Der durch seine Darstellung der
Kaiserproklamation zu Versailles in jedem Schulbuch zu findende
Maler Anton von Werner entstammte einer verarmten märkischen
Offiziersfamilie. Sein Vater hatte, durchaus mit wirtschaftlichem
Erfolg, in Frankfurt an der Oder das Tischlerhandwerk ergriffen,
auch der Sohn sollte ein Handwerk erlernen. Dessen künstlerische
Veranlagung zeigte sich indes sehr früh, ohne jedoch in der
Provinzstadt die notwendige Förderung zu erfahren. Immerhin gab der
Vater ihn 1857 zu einem Stubenmaler in die Lehre, die er zwei Jahre
darauf mit dem Gesellenbrief abschloß. Durch umfangreiche
Dekorationsarbeiten in Kirchen, Landgütern und Stadthäusern erwarb
der Knabe die nötigen Grundkenntnisse, im Eigenstudium bereitete er
sich auf den Besuch der Berliner Akademie vor, in die er 1859
eintrat. Finanziell schlecht gestellt, erhielt er auch hier die
ersehnte tiefergehende Weiterbildung nicht. Erst als sich der
Karlsruher Maler Adolph Schroedter, dessen Schwiegersohn Werner
später wurde, des jungen Kollegen annahm, ihn in sein Haus in die
süddeutsche Residenzstadt einlud, dieser Schroedter bei dessen
Arbeiten assistierte und Bekanntschaft mit weiteren Künstlern wie
dem Historien- und Landschaftsmaler Karl Friedrich Lessing und der
Düsseldorfer Schule machte, empfing er die für seinen eigenen
Malstil prägenden Eindrücke.
In Karlsruhe machte Anton von
Werner auch die Bekanntschaft des Dichters Viktor von Scheffel,
dessen Werke er 1864 mit großem Erfolg zu illustrieren begann. Die
Illustrationen einiger Klassikerwerke vermochten das Publikum nicht
in gleicher Weise zu überzeugen. Bildungsreisen nach Paris und ein
zweijähriger Italienaufenthalt, dessen künstlerisches Ergebnis mager
blieb, schlossen sich an. Am meisten nahm Werner noch Eindrücke der
französischen Historienmalerei auf. Bis zum Jahre 1870 widmete er
sich in seinen Kompositionen vorzugsweise diesem Genre; danach
nahmen ihn die zeitgenössischen Ereignisse derart in Anspruch, daß
er nur noch gelegentlich darauf zurückgriff. Konradin von
Hohenstaufen und Friedrich von Baden, das Todesurteil hörend,
Heinrich IV. durch Anno von Köln geraubt, Luther vor dem
Reichstag in Worms, Die nationale Erhebung von 1813 -
bereits die Werktitel machen klar, daß von Werners Sympathien dem
mittelalterlichen Kaisertum, Preußen und dem Protestantismus
zuneigten. Im Deutschland der Reichsgründung und des heraufziehenden
Kulturkampfs konnten ihn diese Gemälde nur als politisch zuverlässig
empfehlen.
In Kiel, wo von Werner die Aula
des Gymnasiums mit Wandgemälden ausschmückte, erhielt er 1870 den
Auftrag des Schleswig-Holsteinischen Kunstvereins zu einem Gemälde
mit der Darstellung Moltkes vor Paris. So gelangte Werner im Oktober
desselben Jahres ins Hauptquartier der deutschen Armee in Versailles
und nahm im Januar 1871, schon wieder nach Karlsruhe heimgekehrt und
erst durch ein Telegramm des preußischen Hofmarschalls
zurückgerufen, an der Kaiserproklamation teil. Bald schon genoß er
die Gunst der kaiserlichen Familie, insbesondere des
Kronprinzenpaars, und machte die Bekanntschaft der führenden
Militärs. Die von nun an entstehenden Werke stellte Werner in den
Dienst des neuen Staates. Seinen in äußerst naturalistischer und
konsequent perfektionierter Malweise geschaffenen Bildern ist, trotz
seiner Absicht, ein historisches Dokument zu erstellen, stets eine
propagandistische Intention für das Deutsche Kaiserreich anzumerken.
Überdeutlich wird dies an den Schlachtenbildern, Panoramabildern und
Bildprogrammen aus dem Deutsch-Französischen Krieg. Als Beispiele
seien nur die Saarbrücker Rathausbilder, die Arbeiten für den Fries
der Siegessäule in Berlin und die verschiedenen Versionen der
berühmten Kaiserproklamation genannt. Die „Schloßfassung" wurde
Wilhelm I. zum 80. Geburtstag als Geschenk der deutschen Fürsten und
freien Städte übergeben. Anton von Werner wurde zum beliebten Maler
von Staatsporträts und offiziellen Bildnissen, der sich der
Wertschätzung der drei Hohenzollern-Kaiser, die alle von ihm
porträtiert wurden, erfreuen durfte, wobei Friedrich III. auch in
künstlerischer Hinsicht die „Lieblingsfigur" des Malers war.
Zahlreiche Gemälde der Mitglieder des Hofes und höfischer Feiern und
Bälle entstanden neben den Darstellungen von Haupt- und
Staatsaktionen. Kaiser Wilhelm I. auf dem Sterbebett, Die
Eröffnung des Reichstags am 25. Juni 1888 und Der Kongreß zu
Berlin sollen hier, da sie zu den bedeutenderen zählen, noch
Erwähnung finden.
Schon im Frühjahr 1871 war Werner
in die neue Reichshauptstadt übergesiedelt. Seine gesellschaftliche
Stellung, die nicht nur durch die ihm übertragenen künstlerischen
Arbeiten, sondern auch durch seine zahllosen Funktionen, unter
anderem als Akademiedirektor, Vorsitzender des Vereins Berliner
Künstler, Hauptvorsitzender der Allgemeinen Deutschen
Kunstgenossenschaft, Mitglied in unzähligen Komitees und Gremien,
geprägt war, repräsentierte er in seiner Villa in der Potsdamer
Straße, wo er gelegentlich sogar kaiserliche Gäste begrüßen durfte.
Unumstritten als Kunstpolitiker war Werner jedoch nicht.
Insbesondere seine Abwehr gegenüber der Moderne, der er vorwarf,
„für die Macht und Herrlichkeit des Deutschen Reiches" nichts übrig
zu haben, stand im Kreuzfeuer der Kritik. Bei der Munch-Affäre von
1892 etwa führte Werner innerhalb des Berliner Künstlervereins die
Mehrheit für die Schließung einer Ausstellung des norwegischen
Künstlers an, bei der Weltausstellung 1904 wurden die Sezessionisten
- wie man meint, auf Werners Betreiben beim Kaiser - benachteiligt;
den Parteigänger der Impressionisten, den Direktor der
Nationalgalerie von Tschudi, machte er sich ebenso zum Feind wie
Wilhelm von Bode, den Generaldirektor der königlichen Museen.
Letzteres war zwar eher eine persönliche Angelegenheit, doch wurde
sie von Werner immerhin unter dem Motto „Kunstgelehrte contra
Künstler" geführt.
Die publizistische
Auseinandersetzung darüber, wer zur Kunstbeurteilung berufener sei,
zog sich hin und fand nur einen äußerlichen Abschluß, als von Bode
wie von Werner 1910 am selben Tag zum Wirklichen Geheimen Rat - mit
dem Titel „Exzellenz" - ernannt wurden.
Dieser äußerliche Glanzpunkt
seiner Karriere traf jedoch mit einer Machteinbuße zusammen, da
Werner, obwohl kommissarischer Leiter der Berliner Nationalgalerie,
vom Kaiser nicht zu deren Direktor ernannt wurde. 1913 traf
schließlich das sogenannte Ausstellungsverbot neben dem
Kunstpolitiker auch den Maler, den man mit einer Retrospektive
seiner Bilder ehren wollte, dessen kämpferische, agitatorische
Gemälde aber nicht in die Zeit zu passen schienen. Aus politischen
Bedenken, um Frankreich zu schonen, nahm man von der Ausstellung
Abstand. Werner wurde gleichwohl auch danach weithin geschätzt. Nach
seinem Tode brachte Wilhelm II. zum Ausdruck, was viele dachten, als
er vom „gottbegnadeten Meister der Kunst" sprach, dessen Name „in
den Ehrentafeln der deutschen Kunst stets mit goldenen Lettern"
geführt werde. Schon ein zeitgenössischer Nekrolog führte aber aus:
„Der mit jungen Jahren schon zu Ansehen und Ehren Gelangte ist in
späteren Jahren viel geschmäht worden, woran freilich nicht wenig
seine unversöhnliche heftige Gegnerschaft gegen die neu aufstrebende
Künstlergeneration Schuld trug."
Lit.: Dominik Bartmann:
Anton von Werner. Zur Kunst und Kunstpolitik im deutschen
Kaiserreich, 1985. - Thomas W. Gaethgens: Anton von Werner: die
Proklamierung des Deutschen Kaiserreiches. Ein Historienbild im
Wandel preußischer Politik, 1990. - Anton von Werner, Erlebnisse und
Eindrücke 1870-1890, 1913.
Bild: Nach einer Zeichnung
von Allers aus dem Jahre 1887, Bildarchiv Stiftung Mitteldeutscher
Kulturrat.
Rainer Täubrich