflegebedürftig und auf einen Rollstuhl
angewiesen, der Vater schon 1932
gestorben. Am 22. Januar 1945 gab
Stadtdekan Lierse die Erlaubnis zum
Aufbruch und zur Aufnahme eines
Arbeitsverhältnisses in einer anderen
evangelischen Kirche. Auf dem Umweg über
Dresden kamen die drei Frauen und eine
alte Tante schließlich nach Marburg.
Die
Evangelische Kirche von
Kurhessen-Waldeck nahm die Vikarin aus
Schlesien vorläufig in ihren Dienst. Da
es in dieser Kirche noch kein
Vikarinnengesetz gab, konnte sie auf
Dauer nicht mit den Rechten eingestellt
werden, die sie in Breslau bereits
besaß. Sie erhielt das Gehalt eines
Hilfspfarrers. Inzwischen liefen seit
1947 Verhandlungen mit Frankfurt/Main
und der Evangelischen Kirche in Hessen
und Nassau. Dort bestand der Wunsch, sie
für die Leitung der Frauenhilfe zu
gewinnen. Als schwieriger Kernpunkt der
Verhandlungen gestaltete sich die
Forderung von Katharina Staritz, als
Leiterin der Frauenhilfe auch in eine
Gemeinde mit vollem Auftrag für Predigt
und Sakramentsverwaltung eingebunden zu
sein. Sie hat es schließlich
durchgesetzt. Auf Beschluß der
Stadtsynode Frankfurt wurde sie zum 1.
Dezember 1949 ins Beamtenverhältnis
eingesetzt und bis zum 1. April 1950 auf
Probe, danach auf einer neu zu
errichtenden Vikarinnenstelle
angestellt.
Als
erste ordinierte Theologin im
Beamtenverhältnis in Hessen und Nassau,
wenn auch jetzt noch mit nur 80 Prozent
der Pfarrerbesoldung, nahm sie ihren
Dienst in der Frauenhilfe, in der St.
Katharinengemeinde, im Alten
Markuskrankenhaus in Frankfurt und in
der Frauenhaftanstalt Preungesheim auf.
Ihre Gesundheit war geschwächt. Vermehrt
traten Erschöpfungs- und Angstzustände
auf. Am Karfreitag, 3. April 1953, erlag
sie einem Krebsleiden. Die Trauerfeier
war fünf Tage später auf dem Friedhof
Frankfurt-Bockenheim.
Die
Erinnerung an Katharina Staritz blieb
zunächst auf die Familie und den kleinen
Kreis der Freunde eingegrenzt. Erst ab
Ende der 1980er Jahre begann sich die
Frauenforschung und die
Frauenwiderstandsforschung für sie zu
interessieren. Nach dem Zusammenbruch
der kommunistischen Systeme wurde man
auch in Breslau auf sie aufmerksam. Dort
konnte im Rahmen der Arbeitstagung des
,Vereins für Schlesische
Kirchengeschichte e. V.‘ am 13. Oktober
2001 in der Turmvorhalle der St.
Maria-Magdalena-Kirche in einer
ökumenischen Feier eine Gedenktafel
enthüllt werden. Auf ihr steht in
deutscher und polnischer Sprache:
„Katharina Staritz, Evangelische
Theologin – Stadtvikarin in Breslau. In
Wort und Tat erwies sie in den Jahren
der Naziherrschaft christliche
Nächstenliebe den verfolgten
Geschwistern jüdischer Herkunft und
wurde deshalb verfolgt“.
Werke: Katharina Staritz, Augustins
Schöpfungslehre, dargestellt nach seinen
Genesisvorlesungen, Breslau 1931. –
Vikarin in Breslau, in: Mitteilungen des
Verbandes evangelischer Theologinnen
Deutschlands 3. Jg. 3.
Vj. (1933), S. 9-13.
(Wiederabdruck: Gerlind Schwöbel: Ich
aber vertraue S. 98-103). – Zur Frage
des Übertritts und des
Übertrittsunterrichtes, in: Die
Theologin 11. Jg. Heft 2 u. 3 (1941), S.
29-34. – Des großen Lichtes Widerschein.
Berichte und Verse aus der
Gefangenschaft. Hrsg. von der
Evangelischen Frauenhilfe in Deutschland
e.V. o. J., 1. Aufl. (1953), 2.
Aufl. o. J.
Lit.: Christliche Frauen im
Widerstehen gegen den
Nationalsozialismus: Häftlinge im
Frauenkonzentrationslager Ravensbrück
von 1939-1945; Begleitbroschüre zur
Ausstellung in der Mahn- und
Gedenkstätte Ravensbrück 1998/99, Berlin
1999. – Erhart, Hannelore/Meseberg-Haubold,
Ilse/Meyer, Dietgard: „Frau Knöterich
als Stadtvikarin“. Erste Reaktionen auf
das Rundschreiben von Katharina Staritz
zur Sternverordnung von 1941, in:
Deutsches Pfarrerblatt 7/1997, S.
335-337. – Erhart, Hannelore/Meseberg-Haubold,
Ilse/Meyer, Dietgard: Katharina Staritz
1903-1953. Dokumentation Bd. 1:
1903-1942. Mit einem Exkurs Elisabeth
Schmitz, Neukirchen-Vluyn 1999. –
Schwöbel, Gerlind: „Ich aber vertraue“.
Katharina Staritz. Eine Theologin im
Widerstand (Schriftenreihe des
Evangelischen Regionalverbandes
Frankfurt am Main 15), Frankfurt/Main
1990; 2. erw. Aufl. 1992. – Schwöbel,
Gerlind: Staritz, Katharina. Beitrag in:
BBKL 10, 1995 Sp. 1225-1230. – Schott,
Christian-Erdmann: Dein Wille geschehe:
Jochen Klepper – Joachim Konrad –
Katharina Staritz – zum 100. Geburtstag.
In: BOKG 6/2004, S. 124-136. – Schott,
Christian-Erdmann: Katharina Staritz
(1903-1953), in: Schlesische
Lebensbilder VIII, i. A. der
Historischen Kommission für Schlesien
hrsg. von Arno Herzig, Neustadt/Aisch
2004 S. 296-303.
Bild: H. Erhart/I. Meseberg-Haubold/D.
Meyer: Katharina Staritz, Bd. 1,
Neukirchen-Vluyn 1999, S. 7
Christian-Erdmann Schott