„Der Antrag
lautet auf
Tod und er
kann auch
nicht anders
ausfallen.
Er ist
gerecht ...
Ich habe
geirrt und
gefehlt. Es
war falsch,
Gott in
seinem
Wirken als
kleiner
Mensch
hochmütig in
den Arm
fallen zu
wollen.“
Mit diesen
Sätzen
beschloß der
Generalmajor
des Heeres
Hellmuth
Stieff den
Abschiedsbrief
an seine
Frau
unmittelbar
vor der
Urteilsverkündung
durch den
Volksgerichtshof
am
Nachmittag
des 8.
August 1944
und nur
wenige
Stunden vor
seiner
Hinrichtung
zusammen mit
sieben
Mitangeklagten.
Stieff, der
zuvor in
seinem
Schlußwort
als
Angeklagter
das
Todesurteil
für sich
selbst
beantragt
hatte,
deutete in
demütiger,
stark
religiös
begründeter
Schicksalsergebenheit
seinen Tod
als Ausdruck
einer
höheren,
überirdischen
Gerechtigkeit.
War er mit
sich selbst
im reinen
oder war es
doch der
Versuch, ein
schlechtes
Gewissen in
einer
nachträglichen
höheren
Sinngebung
aufzulösen?
So wenig
darüber
Sicheres
auszusagen
möglich ist,
so sehr ist
doch eine
Feststellung
erlaubt: Wie
in kaum
einer
anderen
Person
spiegelt
sich in
Hellmuth
Stieff die
ganze
menschliche
Tragik und
das von den
Akteuren
selbst
empfundene
moralische
Dilemma der
Verschwörung
des 20.
Juli, dessen
sich in
seiner
ganzen
Dramatik
bewußt zu
machen,
allzu
holzschnittartige
Urteile
verbietet.
Am Morgen
des 20. Juli
1944 saß
Stieff
zusammen mit
Stauffenberg
und dessen
Adjutanten
Werner von
Haeften in
der
Kuriermaschine
von Berlin
nach
Rastenburg.
Da er sich
zum
Zeitpunkt
der
Explosion im
nahegelegen
Hauptquartier
des OKH im
„Mauerwald“
aufhielt,
war ihm
schnell –
viel
schneller
als seinen
Mitverschwörern
im Berliner
Bendlerblock
– klar
geworden,
daß das
Attentat
gescheitert
und damit
die
Mindestvoraussetzung
für einen
erfolgreichen
Staatsstreich
entfallen
war. Von
diesem
Moment, d.h.
vom
Nachmittag
jenes Tages
an,
arbeitete er
aktiv gegen
den in
Berlin auf
das massive
Drängen
Stauffenbergs
hin
angelaufenen
Staatsstreich,
den er unter
den
gegebenen
Voraussetzungen
für sinnlos,
ja
schlechterdings
für
„Wahnsinn“
hielt. Zur
entscheidenden
Szene kam es
am Abend
gegen 21
Uhr, als der
Oberbefehlshaber
West, der in
die
Verschwörung
eingeweihte
Generalfeldmarschall
von Kluge,
durch die
auf ihn
einstürzenden
widersprüchlichen
Berichte und
Meldungen
verunsichert,
seinen
einstigen
Mitarbeiter
im AOK 4
anrief und
ihn unter
nachdrücklichem
Hinweis auf
ihr altes
persönliches
Vertrauensverhältnis
beschwor,
über das,
was Stunden
zuvor in
Ostpreußen
geschehen
war, die
volle
Wahrheit zu
sagen. Der
bei Anstand
und Gewissen
gepackte
Stieff
berichtete
ehrlich und
wahrheitsgemäß,
daß Hitler
nicht tot
sei. Diese
Auskunft gab
den
Ausschlag,
daß sich
Kluge der
Aktion
versagte und
damit die
letzte
Hoffnung der
Verschwörer
zerbrach.
Rechtfertigt
Stieffs
Verhalten,
wie nicht
wenige bis
heute
meinen,
einen
moralischen
Vorwurf? War
es Ausdruck
einer
grundsätzlichen
Distanzierung
von der
Konspiration
und ihren
Zielen? Was
hätte er in
seiner Lage
anderes tun
sollen?
Man möge
eines
bedenken:
Nicht die
Detonation
der Bombe
dekuvrierte
die
Verschwörung
des 20.
Juli. Sie
enttarnte
zunächst
allein die
kleine
Attentatsgruppe
um
Stauffenberg,
dem nach
seiner
Ankunft in
Berlin,
buchstäblich
mit dem
Rücken zu
Wand
stehend, als
Alternative
zur
Selbsttötung
nur die
„Flucht nach
vorn“, d.h.
das Auslösen
des
Staatsstreich
gemäß dem
Tresckowschen
„coate que
coate“
[koste es,
was es
wolle]
verblieb.
Erst die
herausgegangenen
Putschbefehle
dekuvrierten
die
Verschwörung
in ihrem
ganzen weit
verzweigten
Umfang,
wodurch die
Gestapo ihre
Verhaftungslisten
gewissermaßen
frei Haus
geliefert
bekam. Indem
sie den
verhängnisvollen,
ja tödlichen
Automatismus
zwischen
Attentat und
Staatsstreich
im letzten
Moment noch
zu
unterbrechen,
quasi die
„Notbremse“
zu ziehen
trachteten,
haben Stieff
und mit ihm
einige
andere
außerhalb
Berlins
versucht,
den Schaden
für die
Verschwörung
insgesamt in
Grenzen zu
halten.
Jenseits der
Frage, ob
Stieff
selber noch
ernsthaft
daran
glaubte, den
Fahndern
entkommen zu
können, wird
man ihm
verantwortungsethische
Gründe für
sein
Verhalten
nicht
absprechen
können.
Schließlich
ging es auch
darum, durch
unmißverständliche
Worte und
ein
dementsprechendes
Agieren
jüngere, in
falscher
Einschätzung
der
entstandenen
Lage noch
putschgeneigte
Untergebene
vor der
Parteinahme
für eine
schon
aussichtslos
gewordene
Sache zu
bewahren,
was sie nur
sinnlos in
Lebensgefahr
gebracht
hätte. Gibt
es eine
moralische
Pflicht zum
solidarischen
Selbstopfer
für eine als
aussichtslos
erkannte
Sache?
Jedoch, die
Nachwelt
würdigt am
20. Juli in
erster Linie
den
gesinnungsethischen
Rigorismus.
Das bloße
Attentat in
der
Wolfschanze
wäre im
historischen
Bewußtsein
wahrscheinlich
die
isolierte
Tat eines
einzelnen
geblieben.
Erst der
anschließende
Staatsstreichversuch
mit all
seinen
Folgen
machte
daraus jene
kollektive
Tat, die uns
heute von
einer
deutschen
Widerstandsbewegung
sprechen
läßt und den
20. Juli
1944 als die
Manifestation
eines
„anderen
Deutschland“
zur
moralischen
Instanz
werden ließ.
Lit.:
Horst
Mühleisen:
Hellmuth
Stieff und
der
militärische
Widerstand,
in:
Vierteljahrshefte
für
Zeitgeschichte,
Jg. 39
(1991), S.
339–377. –
Ders.:
Hellmuth
Stieff.
Briefe,
Berlin 1991.
– Ders.:
Hellmuth
Stieff.
Patriot und
Zauderer,
in: „Für
Deutschland“.
Die Männer
des 20.
Juli, hg.
von Klemens
von
Klemperer,
Enrico
Syring,
Rainer
Zitelmann,
Frankfurt
a.M./Berlin
1994, S.
247–260.
Bild:
20. Juli
1944, 4.
Aufl.,
neubearbeitet
und ergänzt
von Erich
Zimmermann
und
Hans-Adolf
Jacobsen,
hg. von der
Bundeszentrale
für
Heimatdienst,
Bonn 1951.
Manfred
Zeidler