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Der
Jubilar, emeritierter Ordinarius für Öffentliches Recht,
Rechtsgeschichte und Kirchenrecht an der Christian-Albrechts-Universität
zu Kiel, entstammt einer Familie, die seit dem 13. Jahrhundert in
Schlesien ansässig war, dann im 16. Jahrhundert dem dort herrschenden
Druck der Gegenreformation wich und sich in der toleranteren „gekrönten
Republik“ Polen in der Herrschaft Birnbaum/Miedzychod an der Warthe
niederließ, die erworben wurde. Erst im ersten Viertel des 19.
Jahrhunderts konvertierte ein Vetter des Urgroßvaters des Gelehrten und
begründete den polnischen Zweig der Familie, deren Verbände
Georg-Christoph v. Unruh vorsitzt. Es ist nicht zuletzt die eigene
Familiengeschichte, die es dem Jubilar zu einem besonderen Anliegen
werden ließ, bei den Deutschen Verständnis für Polen, seine Menschen und
seine Kultur zu wecken und Vorurteile auf beiden Seiten abzubauen.
Geboren wurde Georg-Christoph v. Unruh in Posen. Er wuchs auf dem
Familienbesitz Klein-Münche im Kreis Birnbaum auf – der Vater war
Offizier und wurde in der Schlacht bei Tannenberg sehr schwer verwundet
– und besuchte dann später die Gymnasien in Oldenburg und Goslar, wo der
Vater nach seiner Pensionierung wohnte. Dort bestand er 1933 das Abitur
und nahm dann das Studium der Rechtswissenschaft und der Geschichte in
Bonn auf. Er wurde im Corps Palatia aktiv, dessen Erster Chargierter er
im Wintersemester 1935/36 werden sollte. Im Oktober 1935 lehnte seine
Korporation mutig und mannhaft auf einer außerordentlichen
Mitgliederversammlung die Einführung des sogenannten Arierparagraphen ab
– das Corps wurde aufgelöst. Sein damaliger tapferer Erstchargierter
aber ist bis heute Corpsstudent geblieben, der als akademischer Lehrer
auch in den wildesten Jahren nach 1968 sich zu den Korporationen
bekannte und als Dank dafür das Band des Kieler Corps Saxonia erhielt.
Das Studium fand mit dem Staatsexamen in der ostpreußischen Haupt- und
Universitätsstadt Königsberg sein Ende. Dann wurde v. Unruh
wissenschaftliche Hilfskraft und schließlich von dem bedeutenden
Rechtsgelehrten Ernst Forsthoff promoviert, dem er zeitlebens dankbar
verbunden blieb. Forsthoff empfahl seinen Schüler an Kollegen in Posen,
der dort, bei allen „Nachfragen“, Verfolgungen und Unannehmlichkeiten
die schlimme Zeit des rechten Totalitarismus überleben konnte. Seine
Posener Lehrer, Beschützer und Kollegen konnten ihm auch später zur
Seite stehen. Erich Becker und Hans-Ulrich Scupin sorgten – Scupin von
Münster aus – dafür, daß der Hochbegabte habilitiert werden konnte. Es
waren Hans-Julius Wolff und Harry Westermann, die den Externen auf dem
schwierigen Weg geleiteten, der 1964 mit der Habilitation beschlossen
wurde. Habilitationsschrift ist v. Unruhs Buch über die Geschichte und
die Bedeutung des Kreises, das sinnvoll an seine Darstellung über das
Dorf anschloß, die in demselben Jahr eine 2. Auflage erhielt. Der
Gelehrte wurde dann 1967 Ordinarius in Kiel; beruflich war er vorher in
der Kommunalverwaltung tätig gewesen. Als solcher hatte er sofort nach
seiner Entlassung aus amerikanischer Kriegsgefangenschaft in Thüringen
in Leer in Ostfriesland 1945 eine Anstellung gefunden. – Auch als
Hochschullehrer, der sich bei seinen Hörern und Schülern einer
außerordentlichen Beliebtheit erfreute, blieb v. Unruh der Praxis treu
und wirkte von 1968 bis 1978 als Richter am Oberverwaltungsgericht
Lüneburg. Von 1975 bis 1981 war der Verwaltungsfachmann
Geschäftsführender Direktor des Juristischen Seminars seiner
Universität, und im Jahr seiner Emeritierung (1981) wurde er erstes
Korrespondierendes Mitglied des von ihm maßgeblich beeinflußten
Lorenz-von-Stein-Instituts für Verwaltungswissenschaften an der Kieler
Universität. Er ist Mitherausgeber der Zeitschrift „Die Verwaltung“ und
der sechsbändigen vorzüglichen „Deutschen Verwaltungsgeschichte“. Zum
Universitätsjubiläum der Karl-Franzens-Universität zu Graz, die 1985 400
Jahre alt wurde, verfaßte er in deren Auftrag zusammen mit Viktor
Steininger die große Monographie „Der Staat“, seine vielleicht
bedeutendste Schrift, v. Unruh ist Träger des Großen Goldenen
Ehrenzeichens des österreichischen Bundeslandes Steiermark und Inhaber
der Silbernen Pro-Meritis-Medaille der Grazer Universität sowie des
Bundesverdienstkreuzes. – Die Ostfriesische Landschaftsversammlung,
Nachfolgerin der Landstände des früheren Fürstentums Ostfriesland,
verlieh ihm schon 1956 das Indigenat, weil er sich in seiner Zeit in
Leer intensiv um die Heimatpflege und die Heimatgeschichte kümmerte.
Georg-Christoph von Unruh ist ein Herr im wahren Sinne des Wortes, ein
weltgewandter und hochgebildeter Edelmann, der tief in der Geschichte
seines Volkes und seines Kulturkreises wurzelt und stets weiß, daß er in
Verantwortung vor Gott steht. Es ist deshalb nicht verwunderlich, daß er
Mitglied des (evangelischen) Johanniter-Ordens ist, Ehrenritter in der
Schleswig-Holsteinischen Provinzialgenossenschaft seit 1957,
Rechtsritter seit 1984. – Der Gelehrte zeichnet sich durch stets
gleichbleibende Hilfsbereitschaft und Freundlichkeit aus, die bar jeder
Überheblichkeit ist. Jüngeren Kollegen ist er vorbildlicher Ratgeber und
Anreger, auch mit kritischen Worten, die bei ihm freilich nie verletzend
wirken. – Bei Juristen und Historikern genießt er gleichermaßen hohes
Ansehen, er ist Mitglied der Historisch-Landeskundlichen Kommission für
Posen und das Deutschtum in Polen. VerwaltungsWissenschaft und
Verwaltungs- wie Verfassungsgeschichte haben in ihm einen ihrer großen
Vertreter in unserer Zeit.
Werke (in Auswahl): Das Dorf
einst und jetzt, 2. Aufl. 1964. Der Kreis, 1964. Der Landrat, 1966. Die
Beziehung zwischen Raumforschung und Kommunal Wissenschaft, 1969.
Schleswig-Holstein, 1971. Richteramt und politisches Mandat, 1971.
Grundkurs öffentliches Recht, 2. Aufl. 1977. Eidsvoll – Die
konstitutionelle Bedeutung der Norwegischen Verfassung, 1977. Mit V.
Steininger: Der Staat. Betrachtungen über Grundlagen und Grenzen der
hoheitlichen Gewalt, 1985. Mitherausgeber: Deutsche
Verwaltungsgeschichte, 6 Bde. 1981-1987 mit zahlr. grundlegenden eigenen
Beiträgen. – Über 60 Aufsätze in juristischen Zeitschriften.
Lit.: E. Schmidt-Jortzig in:
Der Landkreis 73 (1983). Kürschner. Eigene Angaben.
Ludwig Biewer (1988)
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