Nach
erfolgreichem
Besuch des
Kaiser-Wilhelm-Gymnasiums
in Trier
wurde Alois
Zimmer 1914
für die Zeit
des Ersten
Weltkrieges
Soldat.
Anschließend
studierte er
von 1918 bis
1921 Rechts-
und
Staatswissenschaften
in Bonn, war
danach
Referendar
und wurde
1924
Regierungsassessor
in Berlin
und noch im
selben Jahr
bei der
Kreisverwaltung
Siegburg.
Ebenfalls
1924 wurde
er an der
Universität
Bonn zum Dr.
jur.
promoviert.
Von Siegburg
aus erfolgte
1925 seine
Versetzung
als
Regierungsassessor
zur
Regierung
Westpreußen
in
Marienwerder,
wo er
ziemlich
zeitgleich
mit dem
neuen
Regierungspräsidenten
Dr. Carl
Johann
Ferdinand
Budding
eintraf,
einem
hervorragenden
Verwaltungsfachmann,
der mit
seinem
Gespür für
Außenpolitik
auf diesem
exponierten
Platz in der
damaligen
Zeit genau
der richtige
Mann war.
Der aus dem
Grenzgebiet
an der Saar
stammende
Alois Zimmer
lernte an
der Weichsel
in einem
wirtschaftlich
völlig
anders
strukturierten
Gebiet sehr
ähnliche
Probleme
kennen, wie
er sie vor
seiner
heimatlichen
Haustür nach
dem Ersten
Weltkrieg
erlebt
hatte. Aber
es gab einen
Unterschied.
Der 1922
gebildete
Regierungsbezirk
Westpreußen
hatte die
Aufgabe, mit
seinem Namen
östlich der
Weichsel an
die 1920 in
vier Teile
zerrissene
Provinz
Westpreußen
zu erinnern.
In vier der
sechs zum
kleinen
Regierungsbezirk
Westpreußen
gehörenden
Kreise war
1920
aufgrund des
Versailler
Friedensvertrages
die
Bevölkerung
zu einer
Volksabstimmung
aufgerufen
gewesen, um
kund zu tun,
ob sie auch
künftig bei
Deutschland
verbleiben
wolle. Rund
93 %
derjenigen,
die an der
Abstimmung
teilgenommen
hatten,
wollten es!
Im Saarland
sollte eine
ähnliche
Abstimmung
erst mit
einem
Zeitabstand
von 15
Jahren im
Jahre 1935
stattfinden,
stand also
noch bevor.
Nach
dreijähriger
Tätigkeit in
Marienwerder,
zuletzt als
persönlicher
Referent des
Regierungspräsidenten
und zugleich
politischer
Referent,
wurde Dr.
Alois Zimmer
1928, vor 70
Jahren,
32jährig,
zum Landrat
des Kreises
Stuhm/Westpreußen
ernannt.
Hier
bewährte er
sich als
besonders
tüchtiger
Verwaltungschef
und als ein
Mann, der
die
politische
Situation in
diesem
Grenzland
und
besonders in
dem von
einer
erheblichen
polnischen
Minderheit
bewohnten
Kreis Stuhm
zu
beurteilen
verstand.
Seine
Amtszeit war
geprägt
durch viele
Bemühungen,
den
nationalen
Gegensatz
auszugleichen,
Schulen mit
polnischer
Unterrichtssprache
für die
Minderheit
über einen
Katholisch-polnischen
Schulverein
einzurichten
und dabei
doch nie das
Deutschtum
und die
deutsche
Geschichte
dieses
Landes auf
dem rechten
Ufer der
unteren
Weichsel in
Zweifel
ziehen zu
lassen. Sehr
bald nach
seinem
Amtsantritt
erkannte
Zimmer die
Notwendigkeit,
zur
Erinnerung
an die auch
in Stuhm zu
Gunsten des
Deutschtums
positiv
verlaufende
Volksabstimmung
vom 11. Juli
1920 und an
die
Versailler
Grenzziehung
ein
Erinnerungs-
und Mahnmal
zu schaffen.
Der Kreistag
und die
Bevölkerung
folgten ihm.
Zehn Jahre
nach der
Volksabstimmung
konnte am
13. Juli
1930 auf dem
Weißen Berg
bei Stuhm,
hoch über
der
Weichsel,
ein
eindrucksvolles
Denkmal
errichtet
werden, das
fortan als
Westpreußenkreuz
bekannt
wurde und
mit seinen
36 Metern
Höhe auch
vom Westufer
der Weichsel
zu sehen
war.
Die
segensreiche
Tätigkeit
des Landrats
endete 1933
aus
politischen
Gründen
durch die
Versetzung
in den
einstweiligen
Ruhestand.
Alois Zimmer
kehrte in
seine Heimat
zurück und
wurde beim
Regierungspräsidenten
in Trier bis
1938 weiter
beschäftigt.
In diesem
Jahre
übernahm er
die
Verwaltung
des Gutes
Grünhaus bei
Trier, die
er erst 1947
abgab. Am
Zweiten
Weltkrieg
hatte er als
Reserveoffizier
und
Kompanieführer
von 1942 bis
1945
teilgenommen,
einschließlich
einer kurzen
Zeit
Kriegsgefangenschaft.
1945/46
gehörte
Dr. Alois
Zimmer zu
den
Mitbegründern
der CDU in
Rheinland-Pfalz.
Im Jahre
1946 wurde
er Mitglied
der
Beratenden
Landesversammlung,
die die
Landesverfassung
ausarbeitete.
Anschließend
saß er
während der
ersten
beiden
Wahlperioden
des Landtags
von
Rheinland-Pfalz
und während
der dritten
Wahlperiode
bis zum 9.
Oktober 1957
in diesem
Parlament.
Vom 9. Juli
1947 bis zum
12. Juni
1951 war er
Vorsitzender
der
CDU-Landtagsfraktion.
Von 1947 bis
1951 war der
ehemalige
Landrat
gleichzeitig
Regierungspräsident
in
Montabaur.
Dann
übernahm er
vom 13. Juni
1951 bis zum
15. Oktober
1957 das Amt
des
Ministers
des Innern
und das des
Sozialministers.
Anschließend
gehörte der
Politiker
bis 1965 dem
Deutschen
Bundestag
an. Während
dieser Zeit
war er auch
Mitglied der
Beratenden
Versammlung
des
Europarates
und der
Westeuropäischen
Union. Mit
69 Jahren
zog sich
Alois Zimmer
aus
gesundheitlichen
Gründen aus
dem
politischen
Leben zurück
und verlebte
die letzten
Lebensjahre
in Trier,
nicht weit
von seinem
Geburtsort
entfernt.
Der
entlassene
Landrat
behielt auch
über das
Jahr 1933
hinaus
Kontakt zum
Kreis Stuhm.
Nach 1945
arbeiteten
in seiner
Umgebung
Heimatvertriebene
aus Stuhm
und
Marienwerder.
Zum Thema
Ostdeutschland
hatte er
eine feste
Haltung. Im
Mai 1969
schrieb er:
„Welch eine
Erbärmlichkeit,
Nichtsnutzigkeit
und
Charakterlosigkeit
liegt darin,
sogar auf
das zu
verzichten,
was in dem
Potsdamer
Abkommen
nach der
bedingungslosen
Kapitulation
uns noch an
Rechten
verblieben
war!“ So wie
Alois Zimmer
an der
Weichsel
stets auf
Ausgleich
zwischen den
Völkern
bedacht war,
setzte er
sich nach
1945 für die
Verständigung
mit
Frankreich
ein. Seine
Arbeit wurde
im Laufe der
Jahrzehnte
mehrfach
gewürdigt.
Er war
Ritter des
Hohenzollernschen
Hausordens
mit Krone
und
Schwertern
und der
Französischen
Ehrenlegion
sowie Träger
des Großen
Bundesverdienstkreuzes
mit Stern
und
Schulterband.
Nach seinem
Tode ordnete
die
Landesregierung
von
Rheinland-Pfalz
ein
Staatsbegräbnis
an, bei dem
Ministerpräsident
Helmut Kohl
feststellte:
„Das Land
Rheinland-Pfalz
verliert mit
Dr. Alois
Zimmer einen
treuen und
pflichtbewußten
Mitbürger,
der sich
durch seine
Arbeit um
unser Land
verdient
gemacht
hat.“
Quellen:
Westpreußen-Archiv
Münster,
Schriftwechsel
mit dem
Autor.
Lit.:
Bruno
Schumacher:
Drei
westpreußische
Regierungspräsidenten,
in:
Westpreußen-Jahrbuch
1951/52,
Leer 1951. –
Abgeordnete
in
Rheinland-Pfalz
1946-1987,
Mainz 1991.
– Amtliches
Handbuch des
Landtages
Rheinland-Pfalz,
III.
Wahlperiode
1955. –
Amtliches
Handbuch des
Deutschen
Bundestages,
IV.
Wahlperiode
1961, 24.
Auflage,
Darmstadt
1962. – Wer
ist wer?,
XV. Ausgabe,
Band I
(West),
Berlin,
1967. –
Minister
Alois Zimmer
†, in: Der
Westpreuße
Nr. 08/1973.
– Hans
Jürgen
Schuch: Der
Landkreis
Stuhm, hrsg.
vom
Heimatkreis
Stuhm, Bad
Pyrmont
1975.
Bild:
Westpreußen-Archiv,
Münster i.W.
Hans-Jürgen
Schuch