Vor 400
Jahren starb
mit Johann
Wigand der
letzte
–
evangelisch-lutherische
– Bischof
des
Preußenlandes.
Geboren
wurde er
1523 zu
Mansfeld, so
daß er mit
dem
Reformator
Martin
Luther eine
gemeinsame
Heimat
hatte. Seit
1538 war er
an der
Universität
Wittenberg
eingeschrieben
und hörte
neben
anderen bei
Luther und
Melanchthon.
1541
übernahm er
ein Lehramt
an der
Schule zu
St. Lorenz
in Nürnberg,
wo er dem
Nürnberger
Reformator
Andreas
Osiander
begegnete.
1544 kehrte
er nach
Wittenberg
zurück, dort
bestand er
im folgenden
Jahr das
Magisterexamen.
Der Ausbruch
des
schmalkaldischen
Krieges
zwischen den
evangelischen
Fürsten und
dem Kaiser
veranlaßte
Wigand, in
seine
mansfeldische
Heimat
zurückzugehen,
wo er als
Pfarrer und
Lehrer
wirkte.
1553 wurde
er als
Pfarrer der
Kirche St.
Ulrich und
als
Stadtsuperintendent
nach
Magdeburg
berufen.
Neben der
Gemeindearbeit
beteiligte
er sich an
den
theologischen
Auseinandersetzungen
dieser Zeit.
Er war
Mitunterzeichner
eines
Gutachtens
der
Magdeburger
Theologen
gegen die
osiandristische
Lehre im
Herzogtum
Preußen,
seiner
späteren
Wirkungsstätte.
Er setzte
sich mit
einem
Katechismus
der Jesuiten
auseinander
und
diskutierte
um das
rechte
Abendmahlsverständnis.
Neben
Matthias
Flacius,
gen.
Illyricus,
entwickelte
er sich zu
einem der
führenden
Gnesiolutheraner,
d.h. gehörte
er zu den
Theologen,
die Luthers
Lehren
streng gegen
abweichende
Formulierungen
seitens
Melanchthons
und seiner
Schüler, den
„Philippisten“,
erst recht
jedoch gegen
reformierte
(calvinistische)
und
römisch-katholische
Theologen
verteidigten.
Wigand wurde
außerdem in
diesen
Jahren von
Flacius zum
Mitarbeiter
und
Fortsetzer
des großen
Werkes
evangelischer
Kirchengeschichtsschreibung,
der
Magdeburger
Centurien,
gewonnen.
1560 wurde
Wigand als
Professor
der
Theologie
nach Jena
berufen, an
die junge
Universität
des
ernestinischen
Sachsens.
Doch schon
im folgenden
Jahr wurden
er und seine
Kollegen
entlassen,
da ihr
Auftreten
allzu heftig
war. Obwohl
sein
Studienfreund
Tilemann
Heshusius zu
dieser Zeit
Superintendent
in Magdeburg
war, ließ sich eine Wiederanstellung
nicht
erreichen,
so daß er
1562 einem
Ruf als
Superintendent
nach Wismar
folgte. Hier
kämpfte er
für
Durchsetzung
und
Anwendung
einer
Kirchenordnung
und erhielt
1563 in
Rostock die
theologische
Doktorwürde.
Literarisch
sind für
Wigands
mecklenburgische
Jahre
Fortschritte
bei den
Magdeburger
Centurien
(bis zum 13.
Jahrhundert)
festzuhalten,
ferner
exegetische
und
kontroverstheologische
Veröffentlichungen
zu nennen.
So setzte er
sich für
Benedikt
Morgenstern
ein, der
dennoch 1567
als
theologischer
Eiferer in
Thorn
entlassen
wurde. Ein
Regentenwechsel
führte 1568
zu einer
erneuten
Berufung
nach Jena.
Neben der
Universitätsprofessur
hatte Wigand
auch das Amt
des
Superintendenten
zu versehen.
Bemerkenswert
ist die von
ihm 1569/70
in Thüringen
durchgeführte
Kirchen- und
Schulvisitation.
In diese
Zeit fiel
das nicht
mehr
heilbare
Zerwürfnis
zwischen ihm
und
Heshusius
sowie
Flacius
wegen der
Erbsündenlehre
des
letzteren.
Dem „philippistisch“
gesonnenen
kursächsischen
Hof galten
Wigand und
Heshusius
als die
Hauptstörenfriede
des
kirchlichen
Friedens, so
daß sie
sofort
entlassen
wurden, als
Kursachsen
1573 die
Vormundschaft
für die
ernestinischen
Lande
übernahm.
Beide gingen
nach
Braunschweig,
wo Martin
Chemnitz als
Superintendent
wirkte.
Heshusius
wurde 1573
zum Bischof
von Samland
berufen,
Wigand
konnte bald
danach eine
Theologieprofessur
an der
Universität
Königsberg
antreten.
Diese
Berufungen
haben die
preußischen
Stände gegen
die
Universität
beim jungen
Herzog
Albrecht
Friedrich
erreichen
können. Als
ein Jahr
später der
pomesanische
Bischof
Georg
Venediger
starb, wurde
Wigand sein
Nachfolger;
die
feierliche
Einführung
nahm
Heshusius am
2. Mai 1575
im
Königsberger
Dom vor.
Nach den
jahrzehntelangen
osiandristischen
Streitigkeiten
schienen die
besten
Voraussetzungen
gegeben zu
sein, daß
eine Zeit
kirchlichen
Friedens im
Herzogtum
Preußen
einziehen
konnte. Doch
trog
zunächst die
Hoffnung,
weil aus
letztlich
ungeklärten
Ursachen
sich die
beiden
bisher
befreundeten
Theologen
entzweiten.
Einig waren
sich Wigand
und
Heshusius,
daß die
Meinung der
Wittenberger
Theologen
abzulehnen
sei, die im
Anschluß an
Melanchthon
auch dem
Willen des
Menschen
eine
Heilsbedeutung
zuerkennen
wollten
(„Synergismus“)
und sich
damit
heimlich den
Reformierten
näherten
(„Kryptocalvinismus“).
In einer
1574
gedruckten
Streitschrift
verstieg
sich jedoch
Heshusius zu
einer
christologischen
Aussage, die
lebhaften
Widerspruch
hervorrief. Er behauptet nämlich, daß
Christus
nicht als
Mensch
konkret, sonden
daß
auch seine
Menschheit
abstrakt als
allmächtig
und allwissend
zu verehren
sei. Wigand
dürfte
es
persönlich
unangenehm
gewesen
sein, sich
hierzu
öffentlich
äußern zu
sollen. Als
schließlich
am 16.
Januar 1577
eine Synode
Heshusius
aufforderte,
jene Aussage
zurückzunehmen,
weigerte er
sich. Er
griff sogar
die
Pastorenschaft
an, und
wurde
daraufhin
seines Amtes
enthoben und
musste im
Juli 1577
Preußen
verlassen.
Als Wigands
erste
Schrift zu
dieser
theologischen
Streitfrage
schien, war
die
kirchenpolitische
Entscheidung
gegen
Heshusius
gerade
gefallen.
Markgraf
Georg
Friedrich,
der die
Regentschaft
für
seinen
geistesschwachen
Vetter
Albrecht
Friedrich
übernommen
hatte,
versuchte
den Streit
durch ein
auswärtiges
Gutachten zu
steuern. Die
Gelegenheit
schien
günstig, da
die
führenden
deutschen
lutherischen
Theologen
seit einiger
Zeit darüber
berieten,
welche
Bekenntnisschriften
als die für
alle Kirchen
verbindlichen
zu einem
Konkordienbuch
zusammengefaßt
werden
sollten.
Diese
Theologen
belasteten
jedoch in
ihrer
Stellungnahme
1578 Wigand
wegen seiner
allzu langen
Zurückhaltung,
wegen des
weiteren
Verfahrens
und
empfahlen
seine
Absetzung.
Stattdessen
sollte ein
aus
Theologen
und Juristen
bestehendes
Konsistorium
die Kirche
leiten. Dem
widersetzten
sich jedoch
die
preußischen
Stände, so
daß Wigand
im Amt blieb
und außerdem
weiterhin
das
verwaiste
Bistum
Samland mit
zu versorgen
hatte.
Wigand
selbst
veröffentlichte
1578 eine
kommentierte
Auswahledition
zu diesem
theologischen
Streit.
Die Annahme
der
Konkordienformel
vollzog sich
in Preußen
1578/79 ohne
größere
Schwierigkeiten.
Nach dem
Vorbild
anderer
Territorien
empfahl
Wigand, die
Formel von
allen
Pfarrern
Herzogtums
unterschreiben
zu lassen.
Dennoch ließ
das
auswärtige
Gutachten
zum
Heshusius-Streit
keine Ruhe
einkehren,
weil es
Verdächtigungen
gegen Wigand
verbreitet
hatte. Als
die
Obeerräte
die
Einführung
der
Konkordienformel
mit der
Abschaffung
Bischofsamtes
verbinden
wollten,
protestierten
Wigands
Anhänger
unter den
Pfarrern.
Nachdem
Konrad
Schlüsselburg
deshalb das
Land hatte
verlassen
müssen,
konnte der
Regent nur
mit letztem
Einsatz die
streitenden
Parteien im
Jahre 1581
versöhnen.
Wiegand
wurde in
seinen
Ämtern
bestätigt.
Die
Streitigkeiten
haben fast
übersehen
lassen, daß
daneben auch
praktische
Arbeit
geleistet
wurde.
Wigand
führte die
von seinem
Vorgänger
geplanten
Visitationen
im Bistum
Pomesanien
durch, und
zwar gerade
in den
Jahren bis
1581. 1585
wurde
erneut, und
zwar in
beiden
Bistümern
visitiert.
Bei den
erhaltenen
Protokollen
überwiegen
die Angaben
darüber, was
noch zu tun
sei, um ein
christliches
Leben in den
Gemeinden zu
ermöglichen.
Die Angaben
zum
Glaubensleben
lassen
erkennen,
daß es
durchaus
noch
Überbleibsel
aus
vorchristlicher
Zeit gab.
Auch die
höheren
Schulen in
Saalfeld,
Tilsit und
Lyck sollten
durch diese
Maßnahmen in
ihren
Anfängen
gefördert
werden.
Wigand
setzte in
Preußen
auch seine
Schriftstellerei
fort. Von
den
kirchengeschichtlichen
Arbeiten
sind erneut
die
Magdeburger
Centurien
hervorzuheben,
die er für
das 14.-16.
Jahrhundert
fast
vollendete,
sowie eine
Geschichte
des
Augsburgischen
Bekenntnisses.
Ein von ihm
verfaßtes
Lehrbuch
wurde in
Preußen fast
100 Jahre
benutzt.
Ganz
außerhalb
seines
Berufes
lagen
botanische
Studien, die
er in seiner
Mansfelder
Pfarramtszeit
begonnen
hatte und in
Preußen
fortsetzte;
einiges
wurde nach
seinem Tode
veröffentlicht.
Als Johann
Wigand im
Alter von 64
Jahren
starb, kämpften
die Stände
vergeblich
um eine
Wiederbesetzung
beider
Bistümer.
Jede Seite
behauptete,
ihr Weg wäre
der bessere,
um mögliche
gegenreformatorische
Ansinnen des
polnischen
Lehnsherrn
abwehren zu
können.
Wigand steht
damit am
Ende der
Zeit, in der
eine
reformatorische
Landeskirche
sich in
ihrer
Leitung noch
einer
mittelalterlichen
Form
bediente.
Erst nach
Wigands Tod
setzte sich
auch im
Herzogtum
Preußen die
Landesherrschaft
als sog.
„Notbischof“
durch.
Theologisch
war Wigand
ein
führender
Angehöriger
der
Frühorthodoxie,
die unter
zunehmendem
äußeren
Druck eine
politische
Notwendigkeit
darin sah,
die „reine“
Lehre
strenger zu
formulieren.
In Wigands
Lebenslauf
zeigt sich
dabei einmal
mehr die
enge
Verbindung
zwischen
Preußen und
der Mitte
Deutschlands.
Lit.: Julius August Wagenmann +/Gustav Kawerau, in: Realencyclopädie
für
protestantische
Theologie
und Kirche,
3. Aufl. Bd.
21. Leipzig
1908, S.
270-274.
Götz von
Seile:
Geschichte
der
Albertus-Universität
zu
Königsberg
in Preußen,
2. Aufl.
Würzburg
1956, S. 65
ff. Walther
Hubatsch:
Geschichte
der
evangelischen
Kirche
Ostpreußens,
Bd. 1.
Göttingen
1968, S.
110-120.
Bernhart
Jähnig
(1987)