Im Jahr der
Schlacht von
Mohács
geboren, zog
Unglerus
1548 nach
Wittenberg.
1550
immatrikuliert,
erlangt er
dort den
Magistergrad
der freien
Künste. Als
Schüler
Melanchthons
gehört er zu
den
Vorreitern
der
Bewegung,
die den
gärenden
Wein der
Reformation
in die rund
1500
Kilometer
weit
entfernte
Heimat
brachten. Am
18. November
1550 schrieb
er an den
Hermannstädter
Stadtpfarrer
Bartholomäus
Altenberger,
die
Sehnsucht
nach
Rückkehr in
die Heimat
wolle ihm
vergehen,
denn das
Schicksal
lächele ihn
in der
Fremde
glückverheißend
an. Aber
dann fühlt
er mit Ovid:
„daß es
allem
Widerwärtigen
zum Trotz
doch nichts
Lieblicheres
als die
Heimat und
die dort
weilenden
Freunde
gibt“. „Ich
verstehe es
eigentlich
nicht, durch
was für eine
Süßigkeit
der
heimatliche
Boden alle
lockt und
leitet und
sie seiner
nie
vergessen
läßt“.
Immerhin:
„Magdeburg
wird
belagert,
die Hand des
Kaisers
liegt schwer
über den
besiegten
Sachsen,
dazu kommt
auch noch
die Sorge um
die
Türkengefahr
in der
Heimat“. Den
Ausgang der
Dinge
überläßt er
im
Gottvertrauen
dem Herrn.
Hier
zeichnet
sich schon
seine hohe
Sendung für
Volk und
Kirche ab.
Seit 16.
Februar 1556
finden wir
Unglerus als
Lektor des
Hermannstädter
Gymnasiums,
„damit er
als
gelehrter
und frommer
Mann die
Jugend durch
das
Scheidewasser
der
klassischen
Sprachen und
durch die
Anfänge der
Philosophie
stark mache
für die
Durchdringung
mit dem
Geiste.“
Hier verrät
sich sein
europäisch-humanistisches
Bildungsideal,
von dem
schon sein
latinisierter
Name Zeugnis
ablegt. Auch
seine Briefe
sind
vielfach in
lateinischer
Sprache
verfaßt.
1557 wurde
er
Schulrektor.
Daneben war
er ein
treuer
Mitarbeiter
Bischof
Heblers in
dessen
Auseinandersetzungen
mit den
Calvinisten.
1561 legte
er als
Abgeordneter
der Synode
den
deutschen
Fakultäten
die
Confessio
Brevis
Heblers zur
Begutachtung
vor. Über
die
Anerkennung
hinaus
rühmte die
Fakultät der
Universität
Frankfurt an
der Oder,
wie eifrig
und
vorzüglich (sedule
et
praestantissime)
er seine
Aufgabe
erfüllt
habe. So
verhalf er
der
lutherischen
Linie
hinsichtlich
des
Abendmahls
zum
Durchbruch,
trotz Spott
und
Verunglimpfung.
Weil sein
Volk hinter
ihm stand,
wurde er
1565 Pfarrer
in Kelling,
im
Unterwälder
Kapitel,
bald darauf
dessen
Dechant.
1567 war
Unglerus
Pfarrer in
Birthälm,
und 1571,
nach Heblers
Tod, befand
er sich in
vorderster
Front der
reformatorischen
Kirchenbewegung.
Irgendwann
sah das
weltliche
Parlament
Siebenbürgens
(die
„Nationsuniversität“)
davon ab,
wieder einen
ausländischen
Gelehrten in
das
Bischofsamt
zu berufen,
was dazu
beitragen
sollte, die
reformatorische
Bewegung
bodenständig
zu machen.
Ebenso wurde
die Trennung
von Pfarramt
und
Bischofsamt
aufgegeben.
Die
Pfarrstelle
in Birthälm
wurde
(kostengünstig
für die
Nation) mit
L. Unglerus
als Bischof
und Pfarrer
besetzt.
Obwohl dem
Landesfürsten
Stefan
Bathori viel
an der
Augsburger
Konfession
lag (sie war
schließlich
von Kaiser
Karl V. und
dem Reich
seit 1555
anerkannt
und stand
doch der
„katholischen“
Tradition
nicht ganz
fern),
wollte er
sich einen
möglichst
großen
Einfluß auf
die
Bischofswahl
sichern und
sich das
Ernennungsrecht
vorbehalten,
indem er der
Synode einen
Dreiervorschlag
zubilligte.
Am 3. Mai
1572 wurde
das
Augsburger
Bekenntnis
einstimmig
angenommen,
und am 6.
Mai siegt
die
Richtung,
gegen die
sich Bathori
gestellt
hatte.
Unglerus
erhielt 36,
Jakob
Mellembriger
und M. Auner
sechs bzw.
neun
Stimmen. So
kam die
kirchliche
Leitung von
Hermannstadt
nach
Birthälm, in
das
Generalkapitel,
welches
schon zu
katholischer
Zeit große
Vorzüge
gegenüber
der
Weißenburger
Diözese
besaß. Das
Amt büßte
damit zwar
Geltung und
Macht ein,
doch hat für
die nächsten
300 Jahre,
wie Georg
Müller
schreibt:
„bei dieser
Lösung das
Streben der
Geistlichkeit
sich von
weltlicher
Bevormundung
freizuhalten
und das
Bischofswahlrecht
zu wahren“,
entscheidend
dazu
beigetragen.
Ohne die
Bestätigung
des Fürsten
abzuwarten,
trat Lucas
Unglerus
sein Amt an;
dringende
Aufgaben
warteten auf
ihn. So
schuf er die
„Formula pii
consensus
inter
pastores
ecclesiarum
Saxonicarum“,
die von der
Synode schon
am 22. Juni
1572
angenommen
und samt
Bestätigung
an Bathori
weitergeleitet
wurde. Nach
Adolf
Schullerus
ist die „Formula“
Unglerus’
bedeutendstes
Werk, „ein
schlichtes,
aber
selbständiges,
nach
zeitgemäß-praktischen
Gesichtspunkten
geordnetes
Lehrgebäude,
das auf die
Grundsätze
der
Confessio
Augustana
Invariata
zurückgeht,
im äußeren
Aufbau sich
aber an die
‚Confessio
doctrinae
Saxonicarum
ecclesiarum‘
Melanchthons
(1553)
anschließt“.
Artikel I
enthält eine
Abgrenzung
gegen die
„katholischen
Irrtümer“
jener Zeit (idololatricos
cultus et
corruptelas
impias).
Artikel II
ist gegen
die Leugnung
der
Trinitätslehre
(die
Klausenburger
Neuerer)
gerichtet
und vertritt
eindeutig
den
lutherischen
Standpunkt
(Abendmahlslehre).
Die
insgesamt 27
Artikel
halten sich
im übrigen
von
dogmatischen
Spitzfindigkeiten
fern wie
auch von der
Auseinandersetzung
mit
zeitgenössischen
theologischen
Streitfragen.
A.
Schullerus
bezeichnet
die „Formula“
als
„altreformatorische
Bekenntnisschrift“,
die den
Schwerpunkt
auf die
damaligen
Hauptthemen
lege,
nämlich 1)
auf die
Rechtfertigung
aus Gnade,
2) auf die
Erbsünde, 3)
auf die
Willensfreiheit,
4) auf die
guten Werke
und 5) auf
die
Heiligung.
Ganz konkret
werden in
das
Bekenntnis
Fragen
kirchlicher
Ordnung und
des Kultus
sowie
Vorschriften
über Amt und
Leben der
Pfarrer und
Lehrer
aufgenommen.
Dabei ist
typisch, wie
in den
heiklen
Angelegenheiten
der „Ceremonien“
die
christliche
Freiheit
hervorgehoben
wird.
Abschließend
heißt es:
„Wir bitten
Gott den
Vater
unseres
Herrn Jesu
Christi und
seinen
gleichewigen
Sohn und den
Hl. Geist
glühend und
flehentlich,
daß er sich
hier an der
Türkengrenze
eine wahre
heilige
Kirche und
ein ewiges
Erbe
sammle...
seine Kirche
schütze...
und nicht
zulasse, daß
unter uns
das Licht
seiner
himmlischen
Lehre
ausgelöscht
werde“.
Diese Worte
zeigen, daß
Unglerus
sich schon
in Frankfurt
mit den
deutschen
Professoren
über die
gefährliche
Lage der
sächsischen
Kirche
unterhalten
hatte. Die
Frankfurter
schrieben
damals:
„Eure
Streitigkeiten
machen uns
umso größere
Sorge, je
näher ihr
dem
türkischen
Rachen und
der
mohammedanischen
Wut steht“.
Daraus wird
deutlich:
Glaube und
Volkstum
verschmolzen
mehr und
mehr zu
einer
lebendigen
Einheit.
Dabei
durchdrang
der
wiedergefundene
Sauerteig
des Glaubens
das
Völkische
entscheidend
und
eröffnete
für die
Zukunft
freiheitliche,
kreative
Perspektiven.
Unglerus
fühlte sich
schon als
Hüter
evangelisch-sächsischer
Gesittung,
als Träger
einer
europäischen
Sendung an
der
kontinentalen
Ostgrenze.
Am 4. Juli
1572
bestätigte
Stefan
Bathori mit
der „Formula“
auch „die
ausschließliche
Gültigkeit
der
Augsburger
Confession
in der in
Christo
geeinigten
Kirche des
sächsischen
Volkes“. So
wurde diese
Kirche, die
sich über
ein großes
Gebiet mit
oft
politisch,
ethnisch und
religiös
instabilen
Machtkonstellationen
erstreckte,
schon damals
unter eine
völkerrechtlich
bedeutsame
Glaubens-
und
Rechtsurkunde
gestellt.
Unglerus
aber sah von
nun an seine
Lebensaufgabe
darin, das
begonnene
Werk
auszubauen
und immer
fester im
sächsischen
Volksbewußtsein
zu
verankern.
1573 ließ er
auf einer
Synode in
Mediasch die
Artikel von
1572
ergänzen und
erklären,
die
Kontinuität
des
Bekenntnisses
betonend,
das sich
nicht auf
„Sand und
Lehm“,
sondern auf
einem
„unbeweglichen
Felsen und
festem Grund
aufbaue“.
Bei aller
christlichen
Freiheit
auch
hinsichtlich
des
gottesdienstlichen
Vollzugs
zeigten sich
nun die
Entwicklungslinien
hin zur
Pastorenkirche
immer
deutlicher.
So heißt es
in Art. IV,
daß die drei
Kennzeichen
einer wahren
Kirche
seien:
„Übereinstimmung
in der
Lehre,
richtiger
Gebrauch der
Sakramente
und
„Gehorsam
gegen das
geistliche
Amt“.
Weil
Unglerus von
der
Bedeutung
des
Letzteren
eine so hohe
Meinung
hatte, ließ
er auf einer
Synode in
Hermannstadt
(1574)
„Artikel
über Leben
und Sitten
der Pfarrer“
beschließen,
worin sich
der
bedeutsame
Satz fand:
„Das Leben
der Pfarrer
sei rein,
untadelig
und in
Übereinstimmung
mit der
Lehre, so
daß sie ein
Typus der
Gläubigen
und ein
Vorbild der
Herde
seien“. Auf
den Synoden
rückte er
die Lehre
immer wieder
in den
Mittelpunkt
der
Verhandlungen.
So 1578 in
Mediasch, wo
Artikel über
Lehre und
Kirchenzucht
verhandelt
wurden. 1585
ließ
Unglerus zur
Stärkung der
Gemüter vier
berühmt
gewordene
siebenbürgische
Briefe der
Reformatoren
Luther,
Melanchthon,
Pomeranus
und Brenz
vorlesen.
1590
forderte er
auf einer
Synode in
Hermannstadt
nach
gründlicher
Beratung
eine
neuerliche
Unterschrift
unter die
Confessio
Augustana.
Angesichts
wachsender
politischer
Anarchie lag
ihm viel
daran, die
kirchliche
und die
religiöse
Einheit
unter allen
Umständen zu
wahren. Die
Artikel der
Mediascher
Synode von
1595
enthalten
sein
Vermächtnis
und
persönliches
Bekenntnis:
„Es könnte
vielleicht
geschehen,
daß wir
nicht nur
privatim und
im
Gotteshaus
die wahre
Lehre
bekennen
müssen,
sondern auch
in
öffentlichen
Kämpfen, wo
die Waffen
des Hl.
Geistes
hervorgebracht
werden
müssen, um
die Gegner
zu
überwinden.
Herr!,
möchten doch
alle, die
ihren Namen
von Christus
herleiten,
eins sein,
Gleiches
lehren und
Gleiches
bekennen!“
Einen auf
das Gebiet
Siebenbürgens
und weit
darüber
hinaus
ausstrahlenden
Einfluß zog
die
Übernahme
humanistisch-christlicher
Traditionen
nach sich,
die Unglerus
insbesondere
von Johannes
Honterus,
dem
bedeutendsten
Reformator
für die
evangelische
Schule,
übernahm.
Die Schule
wurde als
zentrale
Aufgabe der
Kirche
betrachtet
und durch
die
Jahrhunderte
weiter
gepflegt. In
der „Formula
pii
consensus“
hatte
Unglerus
schon 1572
offen
gesagt:
„Unendlicher
Segen strömt
aus der
Zucht und
dem frommen
Unterricht
der Schule
auf alle
Menschen,
gut
eingerichtete
Schulen sind
gleichsam
öffentliche
Werkstätten
der
Wissenschaft,
der
Weisheit,
der Tugenden
und der
Erziehung.“
Die schon
von Honterus
angeordneten
Schul- und
Kirchenvisitationen,
die Unglerus
in festere
Formen faßte,
sollten
dafür
sorgen, daß
es dabei
blieb. Die
Schule wurde
mehr und
mehr zur
kraftvollen
Stütze
evangelischen
Seins,
Hoffnungsträger
der
sächsischen
Nation. Über
die
Jahrhunderte
hinweg
verblieb ihr
bis in
unsere Tage
hinein ein
humanistisches
Erbe als
Wegzehrung
und
Lebenskraft.
Große Sorgen
bereiteten
dem Bischof
immer wieder
auch die
Auseinandersetzung
mit
politischen
Machthabern.
So wurde die
Geistlichkeit
zu schweren
Kriegsleistungen
in Geld oder
zur
Bereitstellung
von
Fuhrleuten
und
Geschützrossen
genötigt.
Das damalige
Einkommen (Zehntrecht
– uraltes
verbrieftes
Gemeinderecht)
oder die
geistliche
Gerichtsbarkeit
wurde der
Geistlichkeit
des öfteren
versagt.
Dessen
ungeachtet
hat Unglerus
von dem
einsamen
Birthälmer
Pfarrhof
aus, der
schon 1572
die
Anschrift
trug: „Sedes
epicopalis
Augustanae
Confessionis
in
Transsilvania“,
die sich
immer mehr
festigende
Kirche durch
schwerste
Zeiten
siebenbürgischer
Geschichte
hindurchgesteuert.
Schon im
Jahre seiner
Wahl
verstand er
es, die
evangelische
Freiheit
selbst gegen
den
katholischen
Landesfürsten
durchzusetzen.
Und wenn
Bathori
(auch um die
eigene
Machtposition
zu
unterstreichen)
seine
Bestätigung
zur Wahl des
Bischofs nur
mit der
Einschränkung
gab, „durante
beneplacito
nostro“
(solange
unser
Wohlwollen
währt), so
hat Unglerus
sich doch zu
behaupten
gewußt. 1574
wurde er von
Bathori
uneingeschränkt
„Episcopus
ecclesiarum
Transsilvanicarum“
bezeichnet.
Seither ist
nie mehr vom
Vorbehalt
des „beneplacitum“
die Rede
gewesen.
Durchsetzung
gegen offene
und
versteckte
Gewalt der
Fürsten,
Vereinigung
der Volks-
und
Kirchgenossen
zu einer
festen
Glaubensgemeinschaft
auf der
Grundlage
der
Augsburger
Konfession,
kluge Abwehr
drohender
Gefahren und
Konsolidierung
des
Evangelischen
Schulwesens,
das sind und
bleiben
Verdienste
des Lucas
Unglerus,
der sich
damit seinem
Vorgänger
Matthias
Hebler als
ebenbürtig
erwies.
Die
Inschrift
seines
Epitaphs in
Birthälm
vermeldet:
„Hier ruht
der Seher,
der den
Samen des
Wortes auf
dem Felde
von Birthälm
ausgestreut
hat: der
durch
Beredsamkeit
ausgezeichnete,
hochberühmte
Bischof im
Hause
Christi, der
Führer und
die Zierde
seiner
teutonischen
Herde“.