In seiner
Autobiographie
Das
Bilderbuch
meiner
Jugend,
erschienen
1922,
berichtet
der
ostpreußische
Dichter
Hermann
Sudermann,
daß ihm „die
Pforten
epischer
Dichtung“
unter
anderem von
„dürftige[n]
Kriminalgeschichten“
aus seiner
östlichen
Heimat
aufgeschlossen
worden
seien, die
er in alten
Bänden der
Gartenlaube
entdeckte
und die von
einem
gewissen
Temme
stammten.
Schon für
den späten
Sudermann
gehörte
dieser Autor
zu den
„Längstvergangenen“.
Doch in der
zweiten
Hälfte des
19.
Jahrhunderts
war Jodocus
Donatus
Hubertus
Temme einer
der
beliebtesten
und
fruchtbarsten
deutschen
Unterhaltungsschriftsteller.
Sein äußerst
umfangreiches
Werk umfaßt
mindestens
sechs
Romane, die
im
nördlichen
Ostpreußen
spielen:
Die schwarze
Mare. Bilder
aus
Litthauen
(1854),
Anna
Jogszies
(1856),
Schwarzort
(1863),
An der Memel
(1872),
Der Freiherr
von Ullosen
(1873) und
In der
Ballus
(1874).
Dabei war
Temme
ursprünglich
Jurist. 1798
in Westfalen
geboren,
studierte er
1814 bis
1817
Rechtswissenschaften
in Münster
und
Göttingen
und
begleitete
den Prinzen
Franz von
Bentheim zum
Studium nach
Heidelberg,
Bonn und
Marburg an
der Lahn.
Nach einigen
Assessorenanstellungen
ging er 1833
als
Kreisjustizrat
nach Ragnit
in
Ostpreußen,
wo er drei
Jahre blieb.
Daß ihm
diese Region
mehr
bedeutete
als nur eine
Station auf
der
Karriereleiter,
zeigt der
Band Die
Volkssagen
Ostpreußens,
Litthauens
und
Westpreußens,
den Temme
bereits
1837 zusammen mit W.J.A. Tettau herausbrachte. Weitere Sammlungen
aus Pommern,
Rügen und
der Altmark
sollten
folgen.
Von Ragnit
wurde Temme
nach
Stendal,
dann nach
Greifswald
und
schließlich
nach Berlin
versetzt.
Hier begann
man,
„peinlich
wachsam“ auf
ihn zu
werden, weil
er den
damals als
staatsgefährdend
erscheinenden
Gedanken
vertrat, ein
Richter
urteile umso
gerechter,
je besser er
das Volk
seines
Gerichtsbezirkes
kenne.
Ebenfalls
anstößig
wirkte es,
daß er –
unter dem
Pseudonym
„Heinrich
Stahl“ –
seine ersten
Kriminalgeschichten
publizierte.
Als er sich
gegen ein
neues Gesetz
wandte, das
die
Ehescheidung
erschweren
sollte,
wurde er
1844 wieder
nach
Ostpreußen
„verbannt“,
diesmal als
Direktor des
Land- und
Stadtgerichts
in Tilsit.
Kurz nach
der
Märzrevolution
1848 holte
ihn das
Ministerium
Camphausen
jedoch als
Staatsanwalt
am
Kriminalgericht
nach Berlin
zurück.
Gleichzeitig
wurde er als
Vertreter
des Kreises
Ragnit
Mitglied der
preußischen
Nationalversammlung.
Vor seiner
Abreise
hatte er im
Tilsiter
Wochenblatt
(vom
18.4.1848,
Nr. 31)
einen
Aufsatz „An
die Wähler
Preußens“
veröffentlicht,
in dem er
die
Grundzüge
seiner
politischen
Einstellung
darstellte.
Obwohl sich
Temme
ausdrücklich
für die
konstitutionelle
Monarchie
und gegen
eine
Republik
aussprach,
galt er im
Parlament
sogleich als
Führer der
„entschiedenen
Linken“.
Nachdem das
März-Ministerium
Camphausen
von dem
Ministerium
Auerswald-Hansemann
abgelöst
worden war,
wollte man
Temme
loswerden
und schickte
ihn als
Vizepräsidenten
zum
Oberlandesgericht
nach
Münster.
Dadurch ging
er zunächst
seines
Abgeordnetenmandats
verlustig,
erhielt
jedoch bei
der
Wiederwahl
erneut einen
Sitz in der
Nationalversammlung,
wo er bis zu
ihrer
Auflösung am
5. Dezember
1848 zu den
härtesten
Kämpfern
gegen die
Reaktion
gehörte.
Nach Münster
zurückgekehrt,
wurde Temme
aufgrund
seiner
parlamentarischen
Tätigkeit
umgehend
verhaftet
und vom Amt
suspendiert.
Er saß noch
im
Zuchthaus,
als ihn der
Kreis Neuß
in die
Deutsche
Nationalversammlung
nach
Frankfurt
wählte.
Daraufhin
erfolgte
Ende Januar
1849 die
Freilassung.
Im Februar
wurde er
auch in das
preußische
Abgeordnetenhaus
gewählt. Als
die
Frankfurter
Nationalversammlung
beschloß,
nach
Stuttgart
überzusiedeln,
blieb Temme
auch
Mitglied
dieses
Stuttgarter
„Rumpfparlaments“
bis zu
dessen
gewaltsamer
Auflösung.
Im Juli 1849
wurde Temme
wiederum
verhaftet
und mußte
diesmal neun
Monate im
Zuchthaus
verbringen,
bis er
endlich am
6. April
1850 von der
Anklage des
Hochverrats
freigesprochen
wurde. Im
Gefängnis
begann er
größere
Romane zu
schreiben,
neben den
Neuen
deutschen
Zeitbildern
auch den in
Nordostpreußen
spielenden
Roman Die
schwarze
Mare.
Darüber
hinaus
entstand
hier sein
erstes
juristisches
Werk Die
Grundzüge
eines
deutschen
Strafverfahrens.
Schon
während
seiner
Haftzeit
hatte die
Stadtverordnetenversammlung
Tilsits
einem Antrag
zugestimmt,
dem
ehemaligen
Land- und
Stadtgerichtsdirektor
das
Ehrenbürgerrecht
zu
verleihen.
Der
Magistrat
wartete aber
den
Freispruch
ab, und so
erhielt
Temme den
Tilsiter
Ehrenbürgerbrief
erst am 18.
April 1850.
Der
Freispruch
bedeutete
jedoch nicht
die
Rehabilitierung.
Man strengte
gegen ihn
nun ein
Disziplinarverfahren
an, das am
17. Februar
1851 mit der
Entlassung
aus dem Amt
ohne Pension
endete.
Damit stand
Temme,
Familienvater
mit sechs
Kindern im
Alter von 9
bis 15
Jahren, vor
dem
wirtschaftlichen
Ruin. Er
ging
zunächst als
Chefredakteur
der Neuen
Oderzeitung
nach
Breslau.
Weitere
politische
Schwierigkeiten
trieben ihn
schließlich
1852 ins
Exil nach
Zürich. Dort
erhielt er
an der
staatswissenschaftlichen
Fakultät der
Universität
eine
Professur,
allerdings
ohne
regelmäßige
Einkünfte.
So verlegte
er sich ganz
aufs
Schreiben.
Die
Gartenlaube
– damals
noch eine
politisch
liberal
orientierte
Zeitschrift
–
veröffentlichte
seine
Erzählungen;
gleichzeitig
fand er in
dem
freisinnigen
Leipziger
Verlagsbuchhändler
Johann
Heinrich
Schultze
einen
Förderer
seiner
schriftstellerischen
Tätigkeit.
So verfaßte
Temme bis zu
seinem Tode
– neben
juristischer
Fachliteratur
– über 150
Bände,
darunter
viele Romane
meist
historischen
oder
kriminalistischen
Inhalts.
Nach einem
erneuten
kurzen
Zwischenspiel
in der
Politik –
1863 bis
1864 war er
wieder
Abgeordneter
im
preußischen
Parlament –
begab sich
Temme 1878
noch einmal
auf die
Reise nach
Tilsit, wo
er vorhatte,
seinen
Lebensabend
zu
verbringen.
Doch nach
dem Tod
seiner Frau
im selben
Jahr kehrte
er nach
Zürich
zurück, wo
er starb.
Temme war
zweifellos
kein
überragender
Dichter.
Seine
belletristischen
Schriften
sind
sprachlich
anspruchslos.
Doch bemüht
er sich
immer um
eine
möglichst
realistische
Darstellung.
Und es
bleibt zu
prüfen, ob
die von
Sudermann
etwas
despektierlich
als
„dürftige
Kriminalgeschichten“
bezeichneten
Erzählungen
aus
Ostpreußen –
genauer
Preußisch-Litauen
– nicht eine
Art
Vorläufer
von Ernst
Wicherts und
eben Hermann
Sudermanns
eigenen
Litauischen
Geschichten
darstellen.
Darüber
hinaus
besitzt
Temme einen
scharfen
Blick für
historische
und
soziologische
Bedingungen.
Das zeigt
der
Abschnitt in
den
Erinnerungen
über seine
Ragniter
Zeit, wo er
den
wirtschaftlichen
Niedergang
Preußisch-Litauens
nicht, wie
etwa Ernst
Wichert, in
der
Mentalität
der
litauischen
Bevölkerung
begründet
sieht,
sondern in
dem
politischen
Faktum der
russischen
Grenzsperre
von 1830,
wodurch die
Verkehrs-
und
Erwerbsquellen
dieses einst
blühenden
Gebietes
abgeschnitten
worden
seien.
So sollten
zumindest
Temmes
ostpreußischen
Romane und
Erzählungen
heute
vielleicht
wieder
stärkere
Beachtung
finden,
wenigstens
als eine
bisher so
gut wie
nicht
ausgewertete
kulturgeschichtliche
Quelle für
den
überwiegend
von
litauischen
Bauern
besiedelten
Landstrich
an der Memel
im 19.
Jahrhundert.
Lit.:
J.D.H. Temme:
Erinnerungen.
Hrsg. v.
Stephan
Born.
Leipzig
1883. –
Altpreußische
Biographie.
Bd. II,
Lieferg. 6,
Marburg/L.
1965, S.
723. –
Herbert
Kirinnis:
Jodocus
Donatus
Hubertus
Temme. In:
Acta
Prussica.
Abhandlungen
zur
Geschichte
Ost- und
Westpreußens.
Fritz Gause
zum 75.
Geburtstag,
Würzburg
1968, S.
261-284. –
Bogislav von
Archenholz:
Erinnerung
und
Abschied.
Schicksal
und
Schöpfertum
im deutschen
Osten,
Frankfurt/M.,
Berlin, Wien
1972, S.
93-97. –
Wilhelm
Schulte:
Westfälische
Köpfe. 300
Lebensbilder
bedeutender
Westfalen,
2., verb.
Auflage
Münster
1977, S.
332-334.
Bild:
J.D.H. Temme:
Erinnerungen.
Hrsg. v.
Stephan
Born.
Leipzig
1883.
Maximilian
Rankl